Erbfall !!

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Rechtsexperten an die Front. Folgender Sachverhalt:

Letzte Woche mußte ich leider meinen Vater zu Grabe tragen.

Nun sind da einige Waffen da. ( Der Gute war ja auch ein alter Jägersmann ) An sich kein Problem, es gibt genügend Jagdscheininhaber, die die Waffen übernehmen, in der Familie.
Jetzt hat sich allerdings meine Schwester in den Kopf gesetzt, eine Kurzwaffe meines Vaters zu übernehmen. Sie hat allerdings keinen Jagd- oder Waffenschein.
Gibt es eine Möglichkeit, daß sie die Waffe auf sich legal eingetragen bekommt ??

[ 30. Januar 2006: Beitrag editiert von: Dingo ]
 
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Wenn sie nicht bereits per Testament als Erbin dieser KW genannt wurde, wird der zuständige SB eine Waffenbesitzkarte ausstellen.

§20 setzt voraus, daß es sich um einen regulären Erben handelt, dann ist es egal, ob die gesetzliche Erbfolge oder nicht, ob mit oder ohne Testament, eingetreten ist. Wenn jemand anders die Waffe bekommen soll (nicht die Erbin), dann - aber NUR dann - muß ein Vermächtnis geschrieben werden.

Ein WS würde zum führen dieser KW berechtigen. Allerdings tun sich die Behörden SEHR schwer, ein Bedürfnis bei einem Bürger anzuerkennen.

Eine andere Möglichkeit wäre die Mitgliedschaft in einem SV (allerdings sollte man dort bereits zwischen 6 und 12 Monaten Mitglied sein und am regelmäßigen Training teilnehmen).

Klaus

EDIT:

Die Erbberechtigten ergeben sich aus dem Testament bzw. wenn es ein solches nicht gibt, aus dem Erbschein. Auch eine fremde Person außerhalb der Familie (der Gesetzgeber nennt diese "durch Auflagen Begünstigte" kann erben, wenn es ein entsprechendes Vermächtnis dafür gibt.

Als Erbe braucht man weder ein Bedürfnis (nur für die Waffen, für die dazugehörige Munition hingegen schon!), noch muss man Kontingentierungen beachten.
Nicht registrierte Waffen kann man nicht erben.

[ 30. Januar 2006: Beitrag editiert von: Flex ]
 
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Moin,

die Erben eines Erblassers können noch eine WBK beantragen ohne Munitionserwerbsberechtigung. Vorhandene Munition muß meisst abgegeben werden.

Die Waffe oder auch alles andere steht dem Erben zu, bei meheren Erben wird man gemeinsam Eigentümer. Da man Geld gut teilen kann, Grundstücke oder Waffe nicht können alle Erben gemeinsam eine WBK bekommen. Damit sind aber auch Verfügungsberechtigt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:
Rechtsexperten an die Front. Folgender Sachverhalt:

Letzte Woche mußte ich leider meinen Vater zu Grabe tragen.

Nun sind da einige Waffen da. ( Der Gute war ja auch ein alter Jägersmann ) An sich kein Problem, es gibt genügend Jagdscheininhaber, die die Waffen übernehmen, in der Familie.
Jetzt hat sich allerdings meine Schwester in den Kopf gesetzt, eine Kurzwaffe meines Vaters zu übernehmen. Sie hat allerdings keinen Jagd- oder Waffenschein.
Gibt es eine Möglichkeit, daß sie die Waffe auf sich legal eingetragen bekommt ??

[ 30. Januar 2006: Beitrag editiert von: Dingo ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Mein Beileid Dingo.

Gibt es ein Testament?
 
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Danke für Dein Beileid, und :

Ja, meine Mutter ist Alleinerbin !

[ 30. Januar 2006: Beitrag editiert von: Dingo ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:
Danke für Dein Beileid, und :

Ja, meine Mutter ist Alleinerbin !

[ 30. Januar 2006: Beitrag editiert von: Dingo ]
<HR></BLOCKQUOTE>


Hi Dingo,

ebenfalls mein Beileid!
icon_sad.gif



Deine Mutter ist Alleinerbin?

Wie ist das möglich?

Kinder haben doch zumindest Pflichtteil.

Also bist du neben deiner Schwester auch am Erbe beteiligt.

icon_rolleyes.gif


Beste Grüsse

Varminter
 
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Herzliches Beileid, Dingo!

@varminter: google mal nach "Berliner Testament".
 
A

anonym

Guest
Mein Beileid.
Mein Dad ist vor 11 Jahren abberufen worden, kann aber noch immer gut nachvollziehen, wie sich das anfuehlt.

Wenns Testament nur die Mom als Erbin vorsieht, wird das imho ein Fall fuer nen guten Anwalt, der dann die Kurzwaffe als Pflichtteil fuer die Tochter rausholt.
Dann gehts moeglicherweise.
Erben muessen nur zuverlaessig sein (also keine Vorstrafen und sowas) dann MUESSEN sie eine WBK fuer die Waffe, ohne Munitionsberechtigung, bekommen, wenn es innerhalb von 4 Wochen nach Erbfall an die Behoerde gemeldet wird.

Da das hier aber anscheinend knifflig werden kann, wuerde ich unbedingt juristischen Rat holen.
Sonst wuerde erst mal die Mutter als Alleinerbin die Waffe bekommen.

[ 30. Januar 2006: Beitrag editiert von: promillo ]
 
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Danke für Euer Mitgefühl.

Dennoch: es geht nicht darum, meiner Mutter das Erbe streitig zu machen. Keiner von uns Kindern will dies.
Es geht darum, ob es möglich ist, mit dem Einverständnis aller, meiner Schweter die KW aus dem Erbe herauszulösen, so daß sie die Waffe legal auf sich eingetragen bekommt.
 
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Jo isses (siehe oben). Aber halt nur Besitz. Kein Führen, kein Munitionserwerb (und Schießen auf dem Schießstand ist glaub ich auch nicht).

Bei mir, bzw. meiner Frau (oder später mal bei meiner Tochter) wirds auch interessant: Mein Schwiepa hat (legalerweise) mehr als 2 KW. Meine Schwiema hat schon eine (oder 2, weiß nicht genau) von ihrem Vater geerbt.
Ich hab 2 KW und meine Frau auch.

D.h. Meine Lütte hat irgendwann mal ca. 8-9 KW (+ eigene falls sie Jägerin oder Sportschütze wird) + um die 20 Langwaffen...
icon_biggrin.gif


[ 31. Januar 2006: Beitrag editiert von: Castor_Fiber ]
 
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Auch mein Beileid.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Varminter:

...
Deine Mutter ist Alleinerbin?

Wie ist das möglich?

Kinder haben doch zumindest Pflichtteil.

Also bist du neben deiner Schwester auch am Erbe beteiligt.
<HR></BLOCKQUOTE>

Jein. Ist jemand als Erbe benannt, haben unberücksichtigte Pflichteilsberechtigte keinen Anspruch auf einen Teil des Erbes und werden auch nicht im Erbschein benannt.
Der Pflichtteilsanspruch ist nur ein Anspruch zur wertmäßigen Auskehrung gegen den/die Erben nicht aber auf einen konkreten Anteil am Erbe.

Tut mir leid, Dingo, Deine Schwester wird die Waffe nicht bekommen (wenn der Sachbearbeiter aufpasst).
 
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Aufrichtiges Beileid!

Deine Schwester wird die Waffe nicht bekommen.

Folgender Sachverhalt:
- Mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben und hatte drei Kurzwaffen.
- Ich hatte bereits zwei Kurzwaffen.
- Meine Mutter war nach Testament Alleinerbin

=> Meine Mutter hat jetzt drei Kurzwaffen, obwohl sie mir diese geben wollte. Ich habe da auch einen Anwalt eingeschaltet, der konnte auch nichts machen.
 
A

anonym

Guest
Als mein Vater vor 25 Jahren starb, war meine Mutter Alleinerbin.
dennoch hat der Waffensachbearbeiter problemlos die Waffen auf mich überschrieben, da ich als Jagdscheininhaber + WBK -Besitzer "sachkundig" und "zuverlässig" war.
( Das Einverständnis meiner Mutter wurde als selbstverständlich vorausgesetzt.).
P.
 

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