- Registriert
- 7 Aug 2016
- Beiträge
- 2.644
Hallo zusammen,
faktisch benötige Euer Schwarmwissen zur Thematik EStL.
Gestern haben wir die Thematik EStL diskutiert und etwas 'Unwissen' festgestellt.
Fall a.)
Der Altbestand-EStL, der in einer KL-Waffe verbaut worden ist, wurde nirgends
registriert, bis er beim Beschußamt war.
Dann war er zwar inkl. Waffe beschossen, wurde aber in keiner WBK geführt und
ob er in das NWR übernommen wurde, kann man nicht seriös beurteilen.
Fall b.)
Ein Altbestand-EStL, der bisher immer nur im Schrank stand und bisher nie in/mit
einer Waffe beschossen wurde, kennt weder eine WBK noch das NWR.
Wenn der nun in eine KL-Waffe verbaut wird und dann beschossen wird, wird der
EStL zu einem wesentlichen Bauteil der Waffe.
Ob er damit in eine WBK kommt, kann ich mir eher nicht vorstellen.
Aber als wesentliches Bauteil einer Waffe müsste er im NWR erfasst werden.
Nur wie bringt man den da rein, wenn er bisher doch unbekannt war ?!?
Fall c.)
Ein Altbestand-EStL, der aktuell zwar im Schrank steht, aber evtl. bei einem Dritten
in einer Waffe beschossen wurde, kennt üblicherweise keine WBK.
Ob er im NWR bekannt ist, kann niemand beurteilen.
Wenn dieser EStL nun in eine KL-Waffe verbaut wird und dann beschossen wird,
wird der EStL zu einem wesentlichen Bauteil der Waffe.
Ob er damit in eine WBK übernommen wird, kann ich mir eher nicht vorstellen.
Aber als wesentliches Bauteil einer Waffe müsste er im NWR erfasst werden.
Wie man den dort legalisieren kann, entzieht sich meinem Verständnis,
insbesondere wenn er dort evtl. bereits auf einen Dritten erfasst ist.
Das sind nur die 3 Fälle, die mir vom Samstagabend hängen geblieben sind.
Defakto besitzen viele, alte Waidmänner einen EStL, die teilweise auch nicht
(mehr) verbaut sind, aber die juristischen Rahmenbedingungen scheinen
eher nicht ganz sauber geregelt zu sein - zumindest mein Eindruck.
Zumindest als Nicht-Jurist und NWR-Laie sehe ich das in diese Richtung !?!
Fragen über Fragen - wer kann dazu etwas Belastbares beisteuern
faktisch benötige Euer Schwarmwissen zur Thematik EStL.
Gestern haben wir die Thematik EStL diskutiert und etwas 'Unwissen' festgestellt.
Fall a.)
Der Altbestand-EStL, der in einer KL-Waffe verbaut worden ist, wurde nirgends
registriert, bis er beim Beschußamt war.
Dann war er zwar inkl. Waffe beschossen, wurde aber in keiner WBK geführt und
ob er in das NWR übernommen wurde, kann man nicht seriös beurteilen.
Fall b.)
Ein Altbestand-EStL, der bisher immer nur im Schrank stand und bisher nie in/mit
einer Waffe beschossen wurde, kennt weder eine WBK noch das NWR.
Wenn der nun in eine KL-Waffe verbaut wird und dann beschossen wird, wird der
EStL zu einem wesentlichen Bauteil der Waffe.
Ob er damit in eine WBK kommt, kann ich mir eher nicht vorstellen.
Aber als wesentliches Bauteil einer Waffe müsste er im NWR erfasst werden.
Nur wie bringt man den da rein, wenn er bisher doch unbekannt war ?!?
Fall c.)
Ein Altbestand-EStL, der aktuell zwar im Schrank steht, aber evtl. bei einem Dritten
in einer Waffe beschossen wurde, kennt üblicherweise keine WBK.
Ob er im NWR bekannt ist, kann niemand beurteilen.
Wenn dieser EStL nun in eine KL-Waffe verbaut wird und dann beschossen wird,
wird der EStL zu einem wesentlichen Bauteil der Waffe.
Ob er damit in eine WBK übernommen wird, kann ich mir eher nicht vorstellen.
Aber als wesentliches Bauteil einer Waffe müsste er im NWR erfasst werden.
Wie man den dort legalisieren kann, entzieht sich meinem Verständnis,
insbesondere wenn er dort evtl. bereits auf einen Dritten erfasst ist.
Das sind nur die 3 Fälle, die mir vom Samstagabend hängen geblieben sind.
Defakto besitzen viele, alte Waidmänner einen EStL, die teilweise auch nicht
(mehr) verbaut sind, aber die juristischen Rahmenbedingungen scheinen
eher nicht ganz sauber geregelt zu sein - zumindest mein Eindruck.
Zumindest als Nicht-Jurist und NWR-Laie sehe ich das in diese Richtung !?!
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