Erwerb Verschluß Blaser R93 nur mit EWB?

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folgendes angebot hat mich gerade stutzig gemacht:

http://www.egun.de/market/item.php?id=1869976

braucht man für den erwerb eines blaser r93 verschlusse wirklich eine erwerbsberechtigung?

dachte bisher, daß man nur für den lauf eine ewb braucht ... die anderen teile frei verkäuflich wären ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Ne, stimmt schon so :

§ Anlage1 WaffG
Begriffsbestimmungen


1.3
Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts Anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. [...]


Wesentliche Teile sind

1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegebenanzusehen ist, wenn die Längedes Laufteils, der die Führung desGeschosses bestimmt, mindestensdas Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

1.3.2
bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;
1.3.3
bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
1.3.4
bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;

Gruß und WH,

Wolf
 
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und welchen sinn macht das nun, wenn ein verschluß gar keine nummer hat und somit auch nicht eingetragen werden kann?
 
A

anonym

Guest
Du suchst nach einem SINN im WaffG? Witzbold.
:lol:

BTW, natuerlich kann er eingetragen werden, eben ohne S.-Nr.- Wo Problem?
 
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uihhh schrieb:
und welchen sinn macht das nun, wenn ein verschluß gar keine nummer hat und somit auch nicht eingetragen werden kann?

Siehst Du und schon hat Dich die gesetzliche Realität eingeholt. Einzelteile ohne Nummer, die ohne die zugehörige Waffe überlassen oder erworben werden, müssen nachgekennzeichnet werden, ob das technisch schwierig ist, interessiert den Gesetzgeber nicht. Der Eintrag ist seit 1.4.2008 wieder Pflicht. Auslöser für diesen Teil der Novelle sollen übrigens die Blaser Baukastensysteme sein.

WH
Amadeus
 
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Könnte jemand kurz erklären, wie diese Nachkennzeichnung abläuft?
Muss der Verkäufer kennzeichnen lassen, von wem (Büma?) ist die Kennzeichnung durchzuführen und welche Kennzeichnung wird verwendet?

Da fällt mir noch ein:
was ist denn "der Verschuss"? Mit Verriegelungskammer (bei M03 oder R93) oder ohne? Sollte die Verriegelungskammer sogar einzeln zu kennzeichnen sein, wenn sie ohne Verschluss veräußert wird?

Alle Fragen umfassen würde wohl folgender Vorgang:
Von einer kompletten M03 oder R93 soll nur der Lauf als Wechsellauf für eine andere bereits vorhandene Büchse behalten werden, während der Rest EINZELN (Verschluss, Verriegelungskammer und Schaft mit Abzugseinheit) veräußert wird.
1) Welche Teile dürfen nur an EWB veräußert werden,
2) unter welcher nachträglichen Kennzeichnung,
3) die von wem anzubringen ist und
4) wo einzutragen ist?
 

M66

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Servus!

Erläutere mir erstmal den Unterschied von Verschluss und Verriegelungkammer?

Den Verschluss gibt es bei einer R93, aber keine Verriegelungskammer. Höchstens einen Verschlussträger.
 
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M66 schrieb:
Servus!

Erläutere mir erstmal den Unterschied von Verschluss und Verriegelungkammer?

Den Verschluss gibt es bei einer R93, aber keine Verriegelungskammer. Höchstens einen Verschlussträger.

Dann schau mal in die Preisliste von Blaser.
 
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Das ist original Blaservokabular, auch wenn es technisch treffendere Ausdrücke geben mag. :wink:
 
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M66 schrieb:
Servus!

Erläutere mir erstmal den Unterschied von Verschluss und Verriegelungkammer?

Den Verschluss gibt es bei einer R93, aber keine Verriegelungskammer. Höchstens einen Verschlussträger.

aha ...

dann zeig ich dir hier mal den verschluss

1930647_48c938701abebh5s.jpg


und hier die verriegelungskammern

dscn03156ac.jpg
 
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der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

so stehts im Gesetz.
Deswegen halte ich den bei eGun angebotenen Verschlußträger ohne Verschlußkopf auch nicht EWB-pflichtig (und damit auch nicht Kennzeichnungspflichtig).
Der Verschlußkopf schon, wenn er einzeln veräußert wird, muß man ihn auch kennzeichnen.


WH
Werner
 
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Und wie verhält es sich mit den R93-Verschlüssen die aus dem OP-müll der Mund-Kiefer und Gesichtschirugie geborgen werden? Braucht der Chirug evtl. zur Bergung einen Leihschein ? :mrgreen:

Duck und wech Bommel :oops:
 
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Bommel schrieb:
Und wie verhält es sich mit den R93-Verschlüssen die aus dem OP-müll der Mund-Kiefer und Gesichtschirugie geborgen werden? Braucht der Chirug evtl. zur Bergung einen Leihschein ? :mrgreen:

Duck und wech Bommel :oops:

Du schaffst in der Marketingabteilung bei Sauer ? :wink:
Martin
 

TBr

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Feuerlein schrieb:
Bommel schrieb:
Und wie verhält es sich mit den R93-Verschlüssen die aus dem OP-müll der Mund-Kiefer und Gesichtschirugie geborgen werden? Braucht der Chirug evtl. zur Bergung einen Leihschein ? :mrgreen:

Duck und wech Bommel :oops:

Du schaffst in der Marketingabteilung bei Sauer ? :wink:
Martin

Ist doch der selbe Verein.
 

M66

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uihhh schrieb:
M66 schrieb:
Servus!

Erläutere mir erstmal den Unterschied von Verschluss und Verriegelungkammer?

Den Verschluss gibt es bei einer R93, aber keine Verriegelungskammer. Höchstens einen Verschlussträger.

aha ...

dann zeig ich dir hier mal den verschluss

1930647_48c938701abebh5s.jpg


und hier die verriegelungskammern

dscn03156ac.jpg

Aha :shock: !

Ich glaube du solltest mal lesen lernen. Etwas weiter oben steht ein Auszug aue der Anlage 1 des WaffG!

Da passen deine Bilder aber gar nicht zu 8) !
 

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