Moin.
Es scheint nicht jedem Jäger bewusst, dass die Jagd tierschutzrechtlich eine privilegierte Ausnahme vom generellen Tötungsverbot darstellt.
Diese Ausnahme ist aber nur möglich, wenn die bei der Tötung angewandten Methoden ausreichend Gewähr für einen möglichst schnellen Tod bieten. Wenn z.B. in einem Schlachthof das "Betäubungspersonal" aufgrund mangelhafter Qualifikation oder zu hohem Akkord eine intolerable Fehlerquote erzeugt, kann der Betrieb stillgelegt werden.
Es dürfte nicht so schwer fallen, die einschlägigen (Online-)Medien nach jagdlichen "Fehlerquoten" oder "Schlechtleistungen" zu durchforsten (Trefferquote auf Drückjagden, Nachsuchen) , um hier zumindest einen Qualifizierungsbedarf im Sinne des Staatsziels Tierschutzes zu erahnen.
basti
Sorry,was verstehst Du unter generellem Tötungsverbot. Zahlt da auch die Fliege dazu,die ich vorhin ohne Totschlagerlaubnis in der Küche geklatscht habe ?
Wie ists dann beim Angler ? Muß der dann ebenso jährlich nachweisen,ob er in der Lage ist den Fisch durch gezielten Schlag zu betäuben ,und dann fachgerecht des Messer anzusetzen und zuzudrücken ? Wie ists mit den Hochseefischern,die im Trowler am Band stehen ?
Oder ist der deutsche Waidmann generell blöder ,als der Rest Europas Waiddamen und-herren in Sachen Treffsicherheit ? Wer garantiert mir,ob ich die DJ-Sau ins Leben treffe,wenn ich aus der Hüfte die Zehn auf der Ringscheibe treffe ?
Was passiert,wenn Du den letzten Bock mit sattem Blattschuß erlegt hast und plötzlich mal die Schießbedingungen nicht erfüllst,z. B. weil Dir der Lehm drückt. Scheißt Du dann drauf und gibst Deinen Schein bis zum Wiederholungsschießen dann beim Nabu/Tierschutz in vorläufige Verwahrung ? Oder Schießt Du dann 4,15 ,36 oder 121x ,damit Du endlich triffst ?
Meldest Du Dich dann als ehrenamtlicher Schießnachweiskontrolleur oder bist Du der Meinung,das Polizeipräsidium stellt dafür neue Kollegen ein ? Muß man den dann bei der Jagdscheinverlängerung mitnehmen,auch wenn auf 3 Jahre verlängert wurde dann nachträglich ? Was ist,wenn ich den Schießnachweis nur 1x vorlegen kann ? Muß ich dann rückwirkend schießen oder Bußgeld für die Treffer ohne theoretischen Treffernachweis berubeln ?Dann fällt der 3jahresJS dann wohl auch weg ? Oder gibts dann Ablaßzettel vom DJV oder der UJB,gegen Gebühr versteht sich !
Wenn ich Muße habe,besuche ich den Stand,bei Gästen das Schießkino,weils bei uns sowas nicht gibt. Ich weiß,daß ich schießen kann und mir ist niemand bekannt,der noch auf Jagd geht und nicht mehr schießen kann.Mag sein,daß es hier und da noch sowas gibt,aber dafür muß die Jägerschaft nicht schon wieder gegängelt werden.
Wohers überhaupt kommt,sollte man erstmal ermitteln,bevor man hier gleich auf fahrende Züge aufspringt,die ursprünglich von einem betriebsfremden Bahnhof losgeschickt wurden !