Erste-Hilfe bei der (Drück-)Jagd

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boule schrieb:
Die Zugaenge kommen beim Rettungssanitaeter im Kurs vor, da wird aber (je nach Bundesland) kaum einer Erfahrung genug haben um auch noch in einer Stressituation die Vene zu treffen. Der RA hat dann die Venen zwar schon im Griff, aber die Drainagen beherrscht der auch nicht ohne Hilfe. Das dann ein Laie unter widrigen Umstaenden mit Infusion und Drainage arbeiten soll (vom legalen Aspekt mal abgesehen) - das kann nur im Caos enden.
Man muss es immer im Verhaeltnis sehen. Wer die Uebung hat sollte sowas mit haben, wer nicht sollte die grundlegenden Massnahmen koennen.

Ich hab keine Ahnung vo Drainagen legen etc. außer das was ich selber mal am eigenen Leib erfahren habe.
Aber welche großen Gefäße man evtl. wo findet wäre schon interessant. Bzw. wie sich diese verhalten, wenn verletzt.
Manchmal ziehen sich die Gefäße ja so zusammen dass gar keine starke Blutung erfolgt.
Ich sag nur verletzte Beinader.

Zu der gesetzlichen Lage: Ab wann wird man da angreifbar ?
Bsp: Strake Blutung am Arm, kann durch Drucjverband nicht gestoppt werden. Man bindet den Arm im guten Glauben ab, dadurch verliert der Verletzte den Arm und später heißt es, dass das nicht nötig gewesen wäre. Was ist dann ? Sofern der Verletzte oder seine Angehörigen klagen sieht man wahrscheinlich alt aus, oder ?

boule schrieb:
Würde ich bis hier hin allerdings dem normalen 1_Hilfe Kurs zurechnen.
Und der wurde i.d.R. das letzte Mal abgelegt als man den Fuehrerschein machte. Alle 2 Jahre wiederholen schadet sicherlich nicht.[/quote]

Richtig. Da stimm ich Dir vollkommen zu. Müsste ich auch mal wieder machen. Da hat sich auch einiges schon wieder geändert.
 
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Jfgpm schrieb:
Zu der gesetzlichen Lage: Ab wann wird man da angreifbar?
Bsp: Strake Blutung am Arm, kann durch Drucjverband nicht gestoppt werden. Man bindet den Arm im guten Glauben ab, dadurch verliert der Verletzte den Arm und später heißt es, dass das nicht nötig gewesen wäre. Was ist dann ? Sofern der Verletzte oder seine Angehörigen klagen sieht man wahrscheinlich alt aus, oder ?
Das ist Unsinn. Wie wollte man da eine Schuld konstruieren? :14:

In Deutschland wird aus Angst, für etwas belangt zu werden, Sinnvolles unterlassen. Das ist typisch. Menschen sterben, weil andere Angst haben etwas falsch zu machen oder bloß eventuell Probleme zu kriegen. :19:
 
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Hinack schrieb:
Das ist Unsinn. Wie wollte man da eine Schuld konstruieren? :14:

In Deutschland wird aus Angst, für etwas belangt zu werden, Sinnvolles unterlassen. Das ist typisch. Menschen sterben, weil andere Angst haben etwas falsch zu machen oder bloß eventuell Probleme zu kriegen. :19:

Wird einem aber immer mal wieder in den Kursen deutlich gemacht ! Da besteht dann Aufklärungsbedarf.
 
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Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Ich schreibs mal ganz laut und langsam für alle zum mitmeisseln:

DAS EINZIGE WOFÜR EIN ERSTHELFER BESTRAFT WERDEN KANN IST WENN ER NICHT HILFT !!!!!!

Einzig ab der Stufe RS / RA KANN bei ganz groben Schnitzern eventuell der Helfer belangt werden.
Da muss aber dann einiges schief gegangen sein - vorstellbar wäre z.B. eigenmächtige falsche Medikamentengabe o.ä.
Oder so Nummern wie:
"71/3 unterwegs ins Klinikum, Patient intubiert und nicht beatmet....." :shock: :shock: :26: :32:
Hier legen u.U. Staatsanwälte andere Maßstäbe an, da man wegen der Ausbildung entsprechendes Fachwissen unterstellt.


Ich habs schonmal geschrieben:

Vernünftige und zügig durchgeführte Basismaßnamen: NOTRUF ! Analyse: Bewusstsein, Atmung, Kreislauf - Handeln: Lagerung, HLW, Blutungen stillen - das ist Erste Hilfe Wissen.
Und wer das im Notfall sicher abrufen kann hat schon viel mehr geholfen als er mit theoretischem Wissen über Volumentherapie, Intubation, Thoraxdrainage etc. bewerkstelligen könnte.
Genausowenig zerreißt derjenige, der voll ausgestattet ist aber dann mit seinem Rucksack vorm Patienten kniet und sein Gerödel mangels Übung nicht anwenden kann.

Ein Verletzter hat eben Glück wenn er nem gut ausgestatten und erfahrenem Ersthelfer vor die Füsse fällt. :20:

Der Rest ist irgendwann auch einfach mal Schicksal...... :17:

Was natürlich nicht bedeutet, daß nicht jeder bestrebt sein sollte seine fähigkeiten auf dem Gebiet der ersten Hilfe ständig zu trainieren.
Insofern laufen hier wieder mal ganz hilfreiche Diskussionen !!! :27:

Waihei und Gruß

Kastljaga

@jfgpm

Wennst das nächste mal vorbeikommst, kann ich dir ja mal nen Zugang legen......danach darfst du dann..... :12: :26: :26: :26:
Dein Einverständnis vorausgesetzt - sonst wärs ja Körperverletzung..... :18: :18:
 
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Kastljaga schrieb:
@jfgpm

Wennst das nächste mal vorbeikommst, kann ich dir ja mal nen Zugang legen......danach darfst du dann..... :12: :26: :26: :26:
Dein Einverständnis vorausgesetzt - sonst wärs ja Körperverletzung..... :18: :18:

Hm.... Erklären lass ich mir das gerne. Alles andere aber ... :30:

Blutung stoppen ist aber schon mal so eine Sache genau so wie Schädelbasisbrüche bei denen ich nicht immer wüsste was zu machen ist.
Wie unterbindet man eine Blutung im Brustbereich ?
Was macht man bei einem Schädelbasisbruch ?
...
 
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Kastljaga schrieb:
... DAS EINZIGE WOFÜR EIN ERSTHELFER BESTRAFT WERDEN KANN IST WENN ER NICHT HILFT !!!!!! ...
Sorry, aber es schreit danach: Ein Ersthelfer, der nicht hilft, der kann dann doch folglich auch kein Ersthelfer sein - höchstens ein Erstnichthelfer. Wer aber Erstnichthelfer ist, der gehört bestraft - das ist richtig. :31:
 
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chiefryback

Guest
Also irgendwie kommen wir hier immer noch nicht ganz auf den Punkt.

Wir reden von Thoraxpunktion, Zugang legen etc. und es reden Ersthelfer mit ...

Soll es jetzt um grundlegende Maßnahmen gehen oder um grosse Medizin?

Zum Thema Haftung:

Wer nicht in medizinischen Berufen ausgebildet ist kann nicht so einfach für falsche Maßnahmen haftbar gemacht werden - wurde hier ja schon erwähnt - und weiterhin richtig
nicht helfen ist nicht nur strafbar sondern auch gesundheitsschädlich !!

:29:
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
chiefryback schrieb:
Also irgendwie kommen wir hier immer noch nicht ganz auf den Punkt.

:29:

Na dann mach mal..... :26: :12: :31:


@Skogman

..........war ja klar........... :21: :18:
Dipferlsch........... :12: :12:
 
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Nun macht Euch mal nicht gleich in die Lodenwindel. :12: In D gilt (im Gegensatz zu den USA) noch immer der Grundsatz, daß der hilft, dem Grundsatz nach schon mal nichts falsch macht.

Wer es etwas genauer wissen will, bitte: http://www.dguv.de/erstehilfe/de/pdf/rechtsfrag.pdf

Hilfe ist Pflicht. Dieser Pflicht zur Hilfe kann aber ganz unterschiedlich nachgekommen werden. Niemand muß ihm Unmögliches leisten, aber jeder sollte zumindest für die wichtigsten Dinge geschult sein. Denn auch hier gilt: wenn jeder an sich denkt (und einen Lehrgang auffrischt) ist an alle gedacht (weil die Wahrscheinlichtkeit, daß geholfen werden kann steigt).

Also, ran an die 8 Doppelstunden und einen 8h Auffrischer alle 2 Jahre. Oder fragt mal in der Firma, dort muß ein bestimmter Prozentsatz der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein.

Just my 2 Pence. :26:
 
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Ich halte die von Pfannenjäger vorgeschlagene Lösung auch für die beste.

Einfach mal einen 2 tägigen Erste-Hilfe Kurs mitmachen, und diesen alle 2 Jahre wiederholen. Bei uns gibts beim Blutspenden auch immer nen Gutschein für 1x Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Sich hier über Schusswunden zu unterhalten ist wirklich übertrieben. Da hilft wirklich nur der schnelle Notruf und gute Einweisung des Rettungsdienstes.

Gruß

Tim, DLRG-Sani
 
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Eifelyeti schrieb:
Sich hier über Schusswunden zu unterhalten ist wirklich übertrieben.
Dennoch habe ich einen Lehrgang organisiert:
"Lebensrettende Sofortmaßnahmen bei jagdlichen Risiken, Schwerpunkt: Schußverletzungen und Selbsthilfe"
Termin: noch offen,
Ort: Schießplatz, Nähe Dahlen/ Dahlener Heide
Gesamtkosten (Dozent/Material/Schießstandnutzung): ca. 40€
Teilnehmer max.: 15
Ausbilder arbeitet für BW, Polizei und Sicherheitsdienste und ist OFW im Sanitätsdienst
Gelehrt und geübt werden versandhandel- und apothekenverfügbare aktuelle Rettungsmittel in praktischen Einsatz unter jagdlichen Bedingungen.

Wer Interesse hat möge das kund tun.
 
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boule schrieb:
...
boule schrieb:
Würde ich bis hier hin allerdings dem normalen 1_Hilfe Kurs zurechnen.
Und der wurde i.d.R. das letzte Mal abgelegt als man den Fuehrerschein machte. Alle 2 Jahre wiederholen schadet sicherlich nicht.

Ich dachte der Führerschein kurs sei nur ein "Sofortmaßnahmen Kurs" der noch kein Erste Hilfe Kurs ist.
Zumindest kam bei mir damals ein Busführerscheinneuling rein der den Erste Hilfe kurs brauchte und dann entsprechend darauf hingewiesen wurde, dass der gebitene Kurs nicht reicht.

Wer bietet denn in der Regel einen richtigen erste Hilfe kurs an?

Nebenbei interessant fände ich eigentlich vor allem im Zusammenahng mit der Jagd, welche Gegenstände, Pflanzen und -Teile sinnvoll eingesetzt werden könnten wenn man nichts anderes in Reichweite hat, welchse Pflanzen eventuell schmerzlindernde Stoffe enthalten usw. ( So müsste das knabbern an einer Weide ja eigentlich wirken ? Salizilsäure = Aspirin) ...?
 
C

chiefryback

Guest
Ein LSM-Kurs ist 1 Tag und für PKW-Schein gut
Ein EH-Kurs 2 Tage für LKW o.ä.

Allerdings wird in keinem Kurs auf notwendige Themen eingegangen
Ein Angebot wie weiter oben ist da sinnvoll

Man sollte sich vorher Gedanken machen und vorbereitet sein
mit in die Loden machen hat das nichts zu tun !
Es gibt genügend Material um im Fall der Fälle zu helfen, da braucht man keine Spezialschulung oder muss auf Ästen kauen
:29:
 
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Wer bietet denn in der Regel einen richtigen erste Hilfe kurs an?

Die gleichen Hilfsorganisationen die auch die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" anbieten. Außerdem die Bundeswehr (nennt sich dort mittlerweile "Einsatzersthelfer Alpha" und entspricht in weiten Teilen dem alten "Helfer im Sanitätsdienst").

Einen Erste Hilfe Kurs (neuer als 2 Jahre) muss man auch für diverse Übungsleiter / Trainerscheine im Sportbereich vorweisen können. Also nicht nur Berufskraftfahrer.
 

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