<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Muck:
Stimmt, aber wer das gutheißt war mit Leib und Seele Genosse im Arbeiter- und Bauernstaat oder ist schon seit über 1.000 Jahren für´s System.<HR></BLOCKQUOTE>
Im Arbeiter und Bauernstaat hatten die ( vom Hörensagen her) ein anderes System.
Ich sach nicht, das ich es gutheiße; bestimmt nicht !
Morge werd ich ertmal eine Mitarbeiterin in der Bewilligungsstelle freundlich auf die auf ihren Platz zurollende Lawiene von Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen wegen Nötigung im Amt hinweisen :
Hintergrund :
Landwirte bekommen für ihre Flächen Betriebsprämien; unteranderem auch wen Energiepflanzen an Biogasanlagen geliefert werden...
Dazu bedarf es mit dem Biogasbetrieb Liefer- und Abnahmeverträge;
diese können zum Teil auf andere Biogasbetrieb als Lieferadresse ausgeweitet werden, der Aufnehmende Betrieb übernimmt die Kautionsverpflichtungen und Und Garantiert die Ordnunggemäße verwertung.
Dazu werden die Liefer- und Abnahmeverträge gesplittet, die BLE ( Bundesministerium für Landwirtschaft und ERnährung ) giebt dafür Richtlienien und Änderungsvordrucke heraus...
Landwirtschaftkammer Hannover sagt : Nein, eine Teilung der Verträge nach Richlienien der BLE nicht möglich...
Hat mich 5 Tage Arbeit gekostedt; bis das geklährt war. Jetzt kommt die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer und sagt : es hätten neue Verträge erstellt werden müssen; die alten sind Nichtig. Abgabetermin der Verträge währe aber spätestends morgen ( 15 Nov.), aber damit die Kammern das auch rechtzeitig bearbeiten können, wird dieser Ausschlußtermin auf den 10.Nov vorverlegt....
also bekommen alle beteiligten Betrieb erstmal die erste Abschlagszahlung ( fällig anfang Dez) überhaubt nicht ausbezahlt..
( die zusatzprämien für Energiepflanzen zählen aber zu den Top-Up's; und werden erst mit der letzten Prämie Ende Mai 2007 ausbezahlt...)
Morgen rollen Köpfe
..
Andreas
Deshalb werden