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1. Das Problem existiert nicht.
2. Wenn es (quantifizierbar) existieren würde, ließe es sich durch einen Nachweis der Scheibenlöcherfähigkeit nicht beseitigen. Obwohl ich noch nicht sehr lange jage, behaupte/erfahre ich in der Praxis, dass schlechte Schüsse eben nicht an der mangelnden Fähigkeit liegen, den breit stehenden Bock ordentlich zu treffen oder die laufende Keilerscheibe richtig zu löchern, sondern an dem Umstand, dass der ein oder andere Jäger gern den "Kunstschuss" versucht, weil der Bock sonst weg ist oder durch den Bewuchs "donnert", weil er sonst die Sau aus den Augen verliert.
Da das eine "Charakterfrage" und keine Schießfertigkeitsfrage ist, läge nun nahe, nach/neben/statt des Schießnachweises eine regelmäßige, psychologische Überprüfung des Nichtvorhandensein von Schussgeilheit zu fordern und die Verlängerung des Jagdscheines davon abhängig zu machen.
Ich rechne fest damit, dass sich innerhalb der Jägerschaft mindestens ein zeitgemäß denkender und missionarisch veranlagter Weidmann findet, der in Kürze ( um das Thema dem Gesetzgeber wegzunehmen;-)) Letzteres fordern wird.
:thumbup:
:27:
Robert