- Registriert
- 31 Okt 2015
- Beiträge
- 29
Wie der Titel schon sagt würde ich gerne wissen, ob ich eine Waffe in zwei WBK's und zwei EU-Waffenpässe eintragen lassen kann ?
Hintergrund: Mein Vater und ich besitzen eine Reihe von Waffen, eine davon würden wir uns gerne teilen. Da wir nicht immer die Möglichkeit haben, dass mein Vater mir für besagte Waffe einen Leihvertrag ausstellt möchte ich eben wissen ob es möglich ist diese in meine und seine eintragen zu lassen ?
Hintergrund: Mein Vater und ich besitzen eine Reihe von Waffen, eine davon würden wir uns gerne teilen. Da wir nicht immer die Möglichkeit haben, dass mein Vater mir für besagte Waffe einen Leihvertrag ausstellt möchte ich eben wissen ob es möglich ist diese in meine und seine eintragen zu lassen ?