Eigenjagd / Jagdgenossenschaft

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Hallo,

mal angenommen folgende Situation:
Eine Eigentumsjagd von 76 ha liegt wie eine Insel mitten in einer Genosschaftsjagd von ca 999 ha.

Aus mir nicht bekannten Gründen ist vor langer langer Zeit Fläche von der Genossenschaftsjagd an die Eigentumsjagd angegliedert worden, so dass dieses Revier eine Größe von 100 ha hat.

Dieses Revier von 100 ha, was wie eine Insel mitten in dem Revier der Jagdgenossenschaft liegt wurde von dem Eigentümer auch verpachtet.

Jetzt nach unendlich langen Jahren fand eine Generationswechsel statt und der neue Eigentümer entschließt sich, den Pachtvertrag auslaufen zu lassen.

Jetzt die Frage, was passiert mit der angegliederten Fläche, wenn der Pachtvertrag ausläuft?
Fällt die Fläche dann wieder an die Jagdgenossenschaft zurück?

Gruß

.
 
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jager1968 schrieb:
Fällt die Fläche dann wieder an die Jagdgenossenschaft zurück?

Wenn alles ordnungsgemäss schriftlich angegliedert wurde und kein oft üblicher Schmu ohne schriftstücke gemacht wurde: NEIN, weil das Angliedern mit der Verpachtung nichts zu tun hat bei einem EJR.

Wenn nicht ordnungsgemäss angegliedert wurde, hätte man als JAB des GJR gar nicht aufs pachtende warten müssen und einfach nur bei der UJB mitbejagung beantragen müssen, bzw. was oft genug vorkommt: wenn bei der UJB nichts schriftliches vorliegt, sind die Flächen eh noch beim GJR, dann kann man sie einfach mitbejagen.

Das mit der Angliederung ist ein an sich schwieriges Kapitel, da gibts seeehr unterschiedliche Ländergesetze...
 
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Hallo,

ein Thema ist dabei das Jagdgeld.
Die Grundstückseigentümer bekommen ja von der Jagdgenossenschaft für dier Flächen das Jagdgeld ausgezahlt.

Die Grundstückseigentümer der Flächen, die der Eigenjagd angegliedert wurden, bekommen das Jagdgeld über den Pächter.

Wenn nun der Pächter wegfällt, entfällt ja auch die Auszahlung des Jagdgeldes für die angegliederte Fläche.

Der Eigenjagdbesitzer hat doch nun das Jagdrecht auf seine eigene Fläche.
Hat er denn auch das Jagdrecht auf die angegliederte Fläche? Bislang gab es ja einen Pachtvertrag, aber wenn der ausläuft?

(Vielleicht ist das Wort "angegliedert" auch nicht richtig?)

Gruß
 
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Den Grundstückseigentümern steht der "ortsübliche pachtzins" zu. dieser wird in streitigkeitsfällen meist nach dem kreisdurchschnitt berechnet. Normalerweise einigt man sich aber nach dem pachtzins der umliegenden Gemeindejagden (oft plus nem euro zufriedenheitszuschlag...) . Dies läuft normalerweise über den Eigenjagdbesitzer. wenn er die Jagd nicht verpachtet hat, muss er trotzdem den angegliederten Eigentümern ihren pachtzins zahlen.

Es gibt nur angegliedert oder nicht angegliedert. Alle oft vorkommenden Zwischendinge (besonders in den östlichen bundesländern unglaublich weit verbreitet), haben zwar oft charme und sprechen für ausgezeichnete nachbarschaftliche verhältnisse, haben aber keinen rechtlichen Bestand.

Was noch sein kann ist, dass der Pächter der eigenjagd und der Pächter der GJ eine private Vereinbarung über die Nutzung von Jagdfläche geschlossen haben, welche schriftlich verfasst und der Jagdbehörde angezeigt werden sollte. Diese Vereinbarung erlischt dann allerdings bei pachtende und hat nichts mit angliederung zu tun.

Als Pächter der GJR hat man Einsicht auf die Flächen über den Jagdvorsteher. Wenn die evtl. angegliederten Flächen dort drin sind und bei der UJB nichts schriftliches vorliegt, bzw. der EJ Besitzer nichts schriftliches vorlegen kann, gehören die Flächen zum GJR. Aus die Maus. Sollten sie angegliedert sein, wirds ganz schwierig sie wieder in die GJ zu bekommen, wenn sich der EJ Besitzer quer stellt, da hilft nur eine Klage durch die Grundeigentümer der betroffenen Flächen und die hat wenig aussicht auf erfolg.
 

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