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AndersherumBei der letzten "Waffenaufbewahrungskontrolle", wurden der verbaute EstL. im Drilling als auch der lose im Schrank stehende beide bis dato nicht eingetragen "bemängelt".
Nach einer schriftlichen Stellungsnahme zum Erwerb, wurden beide sowohl in die WBK und das NWR eingetragen.
Ob das jedes Amt genauso so handhabt kann ich natürlich nicht sagen
in der WBK von meiner Mama war der Estl. eingetragen. Die damlige Sachbearbeiterin (1980) hatte die immer eingetragen!
Nach der Übernahme und der Eintragung auf meiner WBK, hat er gefehlt und im Ausdruck vom Zentralregister ebenso.
Dagegen der Estl. für meine BBF, ist immer noch seperat aufgeführt.
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