Habe gerade einen gescannten Zeitungsausschnitt zugeschickt bekommen. Es handelt sich um ein Urteil des OLG Stuttgart AZ 185/07. Demnach wurde ein Jäger verurteilt, als er mit unterladener Waffe auf einer öffentlichen Straße im Revier kontrolliert wurde. Das Gericht verneinte die Ansicht, dass eine Fahrt auf einer Straße, selbst wenn die Fahrt komplett im Revier stattfindet, zur befugten Jagdausübung gehört (+ UVV). Demnach sei ein führen gemäß §13 Abs 6 WaffG nicht gegeben. Ergebnis: 40 Tagessätze.
Ich war bisher immer der Meinung solange ich in meinem Revier bin darf ich die Waffen geladen führen. Das Urteil würde ja z.B. bei Kurzwaffen bedeuten, dass ich jedesmal beim Ein- und Aussteigen Laden bzw. Entladen muss. Sind ähnliche Urteile bekannt?
Oliver
Ich war bisher immer der Meinung solange ich in meinem Revier bin darf ich die Waffen geladen führen. Das Urteil würde ja z.B. bei Kurzwaffen bedeuten, dass ich jedesmal beim Ein- und Aussteigen Laden bzw. Entladen muss. Sind ähnliche Urteile bekannt?
Oliver