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Bei der Gelegenheit muss ich auch mal eine Geschichte loslassen. Ich bin regelmäßig mit einem geladenen S&W Mod. 60 in die Schule gegangen, allerdings nicht offen getragen, sondern das Ding war in der Schultasche.
Ganz legal: Ich hatte Abendgymnasium gemacht und bin drei, vier Nächte pro Woche Taxi gefahren. Als Taxifahrer hatte ich einen Waffenschein, beschränkt auf diese Tätigkeit. Da ich nachts, also nach dem abendlichen Unterricht fuhr, holte ich den Wagen vom Abstellplatz, fuhr in die Schule. Die Knarre in der Schultasche, dürfte und wollte sie ja nicht im Auto lassen. Praktischerweise geladen, war je erlaubt. Das war in den 80er Jahren, damals wurde noch nicht zwischen geladen oder ungeladen unterschieden, sondern nur zwischen Transportieren und Führen. Und nach der Schule gegen 22 Uhr ins Taxi, den Holster an den Gürtel geschnallt (ab da war das Führen ja erlaubt), Jacke drüber (sollte taktischerweise ja keiner sehen) und ab in die Nachtschicht. Nebenbei bemerkt: Habe das Ding gottseidank nie gebraucht.
Das ist ein Unterschied zwischen Oberbayern und dem rot-grünen Rheinland. Hier würdest du als Taxifahrer nie einen Waffenschein bekommen....
Waidmannsheil
bonchasseur