"Es wäre mir neu, dass wir ein Grundrecht zum Jagen und

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6 Dez 2000
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9.047
Große Zustimmung an Reineke und Christian,
(so schön bildlich das Beispiel mit den Schafen)

Großes I an Otto.
 
O

Otto Neugebauer

Guest
Was heißt hier Vögel? Wollen Sie mich jetzt abschießen? Und vor allem, was ist "angeschuckt"? Ist das etwa wieder Ihr berüchtigtes Jägerlatein? Wackeln tu ich übrigens nur mit dem Kopf, wenn ich so einige Beiträge hier lese.
Meinen Sie wirklich, wir sind Kollegen? Sind Sie denn auch Pensionär?
MfG
Otto Neugebauer

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Magyar Viszla:
Hallo Kollege Neugebauer,

wer hat dich denn angeschuckt damit du so wackelst???????????????
icon_wink.gif


Ist es nicht schön solch lustige Vögel im Forum zu haben
icon_biggrin.gif
icon_biggrin.gif


Gruß
Matze
<HR></BLOCKQUOTE>
 
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26 Okt 2001
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36
Herr Neugebauer,

wenn Sie nicht wissen was angeschuckt heißt, dann schauen Sie mal in den Duden.

Ansonsten sparen Sie sich ihre Ansichten.

Ferner hoffe ich das Rot-Grün nur noch bis September am Ruder ist, damit uns die Halbwahrheiten dieser politischen Richtung erspart bleiben.

PS: Wenn Sie tatsächlich Pensionär sind, dann wissen Sie ja, wer Ihre Pension zahlt, seien Sie deshalb etwas netter zu den Forumskollegen.

Mfg

Herbert
 
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5 Nov 2001
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1.918
Was soll man dazu noch sagen. Das ist die Arroganz der Politik und derer, die gerade oben schwimmen.

zum Beispiel:

Wieviel Demokratieverständnis und Praxis in diesem Staat herrscht, das bekommt man in Brandenburg gerade bei der Gemeindegebietsreform demonstriert. Zuerst Bürgerentscheid, fällt dieser nicht nach dem Wunschdenken einiger Politiker aus, wird festgelegt: dies ist nicht
"leitliniengerecht" und entscheidet wie man will. Oder versucht es zumindest.

Diese Regierung hat nichts zustande gebracht, jetzt sammelt sie alle Nieten auf um in der Mehrheit zu sein. Diese Rechnung geht nicht auf!
Von Grundrechten der Tiere faseln und dabei die Menschen vergessen! Der durchschnittliche Pensionär bekommt übrigens 25.404 &#8364; pro Jahr ausgezahlt, der durchschnittliche Rentner 9.750 &#8364; pro Jahr. Wen wundert es da, das diese Bevölkerungsgruppe von den Problemen normaler Bürger quasi "entrückt" ist!
 
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8 Feb 2002
Beiträge
216
Lieber Otto,
wenn Sie Pensionär sind, warum vertreiben Sie sich nicht die Zeit im Park und füttern Tauben (und Ratten) anstatt hier zu nerven?
" I "
Grüße vom cazador
 
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6 Mai 2002
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2.356
Mal ganz originär gefragt: Wer hat woher das Recht zur Rechtevergabe ???
Oder ist das zu abstrakt ?
 
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29 Jun 2001
Beiträge
49
@meles
Du selbst!!

Jeder Staat ist eine Despotie...
Wie zu ändern? Nur dadurch, daß Ich keine Pflicht anerkenne, d.h. Mich nicht binde oder binden lasse. Habe Ich keine Pflicht, so kenne Ich auch kein Gesetz.
„Allein man wird Mich binden!“ Meinen Willen kann niemand binden, und mein Widerwille bleibt frei.
„Es müßte ja Alles drunter und drüber gehen, wenn Jeder Alles tun könnte, was er wollte!“ Wer sagt denn, daß jeder Alles tun kann? Wozu bist Du denn da, der Du nicht Alles Dir gefallen zu lassen brauchst? Wahre Dich, so wird Dir keiner was tun! Wer deinen Willen brechen will, der hat’s mit dir zu tun und ist dein Feind. verfahre gegen ihn als solchen.
...
Ich fordere kein Recht, darum brauche Ich auch keins anzuerkennen. Was Ich Mir zu erzwingen vermag, erzwinge Ich Mir, und was Ich nicht erzwinge, darauf habe Ich kein Recht, noch brüste oder tröste ich Mich mit meinem unverjährbaren Rechte.
...
Berechtigt oder Unberechtigt – darauf kommt’s Mir nicht an; bin Ich nur mächtig, so bin Ich schon von selbst ermächtigt und bedarf keiner anderen Ermächtigung oder Berechtigung.
...

Max Stirner „Der Einzige und sein Eigentum“ Leipzig 1845
Beschlagnahme und Vertriebsverbot 28.11.1845


Auch nach über 150 Jahren lesenswert!
(Wenn es gerade mal erhältlich ist)
 
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22 Jan 2002
Beiträge
144
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Otto Neugebauer:
Typisch für unsere Grünröcke!
Als kleine Gruppe, die sich selbst als elitär betrachtet, zieht sie ballernd durch Feld und Wald und schämt sich nicht, dieses Steinzeitgehabe, denn nichts anderes ist es, als Grundrecht zu okkupieren. Das Grundrecht auf Mord und Totschlag, meine Herren, egal ob an Mensch oder Tier, gibt es nicht! Warum bilden Sie nicht die Partei der Jäger, machen gründliche Überzeugungsarbeit in der breiten Öffentlichkeit, bequatschen den "dummen Michel", daß er Sie wählt und stellen dann die Regierung? Dann haben Sie die Möglichkeit Mord und Totschlag an Tieren als Grundrecht mit Ihrer selbstverständlichen 2/3 Mehrheit zu etablieren. Sie könnten dann Jagdkunde und Schießunterricht sogar zum Hauptfach in den Grundschulen machen. Die paar Mehrheiten in den Länderkammern dürften für Sie doch eine Kleinigkeit sein, bei den Argumenten, die Sie haben. Wie dumm sind die Herren Jäger eigentlich(vielleicht ja doch nicht alle?), daß sie eine derartige Aussage von Frau Rusche zum Anlaß nehmen, die Demokratie und das Grundgesetz in Frage zu stellen, obwohl sich beide seit mehr als 50 Jahren bewährt haben?
Kopfschüttelnd:
Otto Neugebauer

<HR></BLOCKQUOTE>

@ O.Neugebauer

Um es in Kurzform einmal festzustellen:
Explizid wird die Jagd nicht durch das GG geschützt aber:

GG Artikel 14 [Eigentum und Erbrecht]

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt
und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle
der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das
Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.
Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

GG Artikel 19 [Grundrechtsschutz]
(1) ...
(2) In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetastet werden.
(3) ...
(4) ...


Das Bundesjagdgesetz:
§ 3 Inhaber des Jagdrechts; Ausübung des Jagdrechts

(1) Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und
Boden zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum am Grund und Boden
verbunden. Als selbständiges dingliches Recht kann es nicht begründet
werden.
(2) Auf Flächen, an denen kein Eigentum begründet ist, steht das
Jagdrecht den Ländern zu.
(3) Das Jagdrecht darf nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der
§§ 4 ff. ausgeübt werden.

§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem
bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen
(Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) ...
(3) ...
(4) ...
(5) ...
(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes
und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.


Daraus folgt:
Erläuterung zu § 1BJG (Inhalt des Jagdrechts)

1. Das Jagdrecht steht gem. § 3 BJG dem Eigentümer auf seinem
Grund und Boden zu. Das BJG unterscheidet zwischen dem
Jagdrecht und dem Jagdausübungsrecht; ausgeübt werden kann
das Jagdrecht nur in Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. BJG.
2. Nach § 960 BGB sind wilde Tiere grundsätzlich herrenlos.
Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt,
erwirbt zwar gemäß § 958 Abs. 1 BGB das Eigentum an der Sache,
jedoch kann das Eigentum nicht erworben werden, wenn die
Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die
Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird
(§ 958 Abs. 2).
Die Aneignung der herrenlosen wilden jagdbaren Tiere ist aber nach
§ 1 BJG eine ausschließliche Befugnis des Jagdrechts. Die
Befugnis hat der Jagdausübungsberechtigte.

Zu § 3 (Inhaber des Jagdrechts; Ausübung des Jagdrechts)
1. Das Jagdrecht steht zwar dem Eigentümer auf seinem Grund und
Boden zu, jedoch begeht auch der Eigentümer Jagdwilderei, wenn
er das übertragene Jagdausübungsrecht des Jagdpächters verletzt.
Strafrechtlich geschützt durch § 292 StGB ist also nicht der
herrenlose Wildbestand, sondern das Jagdausübungsrecht.

2. Unter Grund und Boden ist ein Teil der Erdoberfläche, gleichviel
ob Land oder Wasser, einschließlich des darüber und darunter
liegenden Raumes (Luftraum, Wassertiefe, Erdkörper) zu verstehen

Und daraus wiederum folgt letzlich:
Die Jagd ist Teil des Grundrechtes aus Art. 14 GG nach Maßgabe des BJG.

Gruß
Burghard
 
Registriert
2 Apr 2001
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1.326
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von nighthawk:
Hallo Jäger,

wenn Ihr Otto N. und die anderen Spaßvögel auch einmal besuchen möchtet:
Die haben Freigang von Station 13
http://f25.parsimony.net/forum63245/index.htm

Weihei

nigthawk
icon_biggrin.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Vielleicht mal als Gegenstück in http://www.antivegan.de
oder http://www.grillsportverein.de
reinsehen.

Da ist die Gegenseite am Werk und im Gästebuch regen sich gleich eine Menge der ausschließlich Gras und Früchte vertilgenden Freunde auf.

Vielleich könnten die ein paar von Lupus Rezepten brauchen.

WH

[ 03. Juli 2002: Beitrag editiert von: Sauenjäger ]
 

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