Einzäunung eines Grundstücks im Aussenbereich ?

Registriert
14 Okt 2004
Beiträge
35
Hallo,
für unsere Jagdgenossen möchte ich mal wissen, ob irgendener von euch schon Erfahrungen mit Einzäunungen im Aussenbereich hat.
Folgendes hat sich bei uns zugetragen:
Privater Landschaftsarchitekt und Jagdgenosse hat ca. 3,5 ha seiner Eigentumsfläche mit einem ca.1,30 m hohen Zaun eingefriedet um in dem Gelände seine 5 Ziegen zu halten ( mitten im Einstandsgebiet von unserem Reh -und Schwarzwild.
Frage : Wie sollte sich die JG verhalten und ist dies rechtlich überhaupt zulässig ? Wie erklärt man es den Mitjägern?
Gruß saalejäger
 
Registriert
5 Feb 2005
Beiträge
148
Ja hat einer.

Nach §35 BauGB sind Einzäunungen im Aussenbereich verboten, das Problem hierbei scheint aber, dass das zuständige Landratsamt als Behörde dies nicht unbedingt ahnden muss oder will.

Diese Zäune sind nur zulässig, wenn ein Grund landwirtschaftlicher Art vorliegt, beispielsweise Tierhaltung, Obstplantagen etc.

Wir haben hier einen festinstallierten Maschendrahtzaun mitten im schönsten Einstandsgebiet, der Besitzer ist weder Landwirt, noch unterhält er Tiere. Das Grundstück wird nur aus Freizeitaktivitäten genutzt. Seit 3 Jahren schreiben und telefonieren wir mit dem Baurechtsamt, bisher hat sich nichts getan und wird sich wohl auch nie. Die Sachbearbeiter scheinen resistent gegen jeglichen äußeren Druck zu sein, aber wehe ein Bürgermeister möchte im Schnellverfahren ein neues Baugebiet hochziehen ...

Wir sind hier auch ratlos.


MfG

pako
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.437
saalejäger schrieb:
Privater Landschaftsarchitekt und Jagdgenosse hat ca. 3,5 ha seiner Eigentumsfläche mit einem ca.1,30 m hohen Zaun eingefriedet um in dem Gelände seine 5 Ziegen zu halten ( mitten im Einstandsgebiet von unserem Reh -und Schwarzwild.

Moin,

ist die Fläche Wald im Sinne des Geseztes? Dann liegt in nahezu allen Bundesländern illegale Waldweide vor --> Forstamt bzw. LK (je nach BL sind die Unteren Forstbehörden nicht mehr bei den Forstämtern) anrufen und Bescheid sagen. In der Regel reagieren die auf Vieh im Wald ziemlich allergisch! ;) Und ohne Ziegen entfällt der Grund für den Zaun ...

Viele Grüße,

Joe
 
Registriert
23 Mrz 2006
Beiträge
2.772
seh ich auch so darf er nicht!

Er dürft aber einzäunen wenn er nachweisen kann das er in der Fläche aufgeforstet und junge Bäumerl eingebudelt hat. Wär er aber schon blöd weil Ihn dann die eigenen Viecherln seine Bäum auffressen
 
A

anonym

Guest
Sollte der Zaun nicht ein gewöhnlicher Zaun, Grünland vorausgesetzt, zur Weidetierhaltung sein, ist er ein Eingriff in die Natur und damit genehmigungspflichtig. Schuppen und degleichen dürfen auch nicht ohne errichtet werden. Steht sein Hof mittendrin sieht es wieder anders aus.
Nutria
 
Registriert
21 Feb 2006
Beiträge
5.843
Falls du schon einen schrifltichen Antrag auf Beseitigung der Einfriedung im Außenbereich gestellt hast, rate ich dringend zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter wegen Untätigkeit. Falls diese abgeschmettert wird (Begründung wichtig) bzw. nicht in einer angemessenen Frist (länger als 6 Wochen würde ich nicht warten) kommt, Beschwerdeschreiben an die zuständige Mittelbehörde (in B-W. z.B. die Regierungspräsidien). Spätestens dann wird Bewegung in die Sache kommen.
Weihei
 
Registriert
30 Dez 2000
Beiträge
129
saalejäger schrieb:
Hallo,
...seiner Eigentumsfläche mit einem ca.1,30 m hohen Zaun eingefriedet um in dem Gelände seine 5 Ziegen zu halten ...
Frage : ... ist dies rechtlich überhaupt zulässig ?... Gruß saalejäger

Natürlich ist das zulässig.
Auch die Nebenerwerb- und Hobbylandwirtschaft gehört zur ordnungsgemäßen Bodennutzung und Zäune in der Höhe sind durchaus normal. Bei uns werden die regelmäßig von Reh- und Rotwild übersprungen und Sauen finden sowieso ihren Weg da durch.
Eine Baugenehmigung bedarf es erst bei wilddichten Zäunen für Wildgatter ab 1,80 m.
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Nanook schrieb:
Natürlich ist das zulässig.
Auch die Nebenerwerb- und Hobbylandwirtschaft gehört zur ordnungsgemäßen Bodennutzung

da würde mich dann doch die Rechtsgrundlage interessieren. Nach 35 BauGB sind im Aussenbereich nur privilegierte Vorhaben zB eines landw. Betriebes zulässig. Hobbyhaltung fällt da eindeutig nicht drunter und wird bei uns auch konsequent beseitigt.

Gruß
Georg
 
M

Mordo3745

Guest
foxl_01 schrieb:
Nanook schrieb:
Natürlich ist das zulässig.
Auch die Nebenerwerb- und Hobbylandwirtschaft gehört zur ordnungsgemäßen Bodennutzung

da würde mich dann doch die Rechtsgrundlage interessieren. Nach 35 BauGB sind im Aussenbereich nur privilegierte Vorhaben zB eines landw. Betriebes zulässig. Hobbyhaltung fällt da eindeutig nicht drunter und wird bei uns auch konsequent beseitigt.

Gruß
Georg

Ja,

so ist das. Bei uns in der Gegend hat ein Pferdehalter 1,3 ha Land erworben. Dieses Land war in der Ausschreibung als Weideland deklariert. Er fing an zwei Wochen nach Erwerb dieses einzuzäunen um dort zwei Shettlandponies drauf zu halten zum Zwecke der Freizeitgestaltung seiner Kinder.

Kurze Zeit später flatterte ein Brief in seinen Kasten, das er umgehend Zaun und Schuppen von der Weide zu entfernen hätte. Die Begründung lautete wohl, dass er seine Tiere zwar auf der Weide halten dürfte, diese aber nicht umzäunt werden dürfe... Ausnahme er stellt dieses Weideland einem Landwirt zur Viehbewirtschaftung zur Verfügung...

Er hat selbstredend dagegen eine Beschwerde eingelegt und diese Beschwerde ist ebenfalls abgeschmettert worden... Sein Kommentar dazu: "Es war die teuerste Fehlinvestition meines Lebens!"

Grüße

Torsten
 
Registriert
5 Nov 2006
Beiträge
329
Sagt mal wie seid ihr denn drauf.
Wenn jemand ein Nebengewerbe hat und sich auf seinem Grund und Boden Tiere hält und daraus Gewinn erwirtschaftet.Dann kann und muss er sogar seine Tiere schützen und auch einzäunen.Anders sieht es natürlich bei einem Wildgatter aus, aber Ziegen und Schafe zu züchten darf wohl jeder auf seinem Grund und Boden.Und wenn er dann sogar noch Steuern für den Gewinn abdrückt ist doch wohl alles in bester Ordnung.Was für ein Unterschied sollte es da zu einem Bauern mit Rindern oder Schafen geben, außer die Größenordnung?????
Kein Wunder das die Jägerschaft solch einen schlechten Ruf genießt wenn es solche Meinungen gibt.

Dr.
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Drillingsuhl schrieb:
Sagt mal wie seid ihr denn drauf. .Was für ein Unterschied sollte es da zu einem Bauern mit Rindern oder Schafen geben, außer die Größenordnung?????
Kein Wunder das die Jägerschaft solch einen schlechten Ruf genießt wenn es solche Meinungen gibt..

hier geht es nicht drum was wir für richtig oder falsch halten, sondern um geltendes Recht in D, also halt mal die Füße still. Aber vll. hilft es dir ja zu verstehen, wenn du dort http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/2000/13_2428_d.pdf ab S. 16 mal nachliest. Dem Grunde nach gelten diese Ausführungen für jede Art von Hobbyhaltung, und das ist eben alles, was nicht einen spürbaren Teil des Einkommens erbringt.

edit:
eine bekannte deutsche Jagdzeitschrift 8) hat sich dieses Themas auch schon angenommen: http://www.wildundhund.de/r30/vc_content/bilder/firma438/Archiv_2005/148_151_jvg_1905.pdf
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.437
Moin,

und die Art des Betriebes (Hobby- oder Vollerwerbslandwirtschaft) sagt nichts über den Rechststatus des Geländes aus! Als Wiederholung: ist das Wald im Sinne des Gesetzes muss man prüfen ob illegale Waldweide vorliegt. Punkt. Was niemanden stören darf ist eine reine Viehhaltung (auch zu Hobbyzwecken), aber wenn das Gelände dann komplett wilddicht eingezäungt wird, der Schuppen Fenster und Gardinen bekommt und der Ententeich einen Badesteg ... :roll:

Joe
 
Registriert
3 Mai 2004
Beiträge
911
Über einen 1,3m hohen Zaun hüpft jedes ausgewachsenes Reh drüber. Sauen ? dass ist wohl zu hoch.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
13
Zurzeit aktive Gäste
107
Besucher gesamt
120
Oben