Drückjagdversicherung

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Wie schon gesagt, als Hundeführer hatte ich mich bis dato weder auf das eine noch auf das andere verlassen. Entsprechend hatte und habe ich mein Risiko selber abgedeckt, was ich persönlich als durchaus sinnvoller erachte.

Eine wie auch immer geartete eigene Absicherung ist immer gut. Ich würde diese aber primär auf die zivile Zeit konzentrieren, weil Jagdunfälle meistens irgendwie abgedeckt sind, nicht selten sogar in mehrfacher Form.
Eine OP-Versicherung wäre daher das Mittel der Wahl.

Nach meiner möglicherweise ausgesprochen individuellen Einschätzung, folge ich mit der Hundearbeit meiner Passion, meiner Freude und meinem Verständnis von Jagd. Wenn ich mich entscheide, meine Hunde beispielsweise vom Stand zu schnallen, bekomme ich ja in Form von weiteren jagdlichen Möglichkeiten auch etwas zurück, woran ich Spaß habe.

Ja, grundsätzlich richtig, aber das eine schließt das andere ja nicht aus.

Ich, ganz persönlich, kann mit dem Dienstleistergequatsche nicht umgehen. Wenn ich Dienstleister sein will, schreibe ich einen zackigen Preis an mein Produkt, behalte - auch nach Abzug der Versicherungs- und/ oder Tierarztkosten - am Ende etwas über und schaue, ob ich damit marktfähig bin. Dann liefere ich aber auch keine Geschichten und erkläre, wie schwer das Leben sei, dass ich nur mit einer vom Einladenden abgeschlossenen Versicherung agiere oder mühe mich, den Jagdherrn ins Obligo zu rücken.

Du BIST als HF Dienstleister, immer und auf jeder Jagd, egal ob Du eine materielle Gegenleistung dafür verlangst/erwartest/bekommst oder eine ideelle.
Der Jagdunfall des Hundes ist nun aber sozusagen der Sonderfall einer "erhöhten Leistung" Deinerseits. Und man kann sicherlich HF verstehen, die sich damit indirekt (über der Jagdleiter/JAB) oder direkt an die/eine Solidargemeinschaft wendet (denn nichts anderes sind sowohl Versicherungen als auch die bestehenden Hundesolikassen auch).

Die Schweißhundeführer fragen bei einer Nachsuch doch nicht auch vorher, ob der Schütze den Hund jetzt auch versichert habe oder für evtl. Tierarztkosen aufkomme.

Da (anerkannten) SHF in "meinem" Bundesland werden u.a. genau dafür aus Mitteln der Jagdabgabe offiziell gefördert (ob diese Förderung ausreicht, sei jetzt einmal dahingestellt) und eine entsprechende Versicherung ist sogar vorgegeben.

Vielleicht bin ich mit der Einstellung aber auch alleine.


grosso

Sicherlich nicht, aber auch nicht in der Mehrheit!
 
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Eine wie auch immer geartete eigene Absicherung ist immer gut. Ich würde diese aber primär auf die zivile Zeit konzentrieren, weil Jagdunfälle meistens irgendwie abgedeckt sind, nicht selten sogar in mehrfacher Form.

In welcher Form sind Unfälle abgedeckt bzw. gar mehrfach abgedeckt? Weder in NRW noch in Hessen gibt es ein Angebot der Landesjagdverbände und auf den Drückjagden, die ich besuche, erfolgt das, wenn, über eine explizit abgeschlossene Tagesversicherung beispielsweise der Forstämter.

Wir haben ja schon rausgefunden, dass andere LJVs da einen deutlich besseren Job machen.

Eine OP-Versicherung wäre daher das Mittel der Wahl.

Ja, entsprechend habe ich meine Hunde wie auch meine Pferde OP versichert. Mit der neuen Abenteuer GOT sind die Beiträge allerdings signifikant gestiegen.

Ja, grundsätzlich richtig, aber das eine schließt das andere ja nicht aus.


Du BIST als HF Dienstleister, immer und auf jeder Jagd, egal ob Du eine materielle Gegenleistung dafür verlangst/erwartest/bekommst oder eine ideelle.

Nein, ich kann nicht erkennen wie und warum ich das sein sollte. Im Kontext der Jagd schnalle ich einen Hund und ich kann nicht erkennen, welchen Dienstleistungstatbestand das per se begründen sollte.

Wenn ich als Jagender mit dem Stock an den Baum kloppe oder auch konkret ein Stück Wild erlegen sollte, bin ich auch nicht deshalb Dienstleister, weil ich zum gewünschten Jagderfolg beitrage.

Soweit Du anders argumentierst, bewertest Du das dann aus einem rein juristischen Blickwinkel (zu dem mir die spezifische Kompetenz fehlt) oder aus deinem persönlichen Betrachtungswinkel und deiner Einschätzung?

Wenn sich Meuteführer konkret als Dienstleister verstehen möchten und mit nicht unerheblichem Aufwand agieren, mag ihnen das nach meiner Auffassung zugestanden sein.


Der Jagdunfall des Hundes ist nun aber sozusagen der Sonderfall einer "erhöhten Leistung" Deinerseits. Und man kann sicherlich HF verstehen, die sich damit indirekt (über der Jagdleiter/JAB) oder direkt an die/eine Solidargemeinschaft wendet (denn nichts anderes sind sowohl Versicherungen als auch die bestehenden Hundesolikassen auch).

Hundesolikassen sind sicher, wie der Name es schon hergibt, Teil der Solidargemeinschaft. Versicherungen sind regelmäßig Kapitalgesellschaften (AG, SE ...), die mehrheitlich einer konkreten Gewinnerzielungsabsicht folgen. Die Feuersversicherer mögen mal irgendwann mit dem Grundgedanken der Solidargemeinschaft gestartet sein, davon dürfte aber nicht mehr so viel übrig sein.

Da (anerkannten) SHF in "meinem" Bundesland werden u.a. genau dafür aus Mitteln der Jagdabgabe offiziell gefördert (ob diese Förderung ausreicht, sei jetzt einmal dahingestellt) und eine entsprechende Versicherung ist sogar vorgegeben.

Gibt es die spezifische versicherungstechnische Absicherung der Schweißhundegespanne in NRW auch?

Sicherlich nicht, aber auch nicht in der Mehrheit!


grosso
 
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In welcher Form sind Unfälle abgedeckt bzw. gar mehrfach abgedeckt? Weder in NRW noch in Hessen gibt es ein Angebot der Landesjagdverbände und auf den Drückjagden, die ich besuche, erfolgt das, wenn, über eine explizit abgeschlossene Tagesversicherung beispielsweise der Forstämter.

Ok, mein Fehler, ich bezog meine Aussage auf meine Situation, weil es in "meinem" Bundesland eben eine solche Hundeunfallversicherung gibt, oft genug auf privaten Jagden in der Kreisgruppe eine Solikasse existiert, die den Selbstbeteiligungsanteil der Versicherung und die Kosten jenseits der Höchstdeckung übernimmt- und Forstämter ebenfalls i.d.R. entstehende Kosten übernehmen (Jagden dort sind von der Versicherung ausgeschlossen).

Wir haben ja schon rausgefunden, dass andere LJVs da einen deutlich besseren Job machen.

S.o.

Ja, entsprechend habe ich meine Hunde wie auch meine Pferde OP versichert. Mit der neuen Abenteuer GOT sind die Beiträge allerdings signifikant gestiegen.

Das ist so, ein Grund mehr für externe Unterstützung.

Nein, ich kann nicht erkennen wie und warum ich das sein sollte. Im Kontext der Jagd schnalle ich einen Hund und ich kann nicht erkennen, welchen Dienstleistungstatbestand das per se begründen sollte.

Der Hund jagt ja nicht nur für Dich.

Wenn ich als Jagender mit dem Stock an den Baum kloppe oder auch konkret ein Stück Wild erlegen sollte, bin ich auch nicht deshalb Dienstleister, weil ich zum gewünschten Jagderfolg beitrage.

Soweit Du anders argumentierst, bewertest Du das dann aus einem rein juristischen Blickwinkel (zu dem mir die spezifische Kompetenz fehlt) oder aus deinem persönlichen Betrachtungswinkel und deiner Einschätzung?


Der Hund ist dasselbe wie ein Treiber, sein "Dienst" oder Auftrag besteht in der Steigerung des Erfolgs der Jagd.
Du bist nur das notwendige "Übel", weil der Treiber in diesem Fall keinen Führerschein hat. D.h. Du bist indirekter Dienstleister... ;)

Wenn sich Meuteführer konkret als Dienstleister verstehen möchten und mit nicht unerheblichem Aufwand agieren, mag ihnen das nach meiner Auffassung zugestanden sein.

Meuteführer erhalten i.d.R. eine vorher vereinbarten Entlohnung (über eine reine Aufwandsentschädigung hinaus) damit sind auch alle entstehenden Kosten abgedeckt. Die müssen dann halt sehen
Deswegen sind sie i.d.R. auch weder bei den Versicherungen (egal ob der der LJVs oder der HUV, die ein Jagdleiter für einen Tag abschließt) noch durch die Solidarkassen abgesichert.

Hundesolikassen sind sicher, wie der Name es schon hergibt, Teil der Solidargemeinschaft. Versicherungen sind regelmäßig Kapitalgesellschaften (AG, SE ...), die mehrheitlich einer konkreten Gewinnerzielungsabsicht folgen. Die Feuersversicherer mögen mal irgendwann mit dem Grundgedanken der Solidargemeinschaft gestartet sein, davon dürfte aber nicht mehr so viel übrig sein.

Solidargemeinschaft insofern, als dass die Versicherungsbeiträge der beiden vorher genannten Versicherungen auch oder sogar vollständig durch die Nicht-HF getragen werden. Entweder als Anteil des jährlichen Mitgliedsbeitrags oder morgens vor Jagdbeginn.

Gibt es die spezifische versicherungstechnische Absicherung der Schweißhundegespanne in NRW auch?

Vorsicht, ich habe mich missverständlich ausgedrückt, es gibt für die anerkannten SHF eine Förderung aus der Jagdabgabe. Im Gegenzug MUSS der SHF eine Haftpflichtversicherung abschließen, die den Hund inkludiert; wie er den Rest verwendet bleibt ihm überlassen (die Förderung ist natürlich nie wirklich Kosten deckend, aber eben ein Anteil - übrigens AUCH eine Art Solidarleistung, wenn man bedenkt, wer die Jagdabgabe aufbringt). Futter, Ausrüstung, Versicherung usw.
Unfälle bei Nachsuchen, die im Zusammenhang mit Gesellschaftsjagden passieren, sind fast immer irgendwie abgedeckt, solche nach Einzeljagden nicht.

Wie das in NRW mittlerweile geregelt ist (wo es ja keine JA mehr gibt), weiß ich nicht.
 
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Ok, mein Fehler, ich bezog meine Aussage auf meine Situation, weil es in "meinem" Bundesland eben eine solche Hundeunfallversicherung gibt, oft genug auf privaten Jagden in der Kreisgruppe eine Solikasse existiert, die den Selbstbeteiligungsanteil der Versicherung und die Kosten jenseits der Höchstdeckung übernimmt- und Forstämter ebenfalls i.d.R. entstehende Kosten übernehmen (Jagden dort sind von der Versicherung ausgeschlossen).

Passt schon, in deinem Bundesland offensichtlich gut und sinnvoll geregelt.

Wie schon ausgeführt, gibt es das, soweit mir bekannt ist, weder in NRW noch in Hessen. Speziell Nordhessen ist relativ waldreich und die Menge der größeren 'echten' Schalenwildbewegungsjagden ist relativ hoch.

Schaue ich auf den Landesjagdverband NRW, sehe ich da relativ viel Aktion rund um jagdschießsportliche Ersatzbefriedigungen aber wenig 'Blick' auf jagdpraktisch relevante Hundethemen. Mag aber sein, dass ich da nicht ganz objektiv bin, weil mir die 22 Hornet Aktivisten teilweise auf den S*** gehen.

Das ist so, ein Grund mehr für externe Unterstützung.

Bedingt durch die neue GOT werden die Tierarzt- oder eben auch Versicherungskosten zu einer durchaus sichtbaren Position.

Der Hund jagt ja nicht nur für Dich.

Der Hund ist dasselbe wie ein Treiber, sein "Dienst" oder Auftrag besteht in der Steigerung des Erfolgs der Jagd.
Du bist nur das notwendige "Übel", weil der Treiber in diesem Fall keinen Führerschein hat. D.h. Du bist indirekter Dienstleister... ;)

Ich möchte jetzt wirklich nicht unnötig philosophisch werden, möchte aber festhalten, dass ich das bis dato anders bewertet habe.

In meiner Welt wirken bei einer solchen Schalenwildbewegungsjagd mehrere Jagende zusammen, mit dem Ziel, ein jagdliches Wunschergebnis zu erreichen. Da sind dann, den spezifischen regionalen jagdlichen, waldgeprägten Rahmenbedingungen geschuldet, eben auch Jagende dabei, die einen Stöberhund schnallen.

An anderer Stelle, beispielsweise hier im Münsterland, sind da eher Jagende dabei, die, den hier gegebenen regionalen Rahmenbedingungen entsprechenden, Vorstehhunde am Strick haben und einsetzen. Der Hundeführer auf einer Niederwildtreibjagd im Münsterland würde sich niemals auch nur im Entferntesten als Dienstleister verstehen.

Ich weiß also nicht, warum der Stöberhundeführer diese Idee vor sich hertragen sollte.

Meuteführer erhalten i.d.R. eine vorher vereinbarten Entlohnung (über eine reine Aufwandsentschädigung hinaus) damit sind auch alle entstehenden Kosten abgedeckt. Die müssen dann halt sehen
Deswegen sind sie i.d.R. auch weder bei den Versicherungen (egal ob der der LJVs oder der HUV, die ein Jagdleiter für einen Tag abschließt) noch durch die Solidarkassen abgesichert.

Bei den Meutehundeführern mag das etwas anders gelagert sein. Ich gestehe aber gerne, zu dem Thema und zu einigen der Truppen ein leicht gestörtes Verhältnis zu haben.

Solidargemeinschaft insofern, als dass die Versicherungsbeiträge der beiden vorher genannten Versicherungen auch oder sogar vollständig durch die Nicht-HF getragen werden. Entweder als Anteil des jährlichen Mitgliedsbeitrags oder morgens vor Jagdbeginn.

Diesbzgl. Mitgliedsbeiträge fallen halt in NRW und Hessen (wo unsere Bewegungsjagd stattfindet) aus, weil es genau diese Angebote der LJVs nicht gibt.

Wir haben darüber diskutiert, in wie weit man die Nichthundeführer morgens zur Kasse bitten kann oder sollte. Bei 35 eingesetzten Hunden kommt man halt schon auf ~ € 450,00 nur für die Hundeversicherungen.

Betrachtest Du, betrachtet ihr es als legitim, morgens bei allen Nichthundeführern einen Betrag von € XX,XX für die Versicherung der eingesetzten Hunde einzusammeln? Wenn sich die einen als Dienstleister verstehen sollten, müssen die anderen möglicherweise diese Dienstleistung zukünftig monetär ermöglichen.

Vorsicht, ich habe mich missverständlich ausgedrückt, es gibt für die anerkannten SHF eine Förderung aus der Jagdabgabe. Im Gegenzug MUSS der SHF eine Haftpflichtversicherung abschließen, die den Hund inkludiert; wie er den Rest verwendet bleibt ihm überlassen (die Förderung ist natürlich nie wirklich Kosten deckend, aber eben ein Anteil - übrigens AUCH eine Art Solidarleistung, wenn man bedenkt, wer die Jagdabgabe aufbringt). Futter, Ausrüstung, Versicherung usw.
Unfälle bei Nachsuchen, die im Zusammenhang mit Gesellschaftsjagden passieren, sind fast immer irgendwie abgedeckt, solche nach Einzeljagden nicht.

Wie das in NRW mittlerweile geregelt ist (wo es ja keine JA mehr gibt), weiß ich nicht.

Wie ich schon ausführte, bzgl. der Absicherung und Regelung rund um das Nachsuchenwesen kann ich nix sagen, da kenne ich mich gar nicht aus.


grosso
 
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Wir haben darüber diskutiert, in wie weit man die Nichthundeführer morgens zur Kasse bitten kann oder sollte. Bei 35 eingesetzten Hunden kommt man halt schon auf ~ € 450,00 nur für die Hundeversicherungen.
Ich handhabe das so:
Ein Nicht-HF zahlt 30,- Standgebühr, HF (Durchgeher, Standschnaller, NSF) nichts.

Kannst ja mal grob anhand eurer aktuellen Liste überreißen, was so noch für jeden HF als Sprit- und Trinkgeld verbleibt.
 
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Ich handhabe das so:
Ein Nicht-HF zahlt 30,- Standgebühr, HF (Durchgeher, Standschnaller, NSF) nichts.

Kannst ja mal grob anhand eurer aktuellen Liste überreißen, was so noch für jeden HF als Sprit- und Trinkgeld verbleibt.

Durchaus eine sinnvolle Praktik, wie mir scheint. Würden wir jeweils € 30,00 von jedem Nichthundeführer einsammeln, würden wir damit die Versicherungskosten decken und behielten einen marginalen Betrag für eine zukünftige, revierinterne Solidarkasse über. Wäre auch ggf. ein Beitrag für die beiden Schweißhundeführer, die vor Ort zur Verfügung stehen.


grosso
 
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Kann so einfach sein 😊👍

30,- schmerzen niemandem… offen kommunizieren, dass es für die HF ist. Wir jagen schließlich gemeinsam, da darf jeder seinen Teil beitragen meine ich.

In meinen Augen auch eine Frage der Wertschätzung der Hundearbeit.
 
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Durchaus eine sinnvolle Praktik, wie mir scheint. Würden wir jeweils € 30,00 von jedem Nichthundeführer einsammeln, würden wir damit die Versicherungskosten decken und behielten einen marginalen Betrag für eine zukünftige, revierinterne Solidarkasse über. Wäre auch ggf. ein Beitrag für die beiden Schweißhundeführer, die vor Ort zur Verfügung stehen.


grosso
Solltet ihr eine Soli-Kasse innerhalb des Hegerings planen, kannst Du sich gerne melden. Habe die hiesige mehrere Jahre geführt.
 

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