Erbfall !!

Registriert
8 Nov 2001
Beiträge
213
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärentöter:
Als mein Vater vor 25 Jahren starb, war meine Mutter Alleinerbin.
dennoch hat der Waffensachbearbeiter problemlos die Waffen auf mich überschrieben, da ich als Jagdscheininhaber + WBK -Besitzer "sachkundig" und "zuverlässig" war.
( Das Einverständnis meiner Mutter wurde als selbstverständlich vorausgesetzt.).
P.
<HR></BLOCKQUOTE>


Dass du diese Waffen bekommen hast hatte dann auch nichts mit dem Erbfall als solchem zu tun, sondern du hast die Waffen von deiner Mutter bekommen und durftest diese erwerben.
 
A

anonym

Guest
TB hat die Richtung schon gut angedeutet. Hier gehts nicht um Erbstreitigkeiten, sondern um einen Weg, in dieser nicht einfachen Situation die KW auf die Tochter zu bekommen. Denn wenn die Mom die Alleinerbin ist, wie soll die Waffe dann an die Toichter vererbt werden? Und da kann nur individuelle fachanwaeltliche Beratung etwas bewirken, wenn ueberhaupt.
Ich weiss nicht, inwiefern hier jemand im Bereich Waffenrecht oder Erbrecht benoetigt wird.
Vielleicht kann ja einer unserer Rechtsspezeln zumindest einen Tipp geben, was da besonders an anwaltlicher Kompetenz benoetigt wuerde.
Ausserdem:
Hat jemand bei euch eine RSV?
Nicht, dass die Anwaltskosten hinterher teurer sind, als die KW wert ist.
 
Registriert
27 Jun 2002
Beiträge
877
Was das Erbrecht betrifft, da wurde oben eigentlich schon alles gesagt. Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich nicht auf bestimmte Gegenstände der Erbmasse, sondern auf einen Anteil in Geld.

Eine Rechtsschutzversicherung wird da auch nicht weiterhelfen, da wohl alle RSV Erbauseinandersetzungen (bis auf Beratungen) aus gutem Grund ausschließen. Das gleiche gilt, bis auf wenige Ausnhmen, für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten (z.B. Waffengesetz).

Ich muss mich aber auch fragen, unabhängig von dem traurigen Anlass, was eine nicht berechtigte und nicht sachkundige Person mit einer Kurzwaffe anfangen will.

Das WaffG hat mit der Erbenreglung der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes genüge getan.

Soweit es im Familienkreis Personen gibt, die die Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach dem WaffG erfüllen, können evtl., je nach Einstellung des zuständigen Sachbearbeiters, auch andere Lösungen gefunden werden.

Ansonsten halte ich die geltenden Regelungen durchaus für angebracht.
 
Registriert
10 Mai 2002
Beiträge
102
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 8x75RS:
Aufrichtiges Beileid!

Deine Schwester wird die Waffe nicht bekommen.

Folgender Sachverhalt:
- Mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben und hatte drei Kurzwaffen.
- Ich hatte bereits zwei Kurzwaffen.
- Meine Mutter war nach Testament Alleinerbin

=> Meine Mutter hat jetzt drei Kurzwaffen, obwohl sie mir diese geben wollte. Ich habe da auch einen Anwalt eingeschaltet, der konnte auch nichts machen.
<HR></BLOCKQUOTE>


Nach dem Tode meines Großvaters 2002 hatte der Sachbearbeiter keinerlei Probleme die Waffen auf die Enkel die schon eine WBK hatten einzutragen. Verzichtserklärung der Kinder genügte. Ihm war lieber wenn die Waffen bei Sachkundigen blieben.

Karl
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Karl22:



Nach dem Tode meines Großvaters 2002 hatte der Sachbearbeiter keinerlei Probleme die Waffen auf die Enkel die schon eine WBK hatten einzutragen. Verzichtserklärung der Kinder genügte. Ihm war lieber wenn die Waffen bei Sachkundigen blieben.

Karl
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist ja auch keine WBK-Berechtigung aufgrund von Erbschaft.

Aber grundsätzlich hast Du recht. Wenn das Vermögen schon vorher verteilt wurde oder aber aus Grünen der Erschaftssteueer ist es manchmal angeraten, wenn der Erbe auf das Erbe verzichtet. In diesem Falle würden Dingo + Schwester Erben und die Schwester bekäme die KW im Rahmen der Erbausernandersetzung.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 8x75RS:
Dass du diese Waffen bekommen hast hatte dann auch nichts mit dem Erbfall als solchem zu tun, sondern du hast die Waffen von deiner Mutter bekommen und durftest diese erwerben.<HR></BLOCKQUOTE>

Irrtum.
Dann hätte ja meine Mutter eine WBK beantragen müssen.
--- und mir danah die Langwaffen schenken können.
War aber ein Schalldämpfer-Gewehr dabei.
icon_rolleyes.gif

Genehmigungsfähig schwerer als die 3. Kurzwaffe.
Bekam ich nur als ERBE. - weil Sachverständig.
P.
 
Registriert
14 Okt 2003
Beiträge
9.130
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von nighthawk:
Ich muss mich aber auch fragen, unabhängig von dem traurigen Anlass, was eine nicht berechtigte und nicht sachkundige Person mit einer Kurzwaffe anfangen will.

<HR></BLOCKQUOTE>

Das frage ich mich allerdings auch. Ich habe ihr bereits angekündigt, daß sie sich wahrscheinlich beim ersten durchladen den großen Zeh abschiessen wird. Dabei wird sie derart erschrecken, daß der zweite Schuss, der durch das Erschrecken unabsichtlich abgegeben wird, die Gasflasche treffen wird, und damit ein Explosion auslösen wird, welche das gesamte Häuschen in die Luft jagen wird.....
icon_rolleyes.gif
Leider sind "Damen" ab gewissem Alter äußerst beratungsresistent, und deswegen will sie von ihrer Meinung nicht abrücken.

Es gibt jedoch bei der ganzen Geschichte zwei interessante Meinungen, nämlich erstmal die des netten Herren vom " Amt für öffentliche Unordnung " der meinte, sie könne das mit ihrem Wunsch definitiv knicken, und die zweite vom netten Herrn des Landratsamtes, der ihr Hoffnung machte, daß alles kein Problem sein, wenn meine Mutter auf das Erbe dieser Waffe verzichten würde - daraufhin eine Verzichtserklärung abgeben würde, und dies zugunsten meiner Schwester, die dann als Erbin eintreten könne, und somit die Waffe legal eingetrage bekäme.
Also, was nun ??
icon_confused.gif
 
A

anonym

Guest
die geschichte bestätigt eigentlich nur ein vor(?)urteil:

schwaben wollen alles haben.

schnüff .. sorry.
 
Registriert
14 Okt 2003
Beiträge
9.130
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:

schnüff .. sorry.
<HR></BLOCKQUOTE>

Jetzt aber zurück ins Körbchen, aber dalli !
 
Registriert
10 Mai 2002
Beiträge
102
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:
und die zweite vom netten Herrn des Landratsamtes, der ihr Hoffnung machte, daß alles kein Problem sein, wenn meine Mutter auf das Erbe dieser Waffe verzichten würde - daraufhin eine Verzichtserklärung abgeben würde, und dies zugunsten meiner Schwester, die dann als Erbin eintreten könne, und somit die Waffe legal eingetrage bekäme.
Also, was nun ??
icon_confused.gif
[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

So ist das nun mal mit den Behörden, arbeiten sie mal bürgernah ist es uns auch nicht recht.

Wenns um Goldbarren, Grundstücke usw. gegangen wäre würde sich niemand aufregen.

Karl
 
Registriert
25 Nov 2005
Beiträge
523
von dem waffenrecht weiss ich nichts, aber mein Beileid.
mein vater is vor ungefähr 2 jahren gestorben....
 
Registriert
27 Jun 2002
Beiträge
877
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dingo:


Das frage ich mich allerdings auch. Ich habe ihr bereits angekündigt, daß sie sich wahrscheinlich beim ersten durchladen den großen Zeh abschiessen wird. Dabei wird sie derart erschrecken, daß der zweite Schuss, der durch das Erschrecken unabsichtlich abgegeben wird, die Gasflasche treffen wird, und damit ein Explosion auslösen wird, welche das gesamte Häuschen in die Luft jagen wird.....
icon_rolleyes.gif
Leider sind "Damen" ab gewissem Alter äußerst beratungsresistent, und deswegen will sie von ihrer Meinung nicht abrücken.

Es gibt jedoch bei der ganzen Geschichte zwei interessante Meinungen, nämlich erstmal die des netten Herren vom " Amt für öffentliche Unordnung " der meinte, sie könne das mit ihrem Wunsch definitiv knicken, und die zweite vom netten Herrn des Landratsamtes, der ihr Hoffnung machte, daß alles kein Problem sein, wenn meine Mutter auf das Erbe dieser Waffe verzichten würde - daraufhin eine Verzichtserklärung abgeben würde, und dies zugunsten meiner Schwester, die dann als Erbin eintreten könne, und somit die Waffe legal eingetrage bekäme.
Also, was nun ??
icon_confused.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

Mutter verzichtet nicht! Damit wäre die Sache erledigt.

Vielleicht könnte sie ihr eine Fuchsdecke o.ä. als Erinnerung an den Vater anbieten.
Die wäre wäre nicht so gefährlich (beißt nicht mehr).

Ja, ja mit dem Erben ist das schon so eine Sache. Gibt oft Streit, der über mehrere Generation weitervererbt wird.
 
Registriert
14 Okt 2003
Beiträge
9.130
Nein. Streit gibt es deswegen sicher nicht ! Mir ist es wirklich völlig wurscht, ob sie die Wumme kriegt, oder nicht. Ich hab genug davon. Und wegen einer solchen Lapalie des Haussegen schiefhängen würde mir nicht im Traum einfallen. Im Gegenteil: Ich möchte, daß alles legal zugeht. Und, wenn sie die Waffe legal bekommt, dann soll es mir recht sein !
Zudem wohne ich weit genug von ihr entfernt, daß meine Fenster keinen Schaden nehmen werden...
icon_rolleyes.gif
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
425
Besucher gesamt
570
Oben