Es gehört halt zu der Diskussion ums Waffenrecht schon dazu, zu benennen, dass, anders als bspw. in den USA oder Tschechien, in Deutschland eher die Auffassung herrscht, (Bürger-)Rechte seien etwas, das den Untertanen vom Staat aktiv (per Gesetz) verliehen wird. In einem liberalen, freiheitlichen Staat sollen Gesetze jedoch eigentlich nur dann die grundsätzlichen Freiheitsrechte einschränken, wenn dies unbedingt nötig ist. Dass das hierzulande eine Außenseiterposition ist und sich eher eine Hobbes'sche Staatsauffassung durchgesetzt hat, hat leider scheinbar etwas mit dem autoritären Erbe aus unserer Geschichte zu tun...denn das Grundgesetz atmet ja eigentlich schon freiheitlichen Geist.
Wir sehen das jetzt an der Messerdiskussion deutlich: Das Grundgesetz orientiert sich an den allgemeinen Menschenrechten, hier spielt dann vor allem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eine Rolle, d.h. kein Staat der diese Deklaration unterschrieben hat, darf Mord und Totschlag usw. dulden oder gar legalisieren. Da wir in Deutschland aber, auch infolge der unvollständigen 1848er Revolution, keine Tradition einer "Bill of Rights" oder Vergleichbares haben, interpretieren besonders eher "linke" Regierungen das grundsätzliche, allgemeine Recht auf körperliche Unversehrtheit eben als Auftrag an den Staat, alle möglichen Maßnahmen bis hin zum nahezu 100%igen Schutz dieses Rechtsgutes zu ergreifen. Insofern erscheint jede Maßnahme zulässig, die irgendwie die Wahrscheinlichkeit reduziert mit einem Messer erstochen (o.ä.) zu werden. Eine Abwägung im Sinne der Verhältnismäßigkeit gegen irgendwelche Bürgerrechte auf "Messerbesitz" oder Selbstverteidigung ist nicht vorgesehen und findet deshalb auch in der Diskussion nicht statt und das totale Messerverbot in der Öffentlichkeit erscheint, wenn man so denkt, logisch, schlüssig und angebracht.
Rechte (z.B. auf Waffenbesitz) können nur demjenigen weggenommen werden, der sie verbrieft hat. Wir haben aber nur ein einschränkendes Gesetz, mit vorgesehenen, privilegierten Ausnahmen.
§2 WaffG (2) : "Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis."
Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist also kein Recht auf Waffenbesitz, egal wie vernünftig und anerkannt das Bedürfnis für den Waffenbesitz sein mag. Waffenrechtliche Erlaubnisse werden auf der Grundlage "may-issue" erteilt. Gleichzeitig steht in den Anlagen zum WaffG über die erlaubnisfreien Waffen nirgendwo, dass irgendwer ein Recht auf Umgang damit hat. Ich denke hier liegt der Grund für die defensive Haltung der Verbände - man ist rechtlich einfach sehr eindeutig am kürzeren Hebel und versucht deshalb Schadensbegrenzung zu betreiben.