Was Du hier bekommen hast, ist eine Anhörung der Polizei. Eine Formsache, mehr nicht, auf die Du als Beschuldigter theoretisch nicht zu reagieren brauchst und auch nicht solltest. Egal was Du tust, das Material geht nach der Anhörung zur Staatsanwaltschaft.
Folgendes würde ich tun: den Schein waren. Den Polizeibeamten anrufen und ihm ein Fax ankündigen. Darin ein paar zuckersüße Zeilen, dass Du ohne Kenntnis der Akten leider, leider nichts Konkretes zur Sache sagen kannst und daher von einer Aussage absehen willst. (Du hast nämlich keine Akteneinsicht). Punkt, freundliche Grüße.
So ereichst Du zweierlei: Den bösen Unterlagen der Anzeigenerstatterin liegen Deine zuckersüßen Zeilen bei, Du hinterlässt beim Staatsanwalt also einen höflichen und freundlichen Eindruck, auch wenn Du zur Sache selbst nichts sagst. Dann fällt ihm das Einstellen leichter, was er sehr sicher tun wird.
Einen Anwalt brauchst Du nicht, spar Dir das Geld. Den brauchst Du erst dann, wenn die Sta nicht einstellt und Du böse Post bekommst. Dann gibt es eh' Fristen. Der Anwalt fordert dann die Akten an (das darfst Du nicht) und kann sehr gezielt argumentieren. Dazu ist dann noch immer Zeit genug. Ich glaube aber nicht, dass es soweit kommt.