Es ist die ultimative Form von "
wasch mich, aber mach mich nicht nass"!
Zitat aus dem Positionspaier des BJV zum Schießnachweis:
"Sicheres, waid- und tierschutzgerechtes Jagen erfordert eine treffsichere Schießleistung der Jäger.(...) Aufgrund der jagdlichen Ethik bedarf es einer regelmäßigen und zuverlässigen Überprüfung des eigenen handwerklichen Könnens der Jäger sowie des Umgangs mit den entsprechenden, eingesetzten Jagdwaffen..."
Link:
http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/Schiessen/Positionspapier_UEbungsschiessen.pdf
Vom Bayerischen ins Deutsche übersetzt steht da also drin:
Jäger müssen aus Gründen der Ethik (Tierschutzrecht/Moral) zwingend und regelmäßig schießen üben und dieses Üben bedarf einer zuverlässigen Überprüfung. Wird die zuverlässige Überprüfung aber staatlich geregelt, handelt es sich um eine "Gängelung" und das ist strikt abzulehnen.
Man fragt sich nun, wie sich die cleveren Rhetoriker des BJV die Alternative zur staatlich geregelten Überprüfung vorstellen. Das Übungsheftchen können sie wohl nicht damit gemeint haben, denn dessen Freiwilligkeit entzieht sich ja der eigenen Forderung, weil es Raum für praktizierende Jäger lässt, die ohne Üben dann in ethisch nicht vertretbarer Form weiterjagen.