Ein Artikel unserer Zeitung vom 20. August
Amtstierarzt Ringena sagte, den Katzen gehe es in der Wildnis besser, als in einem Tierheim-Katzengehege. Zwar bekämen sie in der Natur keine Wurmkur und litten möglicherweise auch mal an Nahrungsmangel, jedoch lebten sie dort im Gegensatz zum Tierheim artgerecht.
Wilde Katzen können teuer werden
Landkreis Aurich warnt Bürger: Nicht in Obut nehmen / Keine Giftschlangen im Kreis
wit Aurich. Der Landkreis Aurich warnt seine Bürger davor, herrenlose Katzen in Obhut zu nehmen. Wer sich der Tiere annehme, der könne sie nicht bei den Tier-heimen abgeben und auch nicht damit rechnen, dass er Tierarztkosten erstattet be¬komme. Rechtlich sei er der neue Halter und damit für das Tierverantwortlich.
Dr. Ibeling Ringena, amtli¬cher Tierarzt, und Bertold Steinert, Leiter des Ord-nungsamtes, sagten Jn einem Gespräch mit der Presse, es werde zwischen ausgesetzten Tieren, Fundtieren und her¬renlosen, also wildlebenden Tieren unterschieden. Katzen würden nur dann als ausge¬setzt oder Fundtier gelten, wenn sie einen Chip oder ein Halsband oder sonst irgend¬ein Merkmal dafür besäßen, dass irgendjemand auf sie Anspruch erhebe. Andere
Katzen würden, wie Rehe, Igel, Hasen oder Vögel als wildlebend betrachtet.
Wer also in der Natur einen Wurf Katzen finde, solle die¬senWurf dort lassen. Die Tier-heime der Städte und Ge¬meinden dürften die Tiere nicht aufnehmen. Ringena sagte, den Tieren gehe es in der Wildnis besser, als in einem Tierheim-Katzengehe¬ge. Zwar bekämen sie in der Natur keine Wurmkur und lit¬ten möglicherweise auch mal an Nahrungsmangel, jedoch lebten sie dort im Gegensatz zum Tierheim artgerecht.
Gesetzlich geregelt ist auch, dass Städte und Gemeinden für Fundtiere zuständig sind, während ausgesetzte Tiere in die Zuständigkeit des Land¬kreises fallen. Steinert erin¬nerte daran, dass das Ausset¬zen von Tieren nicht nur verboten sei, sondern auch mit einem Bußgeld von bis zu
25000 Euro geahndet werde.
Amtstierarzt Ringena sagte, den Katzen gehe es in der Wildnis besser, als in einem Tierheim-Katzengehege. Zwar bekämen sie in der Natur keine Wurmkur und litten möglicherweise auch mal an Nahrungsmangel, jedoch lebten sie dort im Gegensatz zum Tierheim artgerecht.
Wilde Katzen können teuer werden
Landkreis Aurich warnt Bürger: Nicht in Obut nehmen / Keine Giftschlangen im Kreis
wit Aurich. Der Landkreis Aurich warnt seine Bürger davor, herrenlose Katzen in Obhut zu nehmen. Wer sich der Tiere annehme, der könne sie nicht bei den Tier-heimen abgeben und auch nicht damit rechnen, dass er Tierarztkosten erstattet be¬komme. Rechtlich sei er der neue Halter und damit für das Tierverantwortlich.
Dr. Ibeling Ringena, amtli¬cher Tierarzt, und Bertold Steinert, Leiter des Ord-nungsamtes, sagten Jn einem Gespräch mit der Presse, es werde zwischen ausgesetzten Tieren, Fundtieren und her¬renlosen, also wildlebenden Tieren unterschieden. Katzen würden nur dann als ausge¬setzt oder Fundtier gelten, wenn sie einen Chip oder ein Halsband oder sonst irgend¬ein Merkmal dafür besäßen, dass irgendjemand auf sie Anspruch erhebe. Andere
Katzen würden, wie Rehe, Igel, Hasen oder Vögel als wildlebend betrachtet.
Wer also in der Natur einen Wurf Katzen finde, solle die¬senWurf dort lassen. Die Tier-heime der Städte und Ge¬meinden dürften die Tiere nicht aufnehmen. Ringena sagte, den Tieren gehe es in der Wildnis besser, als in einem Tierheim-Katzengehe¬ge. Zwar bekämen sie in der Natur keine Wurmkur und lit¬ten möglicherweise auch mal an Nahrungsmangel, jedoch lebten sie dort im Gegensatz zum Tierheim artgerecht.
Gesetzlich geregelt ist auch, dass Städte und Gemeinden für Fundtiere zuständig sind, während ausgesetzte Tiere in die Zuständigkeit des Land¬kreises fallen. Steinert erin¬nerte daran, dass das Ausset¬zen von Tieren nicht nur verboten sei, sondern auch mit einem Bußgeld von bis zu
25000 Euro geahndet werde.