Eine Waffe in zwei WBK's und EU-Waffenpässe eintragen möglich?

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Wie der Titel schon sagt würde ich gerne wissen, ob ich eine Waffe in zwei WBK's und zwei EU-Waffenpässe eintragen lassen kann ?

Hintergrund: Mein Vater und ich besitzen eine Reihe von Waffen, eine davon würden wir uns gerne teilen. Da wir nicht immer die Möglichkeit haben, dass mein Vater mir für besagte Waffe einen Leihvertrag ausstellt möchte ich eben wissen ob es möglich ist diese in meine und seine eintragen zu lassen ?
 
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Gelöschtes Mitglied 16162

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Ist möglich. Nur, wie handhabt ihr die Sache mit dem Waffenschrank? Ein gemeinsamer für die gemeinsame Waffe?
 
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Wie der Titel schon sagt würde ich gerne wissen, ob ich eine Waffe in zwei WBK's und zwei EU-Waffenpässe eintragen lassen kann ?

Hintergrund: Mein Vater und ich besitzen eine Reihe von Waffen, eine davon würden wir uns gerne teilen. Da wir nicht immer die Möglichkeit haben, dass mein Vater mir für besagte Waffe einen Leihvertrag ausstellt möchte ich eben wissen ob es möglich ist diese in meine und seine eintragen zu lassen ?
Schau mal in die WaffVwV Pkt. 10.6.

Für Schusswaffen, über die mehrere Personen die tatsächliche Gewalt ausüben, kann eine (!) gemeinsame WBK ausgestellt werden.
 
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Gelöschtes Mitglied 16162

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Da hast Du Recht. Hab ich anders in Erinnerung gehabt.
 
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Ich hab einen und mein Vater hat eh mehrere ;)

Danke für die Antworten. Dann werden wir das mal in Angriff nehmen :thumbup:

Bleibt nur noch die Frage mit dem EU-Pass ? Da noch jemand eine Idee zu ?
 
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Also für alle die es interessiert:

War heute meine neue WBK abholen und habe direkt mal nachgefragt.

Wenn mein Vater mich auf seine WBK als Mitnutzer eintragen lässt, kann ich die Waffe ebenfalls in meinen EU-Feuerwaffenpass eintragen lassen.

Dauert nur ewig meine die Dame.
 
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Super Thread. Mein Vater und ich haben uns auch schon des Öfteren diese Frage gestellt, da ich im nächsten Jahr 18 werde und wir uns diese nervigen Leihscheine sparen wollten...

WMH
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Meine Frau stehst bei mir auch in den WBKs als Mitnutzer drin. Nur ich musste meine ganzen Sportgewehre zu Jagdwaffen im PC vom Amt ändern lassen, weil Sie nur den Jagdschein hat und laut Behörde kein Zugriff auf meine Sportwaffen haben darf, bzw. die dann auch nicht in der WBK haben kann.
Ich hab auch nicht weiter nachgefragt, wieso oder weshalb, weil die Änderungen nichts gekostet haben war es mir egal.

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Das ist ja kompletter Nonsense! Das Bedürfnis hängt doch nicht an der Waffe, sondern am Erwerber.

Auf Leihschein darf Deine Frau die Waffen ja auch verwenden. Inklusive Munitionserwerb. Manche Behörden... :no:
 
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Ich wusste ja bis dahingehend noch nicht mal das die im PC die Waffen nach Sport und Jagd sortiert hatten.

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Das ist ja kompletter Nonsense! Das Bedürfnis hängt doch nicht an der Waffe, sondern am Erwerber.
Auf Leihschein darf Deine Frau die Waffen ja auch verwenden. Inklusive Munitionserwerb. Manche Behörden... :no:


Na, ob das so stehen bleiben kann?


Soschinka, Waffenrecht - Handbuch für die Praxis, 3. Auflage

Rn. 431 schrieb:
Unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ist auch der Erwerb und Besitz von Munition erlaubnisfrei (§12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG). Bei Jägern genügt in diesen Fällen an Stelle der WBK der Jagdschein, soweit es sich um Jagd-Langwaffen handelt (§ 13 Abs. 4 WaffG). In diesen Fällen ist auch keine Anzeige erforderlich. Damit ist für die vorübergehende Ausleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit eine eindeutige gesetzliche Grundlage vorhanden. Die Befristung auf einen Monat soll das Vagabundieren von Schusswaffen verhindern.

Soweit klar. Nun aber dies:

Rn. 432 schrieb:
Die Freistellung von der Erlaubnispflicht wird auf den "von seinem Bedürfnis umfassten Zweck" beschränkt. Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Freigestellte die Waffe nicht gegenüber dem ihm anerkannten Bedürfnis zweckentfremdet. Die Reichweite, was vom Bedürfnis konkret umfasst ist, ist nicht vollständig geregelt. Beim Jäger ist eine klare Abgrenzung hinsichtlich Jagdwaffen vorhanden (§ 13 Abs. 4 WaffG). Beim Sportschützen ist fraglich, ob generell zum Schießsport geeignete Waffen dazu zählen oder nur die Arten, für die er selbst eine WBK besitzt. Im Hinblick auf die ausdrückliche Erweiterung auf alle "im Zusammenhang mit dem Bedürfnis umfassten Zweck", ist der weiteren Auslegung der Vorzug zu geben; danach dürfen z.B. Sportschützen grundsätzlich alle generell für die nach ihrer Sportordnung zugelassenen Waffen vorübergehend entleihen. Grenze ist aber das jeweils für den Berechtigten anerkannte Bedürfnis.


Diese Behörde scheint (allgemein) anzunehmen, daß mit der (Sport-) Waffe eines Sportschützen nicht gejagt werden dürfe. Zu entscheiden, ob es sich um eine für die Jagd zulässige Waffe handelt, muss eben die konkrete Waffe selbst und nicht das Bedürfnis des Erwerbers angeschaut werden. Ziemlich blödsinnig das Ganze, aber Behörden müssen eben bestehende Gesetze vollziehen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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N'Abend Schnepfenschreck!

ich kann deine Meinung, bzw. was du aus deinem Zitat herausgelesen haben willst, nicht teilen. Es ist dem Gesetzgeber egal, von welchem LWB sich der Jäger seine Langwaffe ohne Erlaubnisvorbehalt leiht-einzige Voraussetzung ist, dass sie für die Jagd zugelassen ist.

Ob der Verleiher nun Sportschütze, Waffensammler oder Jäger ist, interessiert nicht.

Oder bist du auch der Meinung, dass der Sportschütze und Jäger, dessen 98er in 8x57 IS in seiner gelben WBK eingetragen ist, diesen nicht zur Jagd führen darf?

Das ist abwegig!

Gruß

JSJ
 
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Ich teile Waffen mit meinem Vater. Wir wohnen weit auseinander, die Waffen sind mal da und mal da. Jeder hat einen Tresor und jeder hat eine eigene WBK mit "denselben" Waffen. Sogar ich selbst habe zwei verschiedene WBK´s, worin sich auch teilweise dieselben Waffen überschneiden.
Alles kein Problem.
 
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Hallo Rehfreund,

weißt du noch wie ihr das damals geregelt habt ? Mir wäre das eigentlich auch lieber das die Waffe sowohl in meiner, als auch in der meines Vaters eingetragen ist.

Danke im Voraus!

WmH sauenjäger95
 

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