Die Sache mit dem Schlüssel...

Registriert
26 Mrz 2015
Beiträge
25
Hallo liebe Foristi,

nachdem das Ziel, den Jagdschein bis mitte Dezember in den Händen zu halten nun rasant näher rückt, fange ich mir so langsam an Gedanken über die Aufbewarung zu machen. Jetzt bin ich auf folgende Idee gekommen:

Ein A-Schrank für die Waffen mit Schlüssel und ein Munitionsschrank mit Zahlenschloss (weil man gerade mit dem Schrot in das Innenfach eh zu wenig reinbekommt ;-)). Kann ich nun den Schlüssel fir den Schrank in dan einfachen "Safe" für die Munition packen ohne dass es Probleme gibt? Ich will den Schlüssel nicht ständig mit mir rumtragen müssen. Meine Frage rührt halt daher, da der Schrank für die Munition eine deutlich geringere Sicherheit hat.

Klar, nur ich kenne die Safekombi für den kleinen Schrank und ich hab auch das Waffengesetz durchstöbert, aber nichts konkretes gefunden. (Bzw. ich kann halt auch kein Juristendeutsch und wenn man sich dann bei einer Auslegung nicht sicher ist, lieber mal fragen...)

Danke für Eure Hilfe
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.463
Moin!

Die SuFu würde Dir Lesestoff für TAGE liefern ...

Kurz zusammengefasst:

- Es gibt keine Vorschriften, wie Schlüssel verwahrt werden müssen, aber unbedarfte Fragen wie Deine haben leider das Potenzial dafür zu sorgen, dass dem nicht so bleibt. :evil: (Sorry, nichts persönliches, aber DAS hättest Du lernen sollen / hätte Euch beigebracht werden sollen.)

- Manche Behörden erfinden eigene Regelungen.

- Kommt was abhanden, weil der Schlüssel nicht "sicher" verwahrt wurde, hast Du die Pappnase auf - egal, wo der war.

- Warum kaufst Du Dir nicht gleich einen (A, B, I, IIer)-Schrank mit Zahlenschloss wenn Dich der Schlüssel stört?

Viele Grüße

Joe
 
A

anonym

Guest
Ein A-Schrank für die Waffen mit Schlüssel und ein Munitionsschrank mit Zahlenschloss (weil man gerade mit dem Schrot in das Innenfach eh zu wenig reinbekommt ;-)).

Zum einen: Eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Das schwächste Glied ist in Deinem Fall der Mun-Schrank.

Zum anderen: Warum so kompliziert?

Kauf Dir einen A-Schrank mit Zahlenschloß mit abschließbarem B-Innentresor und dann kannst Du die Munition ebenfalls in diesem Tresor lagern.

http://www.waffenschrank24.de/info/Waffenaufbewahrung.html

Z.B. so etwas:

http://www.waffenschrank24.de/Waffe...enschrank-WF-1500-Combi-mit-Unterteilung.html

Das ist NUR ein Beispiel! Es gibt noch jede Menge anderer Händler und wahrscheinlich hat sogar Dein Baumarkt um die Ecke passende Schränke.

Rolf2
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Aso ich habe meinen Waffenschrankschlüssel auch im Mun-Schrank liegen, der nen Zahlenschloss hat. Dachte bisher bin ich damit vorm Gesetzgeber im Fall der Fälle sicher, da man ihn ja nur vor Fremdzugriff schützen muss. Aber ich habe vor kurzem erst gelesen (ich weiss leider nicht mehr wo), dass der Aufbewahrungsort mindestens genauso sicher sein muss, wie der Waffenschrank den den Schlüssel öffnet. Sprich hat man nen A-Schrank, muss der Tresor in dem der Schlüssel ist auch mindestens A haben. Oder kann das jemand definitiv widerlegen?
 
Registriert
9 Jan 2010
Beiträge
8.157
Z.B. den hier mit elektronischem Zahlenschloss :

"Burg Wächter Tresor Safe H 1 E Kurzwaffe Stufe B Waffentresor schwere Ausführung"

http://www.ebay.de/itm/Burg-Wachter...id=100005&rk=2&rkt=6&mehot=pp&sd=351222231513


Braucht keinen Sicherheitsschlüssel, hat von aussen wechselbare Batterien.
Dort kann man u.a. alle Schlüssel von Waffenschrank, Munitionsschrank etc. deponieren.

(aber nicht, weil man das AKTUELL schon müsste, sondern einfach weil es praktisch ist und man den Tresor auch noch für andere Dinge nutzen kann.)

Das hier
"Eine kostengünstige Lösungsmöglichkeit dieses Problems ist es, sich einen kleinen, sogenannten „Schlüsseltresor“ mit Zahlenkombinationsschloss (mechanisch, da ein elektronisches Schloss immer mit einem Notschlüssel geöffnet werden kann) zu kaufen und in diesem dann die eigentlichen Tresorschlüssel zu verwahren.
"

http://www.sg-donzdorf.de/data/files/3/7/merkblatt_aufbewahrung1.pdf
7.gif
ist erwiesenermassen schon mal totaler Quatsch (siehe Tresor im Link von oben).
Von daher hätte ich in die anderen "Informationen" des "Merkblattes" auch nicht viel Vertrauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Apr 2014
Beiträge
242
Aso ich habe meinen Waffenschrankschlüssel auch im Mun-Schrank liegen, der nen Zahlenschloss hat. Dachte bisher bin ich damit vorm Gesetzgeber im Fall der Fälle sicher, da man ihn ja nur vor Fremdzugriff schützen muss. Aber ich habe vor kurzem erst gelesen (ich weiss leider nicht mehr wo), dass der Aufbewahrungsort mindestens genauso sicher sein muss, wie der Waffenschrank den den Schlüssel öffnet. Sprich hat man nen A-Schrank, muss der Tresor in dem der Schlüssel ist auch mindestens A haben. Oder kann das jemand definitiv widerlegen?


Definitiv widerlegen...
Da ich den Schlüssel ohne weiteres auch ständig bei mir tragen könnte, müsste ich ja eine Hose in der Klasse des Waffenschrankes tragen. :no::no::no::no:


Ich geh mal Bier Holen:bye:
 
Registriert
22 Dez 2004
Beiträge
8.996
Bitte nicht schon wieder ein Trööt über dieses Thema. Da hilft dann auch kein "Weltenburger Barock Dunkel"......:what:
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.463
Moin!

@Schweinehunter:

Nimms nicht persönlich, aber das ist wieder typisch deutsch: was nicht ajusdrücklich erlaubt ist MUSS verboten sein, sonst stünde ja irgendwo dass es erlaubt ist. ;-)


Such' doch einfach mal wo steht, wie die Schlüssel verwahrt werden müssen. :roll:


Ich geh mal Bier Holen:bye:

Und ich die Herztabletten für @Solms, eine Tüte Chips und eine Peitsche für die, die es immer noch nicht kapieren WOLLEN.

:trophy:

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
Definitiv widerlegen...
Da ich den Schlüssel ohne weiteres auch ständig bei mir tragen könnte, müsste ich ja eine Hose in der Klasse des Waffenschrankes tragen. :no::no::no::no:
Es geht ja darum, wenn man nicht zu Hause ist. Ich hab mir das ja nicht ausgedacht, sondern es stand irgendwo, ich glaube in einer der Jagdzeitungen.
 
Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.408
Es geht ja darum, wenn man nicht zu Hause ist. Ich hab mir das ja nicht ausgedacht, sondern es stand irgendwo, ich glaube in einer der Jagdzeitungen.

So lange es nicht im Gessetz steht, können sämtliche Zeitschriften dieser Erde die Ideen ihrer Werbekunden postulieren so lange sie wollen.

Frag mal Frau Google nach "Waffenaufbewahrung Frankonia pdf". Einfach und anschaulich erklärt.


*****************************
Gesendet unter mysteriösen Umständen.
 
Registriert
15 Jun 2015
Beiträge
690
So lange es nicht im Gessetz steht, können sämtliche Zeitschriften dieser Erde die Ideen ihrer Werbekunden postulieren so lange sie wollen.


Recht haben und Recht bekommen....

im Zweifelsfall entscheidet ein Richter...

und in der aktuellen politischen Landschaft uns Legalwaffenbesitzern gegenüber würde ich mir kein großes Entgegenkommen bei der Auslegung von Gesetzen ausrechnen
 
Registriert
15 Jun 2015
Beiträge
690
Frag mal Frau Google nach "Waffenaufbewahrung Frankonia pdf". Einfach und anschaulich erklärt.

Der Frankonia-Chart gilt schon insoweit nicht, als das entgegen wie dort dargestellt in einem "Jägerschrank" A-Schrank mit B-Innenfach die Kurzwaffen UND die zugehörige Munition im B-Innenfach aufbewahrt werden dürfen. (siehe Verwaltungsanweisung zu AWaffV)
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.463
Moin!

Und was bitteschön steht im Gesetz, genauer im §36 (1) und (2) WaffG? :roll:

Was da steht MUSS in D Grundlage der Auslegung sein. Und wo steht da was von Schlüsseln?

Viele Grüße

Joe
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
9
Zurzeit aktive Gäste
138
Besucher gesamt
147
Oben