Fahrt ins Revier

Registriert
8 Feb 2014
Beiträge
57
Hallo zusammen,
ich habe bis ins Revier (Begehungsschein beim Staat) ca. 30 Minuten zu fahren. Darf ich die Waffe zugriffsbereit (nicht schussbereit) führen ? Rücksitz ohne Futteral etc. ?
Über die Entfernung ins Revier wird doch eigentlich keine Aussage gemacht, oder ?

Wie handhabt Ihr das ?

Danke

Waidmannsheil
Joachim
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.831
Die direkte Fahrt (ohne Umweg) ins Revier steht in direktem Zusammenhang mit der Jagdausübung. Die Waffe kann zugriffsbereit - nicht schußbereit - geführt werden.

Es sollte aber einen gewissen räumlichen Zusammenhang zwischen Wohnort und Revier geben. Die Fahrt quer durch die Republik fällt da sicher nicht mehr drunter.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
Registriert
8 Feb 2014
Beiträge
57
Danke Euch für die schnellen Antworten. Dann darf das gute Stück heute mal Frischluft schnuppern :)

Grüße Joachim
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.183
Sagt wer aufgrund welcher rgl?B-)
WaffVwV 13.6

"Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z. B. Vorführungenfür Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post."

basti
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.130
Von räumlichem Zusammenhang steht da nix, nur von zeitlichem.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Komische Frage, wenn ich ins Revier gehe, hab ich die Waffe immer auf der Schulter, natürlich entladen.

Praktischer Weise hat mein A-Schrank auf der Rückseite zwei Rucksackriemen, so bin ich immer auf der sicheren Seite.... :cool::cool:



CdB:bye::bye:
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.130
Es sollte aber einen gewissen räumlichen Zusammenhang zwischen Wohnort und Revier geben. Die Fahrt quer durch die Republik fällt da sicher nicht mehr drunter.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

Darum ging es. Und der "... direkte Hin- und Rückweg zur und von der Jagd sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post." kann durchaus auch von München nach Hamburg führen.

Was nicht geht - die Waffe zugriffsbereit mitführen, wenn ich gedenke, in den nächsten Tagen mal ins Revier zu gehen.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.831
Sagt wer aufgrund welcher rgl?B-)


Unsinnige Frage. Da, wo der Gesetzgeber nicht alles bis ins letzte Detail geregelt hat, läßt er - in den Schranken der Vernunft - Gestaltungs- und Auslegungsmöglichkeiten. Bei der Auslegung hat man den Zweck der Regelung zu berücksichtigen. Und da sollte - ohne weitere Erklärung - klar sein, daß eine Fahrt von 50 km etwas anderes ist als eine Fahrt von 500 km.

Es ist nicht erforderlich, daß man dort, wo man überhaupt noch Gestaltungsspielräume hat, diese auch noch bis auf das allerletzte Jota stapaziert. Das wird nämlich in der Konsequenz dazu führen, daß dann geregelt wird, was bisher nicht geregelt werden musste.

In diesem Sinne,
Schnepfenschreck.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.183
Darum ging es. Und der "... direkte Hin- und Rückweg zur und von der Jagd sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post." kann durchaus auch von München nach Hamburg führen.
Ist das wirklich so heiß bei euch ?

:twisted:

basti
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
WaffVwV 13.6

"Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z. B. Vorführungenfür Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post."

basti
Das weiß ich wohl, doch das war so von schnepfendreck wohl nicht gemeint. Wenn ich von München nach Berlin zur Jagd fahre und dazwischen tanke und Post einwerfe, dann führe ich. Ansonsten hätte der Gesetzgeber die Unterscheidung von führen und transportieren nicht geschaffen. Und im späteren Post unterstreicht er seine merkwürdige rechtsansicht ja auch noch. :-SS
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
143
Zurzeit aktive Gäste
388
Besucher gesamt
531
Oben