Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabschuß)

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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Wildschuetz schrieb:
DJT schrieb:
Michel schrieb:
ich (als "revierloser JJ") würde bei Euch nicht jagen gehen wollen.

Warum?

"Wildbret ist vom Erleger ... zu übernehmen."

Warum schießt Du die Sau tot, wenn Du sie nicht essen willst?

Schießt Du nur das, was Du selber isst? Esse gerne Fleisch, aber das wäre mir doch ein bischen zu viel,
marchfelder
Ps: Finde die Regelung OK, weil klar abgemacht und ausgesprochen und es muß ja niemand darauf eingehen
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Wildschuetz schrieb:
DJT schrieb:
Michel schrieb:
ich (als "revierloser JJ") würde bei Euch nicht jagen gehen wollen.

Warum?

"Wildbret ist vom Erleger ... zu übernehmen."

Warum schießt Du die Sau tot, wenn Du sie nicht essen willst?

Deutliche Antwort! Daumen hoch! Ich habe noch überlegt, ob ich da was falsch verstanden habe. Wer nicht bei sich oder im Bekanntenkreis Platz für einen Frischling in der Truhe hat, soll zu Hause bleiben.
 
A

anonym

Guest
Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

drillinger schrieb:
Wildschuetz schrieb:
DJT schrieb:
Michel schrieb:
ich (als "revierloser JJ") würde bei Euch nicht jagen gehen wollen.

Warum?

"Wildbret ist vom Erleger ... zu übernehmen."
Warum schießt Du die Sau tot, wenn Du sie nicht essen willst?

Deutliche Antwort! Daumen hoch! Ich habe noch überlegt, ob ich da was falsch verstanden habe. Wer nicht bei sich oder im Bekanntenkreis Platz für einen Frischling in der Truhe hat, soll zu Hause bleiben.


dann leg mal Zahlen auf den Tisch, wieviel Wild so erlegt wird und wieviel dann jeder Jäger pro Jahr essen müsste!

ich könnte das von mir erlegte Schalenwild nicht verzerren, müsste mir also Vermarktungsketten aufbauen. Da bin ich froh, dass ich auf vorhandene Strukturen zurückgreifen kann.
 

DJT

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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Wildschuetz schrieb:
DJT schrieb:
ich (als "revierloser JJ") würde bei Euch nicht jagen gehen wollen.

Warum?

"Wildbret ist vom Erleger ... zu übernehmen."

Warum schießt Du die Sau tot, wenn Du sie nicht essen willst?

Hi,

1. Ich habe bis jetzt noch keine Sau gesehen... :)

2. Wenn ich auf Saujagd gehe, mache ich das, weil der Beständer (JAB) ein Wildschadensproblem hat, bei dem ich gerne helfe (wie ich bei anderen Problemen im Revier gerne helfe, z.B. Hochsitzbau).

3. Wenn ich für meinen "Ein Personen Haushalt", nen 20kg Frischling strecke und davon die Knochen usw. abziehe... Rate mal wie viele Monate ich denn Wildschwein auf meinem Speiseplan habe. Mit 3x Essen am WE
(ich bin nur von Freitag bis einschließlich Sonntag zu Hause) (von meiner fehlender TK-Anlage um das ganze einzugefrieren, gar nicht zu sprechen)

4. Wenn mich Bekannte ansprechen wg. Wildfleisch, bin ich gerne bereit, dass Stück selber zu schießen und meinem Beständer jeden Preis für das Stück zu bezahlen, den er verlangt.

5. Wenn sich meine Situation ändert (öfter zu hause / kein Singlehaushalt mehr/ Tiefkühltruhe) werde ich sicherlich das eine oder andere Stück bei meinem JAB käuflich erwerben. (besonders die die scheisse beschossen sind... :roll: )

6. und das ist meine persönliche Meinung: Ich hasse es, wenn ich jemanden helfe (und bei mir ist das im Augenblick Hilfe!) und er stellt Bedingungen für meine Hilfe.

Nur meine Meinung!

WMH
DJT
PS: Ich kann Deine Argumentation nachvollziehen!
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Wildschuetz schrieb:
Laß mal die Kirche im Dorf.


1. Ist es nach dem BJG nur in der Brut- und Setzzeit eine Straftat.
2. Gibt es keine Anzeigepflicht bei Vergehen.
3. Gibt es schon gar keine Selbstanzeigepflicht in unserem Rechtssystem.
4. Kann ich aus dem Schreiben nicht entnehmen, daß der Beständer nicht anzeigt wenn ein führendes Stück erlegt wird.

Bist du jurist? :wink:

Ich hab ja geschrieben das ich das ganze fuer absolut sinnvoll halte. Nur: Man hat schon Pferde kotzen sehen und wenn einer mal 800 Euro auf den tisch legen soll, weiss ich nicht wie das durchsetzbar sein soll wenn er sich weigert. Und es gibt auch leute, welche einen da mit runterziehen wollen in ihrem groll. also immer vorsichtig, wenn sowas schriftlich vorliegt. Da ich bei derartigen sachen lieber auf nummer sicher gehe, frage ich auch lieber nach der fachmeinung eines juristen, eine ungefaehre vorstellung, wie von dir oben angegeben habe ich selber, keine sorge... :wink:
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Tippe auf verspäteten Aprilscherz.

WMH
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

@ Michel:

Die Regelung halte ich, anders als die meisten hier, für nicht ganz durchdacht.

Wer Sauen jagt, weiß auch, dass nicht jede Bache mit angesogenen Zitzen 70 kg oder mehr haben muss. Unter Umständen liegt ein 20-kg Frischling mit 2 angesogenen Zitzen.

Das ist natürlich auch ein Fehlabschuss, der aber jedem passieren kann. Dafür dann eine Strafgebühr zu fordern finde ich scheinheilig.

Klar sollten nicht die ganz dicken Mamas liegen. Totzdem kann es fast immer zu Fehlabschüssen von geringen führenden Bachen kommen. Das ist halt so und ganz vermeiden kann man es nicht.
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Wildschuetz schrieb:
Laß mal die Kirche im Dorf.

1. Ist es nach dem BJG nur in der Brut- und Setzzeit eine Straftat.

Aha, und wer hat die Brut und Setzzeiten für Sus scrofa festgelegt und wo kann ich das nachlesen? Sobald eine Bache frischt, gilt für sie, unabhängig von der Jahreszeit, bis zum Selbständigwerden der Frischlinge der Schutz des § 22 (4) BJG. Selbständigwerden der Frischlinge heißt sinngemäß, bis diese auf die Bache nicht mehr angewiesen sind, also etwa ein halbes Jahr.

Von der im Eingangsposting erwähnten Strafregelung halte ich gar nichts, wer sowas fordert, macht vermutlich nie Fehler und ist Vorgesetzter vom lieben Gott.
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

als Abschreckung bei der Anwerbung vielleicht geeignet,

Aber was machtst Du dann in der Praxis?
Nimmst Du dann dem (notorisch klammen) Jungjäger bei 4 angesogenen Zitzen die 400 Euros ab?
Ich hätte da in der Rolle des Jagdherren eigentlich schon ein Problem.

Was bei 6 angesogenen Zitzen, und keiner ist heut mal ausser dem Schützen im Revier....... (600 Euro blechen oder Schweinchen "verschwinden" lassen....)

franz
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

jagerfranzl schrieb:
als Abschreckung bei der Anwerbung vielleicht geeignet,

Aber was machtst Du dann in der Praxis?
Nimmst Du dann dem (notorisch klammen) Jungjäger bei 4 angesogenen Zitzen die 400 Euros ab?
I
plus Wildpret für 3,50 das Kilo... :roll:
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

blaserr93 schrieb:
Aha, und wer hat die Brut und Setzzeiten für Sus scrofa festgelegt und wo kann ich das nachlesen?

Wo das nachzulesen ist habe ich noch nicht gefunden. Offensichtlich gibt es immer noch Dinge, die nicht in einem deutschen Gesetz geregelt sind. 8)

Sobald eine Bache frischt, gilt für sie, unabhängig von der Jahreszeit, bis zum Selbständigwerden der Frischlinge der Schutz des § 22 (4) BJG.

Der Wortlaut des Paragraphen gibt das allerdings nicht her. Worauf gründet diese Auslegung des Gesetzes?

Von der im Eingangsposting erwähnten Strafregelung halte ich gar nichts, wer sowas fordert, macht vermutlich nie Fehler und ist Vorgesetzter vom lieben Gott.

Da sind wir einer Meinung.

Vielleicht war man sich beim Verfassen dieses Paragraphen auch nicht bewußt, daß die Sauen sich beim Frischen nicht an den Kalender halten.
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Wildschuetz schrieb:
blaserr93 schrieb:
Sobald eine Bache frischt, gilt für sie, unabhängig von der Jahreszeit, bis zum Selbständigwerden der Frischlinge der Schutz des § 22 (4) BJG.

Der Wortlaut des Paragraphen gibt das allerdings nicht her. Worauf gründet diese Auslegung des Gesetzes?

Der Gesetzestext nennt für keine Wildart Setz- oder Brutzeiten, insofern gehe ich davon aus, das immer die Zeitspanne vom Zeitpunkt der Geburt an gemeint ist. Alles andere wäre auch unlogisch.
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Es mag regionale Unterschiede geben, hier sind die von mir genannten 3.50,- /kg ein ganz normaler Betrag. Wir haben als Jagdgäste auch schon 4,- zahlen müssen. Da dies jedem Interessent vorher kundgetan wird, sehe ich darin kein Problem.
Ich möchte dennoch darauf hinweisen, daß wir keine Drückjagden im November, bei denen zur unzeit gefrischte Überläuferbachen vorkommen könnten, angeboten haben.
Beim Ansitz am Feldrand hat man alle Zeit der Welt, ein Stück anzusprechen und eine Entscheidung zu treffen. Deshalb immer, wenn vorhanden, Frischlinge zuerst - denn dann kann überhaupt nichts schief gehen. Das Frühjar ist eine schwierige Zeit für die SW-Jagd und jeder muß doppelt acht geben, um nicht mit dem BJG §22(4) zu kollidieren. Im Staatsforst ist man da gnadenlos und der Jagdschein wackelt gründlich (Straftatbestand). Dies schreibe ich aus eigener Erfahrung. Über 700,- + die obligatorische Selbstanzeige mit allem pi pa po hat mich die Sache damals gekostet (ich berichtete hier vor drei Jahren davon). Nein Andreas, ich bin sicher kein unfehlbarer Mensch, aber ich habe meine Lehren daraus gezogen und weiß, es wäre zu verhindern gewesen.

Aber eigentlich wollte ich wissen, wie das in anderen Revieren gehandhabt wird.

WH
Michel
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

Michel schrieb: Allerdings meint R. Blase auf Seite 222 in der letzten Zeile des ersten Abschnittes, es heißt Zitzen und auch Krebs schreibt auf Seite 170 in der mitte der rechtenSpalte von "Zitzen". Nüßlein ließ sich zu keiner diesbezüglichen Aussage bringen. Was nu ??

Jeder wie er mag :lol: Belassen wir`s dabei.
War auch nicht das primäre.
Das andere geschriebene, erachte ich für relevanter.
Und......... ich würde auf eine Einladung auch verzichten.
Hoffe, in diesem Jahr die 100 voll zu machen. Bisher ohne "Fehlabschuß".
Bitte nicht falsch verstehen, ich will damit nicht sagen, dass mir das nicht irgendwann auch passieren kann (vielleicht wenn ich jenseits der 80 bin :lol: ). Meine bisherige Lebensstrecke an allen Schalenwildarten könnte doppelt so hoch sein, wenn ich nicht ein zurückhaltender Typ wäre (liegt wohl an der guten jaglichen Ausbildung und Erziehung der späten 60er Jahre).
Mein Motto: nicht schlampen und ich muß nicht schießen, ich kann.
 
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Re: Ein unmoralisches Angebot? (Repressalien für Bachenabsch

blaserr93 schrieb:
Der Gesetzestext nennt für keine Wildart Setz- oder Brutzeiten, insofern gehe ich davon aus, das immer die Zeitspanne vom Zeitpunkt der Geburt an gemeint ist. Alles andere wäre auch unlogisch.

Hätte der Gesetzgeber einen ganzjähigen Schutz führender Stücke beabsichtigt, so wäre die Formulierung "In den Brut und Setzzeiten..." komplett überflüssig. Allein der Umstand, daß diese Fomulierung vorhanden ist impliziert das vom Gesetzgeber eine zeitliche Begrenzung des Verbotes gewollt ist. Logisch?
 

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