#432 (auszug)
in Europa wird im Vorherein versucht, alles per Gesetz zu verbieten, was zu Schäden führen könnte. Hält man sich an die Vorgaben des Gesetzes, muss man auch nicht für Schäden aufkommen, die man selber verursacht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Schon mehrfach geschrieben, dass man schon heute "jagdliche Unregelmäßigkeiten" verfolgen und ahnden kann, vielleicht auch muuss??
Hier gilt jedoch bislang: wo kein Kläger da kein Richter.
Das Verkehrsrecht kennt z.b. bei groben Übertretungen eine Nachschulung (aber außer dem FS keine Vorschulung)
Nur wenn es ganz heftig wird, schreiten jagdlich die Gerichte ein.
Aber was, wenn es deutlich darunter bleibt und was ist deutlich oder nicht.
Würde einer hundsmiserabel schießen/treffen, könnte man ihm eine Nachschlulung aufs Auge drücken.
Warum sollen statt dessen tausend oder hunderttausend im Vorgriff dem begegnen??
Würde man dazu Tierleid durch riskantes, fahrlässiges, ungeübtes (also nicht waidgerechte) Schießerei zählen, wären da sicher schneller und gar nicht so wenige Nachschulungen zu "verordnen", als vermutet werden kann. Es ist aber der Korpsgeist, das System, die Seilschaften und der allseits vorhandene Stallgeruch, dass sich da nicht viel tun oder durchsickern wird.