Hallo zusammen,
mein Antrag auf den Voreintrag für eine dritte KW mit dem Bedürfnis Fallenjagd wurde heute fernmündlich abgelehnt.
(Den schriftlichen Bescheid darüber kriege ich im Laufe der Woche.)
Begründung: Das Bedürfnis für Kurzwaffen erstreckt sich nur auf zwei Waffen und ich müsste eben eine davon verkaufen.
Meinem Antrag beiliegend war eine Bescheinigung des LJV NRW über einen absolvierten anerkannten Fallenjagdlehrgang und ein Schreiben welches die Erforderlichkeit einer geeigneten Kurzwaffe für die Fallenjagd erläutert und begründet warum die vorhandenen beiden Kurzwaffen für diese Zwecke ungeeignet sind, ebenfalls keine Reduzierhülsen oder Wechselsysteme verfügbar sind und ich nicht auf eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen verzichten kann.
Das so pauschal erst einmal abgelehnt werden würde hätte ich nicht erwartet, immerhin habe ich das Bedürfnis für eine weitere Kurzwaffe begründen können. Was also nun?
Beste Grüße,
Thomas
mein Antrag auf den Voreintrag für eine dritte KW mit dem Bedürfnis Fallenjagd wurde heute fernmündlich abgelehnt.
(Den schriftlichen Bescheid darüber kriege ich im Laufe der Woche.)
Begründung: Das Bedürfnis für Kurzwaffen erstreckt sich nur auf zwei Waffen und ich müsste eben eine davon verkaufen.
Meinem Antrag beiliegend war eine Bescheinigung des LJV NRW über einen absolvierten anerkannten Fallenjagdlehrgang und ein Schreiben welches die Erforderlichkeit einer geeigneten Kurzwaffe für die Fallenjagd erläutert und begründet warum die vorhandenen beiden Kurzwaffen für diese Zwecke ungeeignet sind, ebenfalls keine Reduzierhülsen oder Wechselsysteme verfügbar sind und ich nicht auf eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen verzichten kann.
Das so pauschal erst einmal abgelehnt werden würde hätte ich nicht erwartet, immerhin habe ich das Bedürfnis für eine weitere Kurzwaffe begründen können. Was also nun?
Beste Grüße,
Thomas