DHL - Lauf weg

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Hallo,

habe mir bei egun eine Waffe ersteigert, alles schön und gut, heute morgen angekommen, ausgepackt(Waffe war zerlegt) LAUF FEHLT. Nach Gespräch mit dem Waffenhändler (unter Zeugen verpackt etc.) habe ich ein mittelgroßes Loch im Karton festgestellt was mir in meiner Euphorie vorher noch garnicht aufgefallen war, welches aber deutlich zu erkennen ist.

Wie geht man jetzt vor? Der Händler hat direkt eine Suche bei DHL erwirkt, wie ist das mit der Polizei?
 
A

anonym

Guest
Hoffentlich hat DHL nicht auf so etwas gewartet, die wollen ja auch keine Waffen mehr ins Ausland versenden...............

Beide sollten bei ihren jeweiligen Behörden tätig werden, schon seit heute morgen und nicht erst morgen......
 
A

anonym

Guest
Borne schrieb:
Ebenfalls den Schaden bei DHL Anzeigen und diesen Schritt mit dem SB abklären.

Du musst auch die Frist von 7 Tagen beachten:
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/dow ... 1-2011.pdf

(Letzte Seite von dem PDF!)

Mit welchem SB Schritt klären. Hier sind m.E. beide, Überlasser und Erwerber, in der Pflicht, denn der eine kann ohne den anderen nicht allein zum vollständigen Sachverhalt beitragen, die Überlassung ist ja auch noch nicht oder nur teilweise erfolgt, wir sind quasi mitten im Erwerb stecken geblieben. Die Frist nach dem WaffG ist viel kürzer, daher sollte man nicht auf die 7-Tage-Frsit der DHL verweisen, die nutzt uns hier gar nichts.
 

Borne

Administrator
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DWM1915 schrieb:
Borne schrieb:
Ebenfalls den Schaden bei DHL Anzeigen und diesen Schritt mit dem SB abklären.

Du musst auch die Frist von 7 Tagen beachten:
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/dow ... 1-2011.pdf

(Letzte Seite von dem PDF!)

Mit welchem SB Schritt klären. Hier sind m.E. beide, Überlasser und Erwerber, in der Pflicht, denn der eine kann ohne den anderen nicht allein zum vollständigen Sachverhalt beitragen, die Überlassung ist ja auch noch nicht oder nur teilweise erfolgt, wir sind quasi mitten im Erwerb stecken geblieben. Die Frist nach dem WaffG ist viel kürzer, daher sollte man nicht auf die 7-Tage-Frsit der DHL verweisen, die nutzt uns hier gar nichts.

Mit dem SB abklären bzgl. Begutachtung des Paketes, da DHL das beschädigte Paket einfordert zur Kontrolle.
Mit den 7 Tagen wollte ich nur auf Nummer sicher gehen, nicht das DHL sich danach von jeglichem Schaden distanziert.
 
A

anonym

Guest
Borne schrieb:
DWM1915 schrieb:
Borne schrieb:
Ebenfalls den Schaden bei DHL Anzeigen und diesen Schritt mit dem SB abklären.

Du musst auch die Frist von 7 Tagen beachten:
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/dow ... 1-2011.pdf

(Letzte Seite von dem PDF!)

Mit welchem SB Schritt klären. Hier sind m.E. beide, Überlasser und Erwerber, in der Pflicht, denn der eine kann ohne den anderen nicht allein zum vollständigen Sachverhalt beitragen, die Überlassung ist ja auch noch nicht oder nur teilweise erfolgt, wir sind quasi mitten im Erwerb stecken geblieben. Die Frist nach dem WaffG ist viel kürzer, daher sollte man nicht auf die 7-Tage-Frsit der DHL verweisen, die nutzt uns hier gar nichts.

Mit dem SB abklären bzgl. Begutachtung des Paketes, da DHL das beschädigte Paket einfordert zur Kontrolle.
Mit den 7 Tagen wollte ich nur auf Nummer sicher gehen, nicht das DHL sich danach von jeglichem Schaden distanziert.

Wir haben hier alles, aber keine Zeit mehr. Selbstverständlich muß sowas auch beim DHL sofort gemeldet werden, es geht um den Verlust einer Waffe bzw. eines wesentlichen Teiles davon. Fotos, Schadenmeldung direkt heute morgen schon.
 

Borne

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Auf jedenfall!
Da du eine Rechnung bzw. auch Erwerbsbestätigung von dem Händler über die Waffe erhaben hast (solltest du zumindest), ist diese dir damit überlassen worden.

Als Empfänger musst du den Schaden bei DHL melden!
 
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DAnn muss ich ja die komplette Sendung an der Post wieder abgeben. Damit gebe ich ja einer nicht berechtigten Person eine EWB-Pflichtige Waffe? Das ist doch sicherlich nicht erlaubt oder?
 

Borne

Administrator
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Jaegerberle schrieb:
DAnn muss ich ja die komplette Sendung an der Post wieder abgeben. Damit gebe ich ja einer nicht berechtigten Person eine EWB-Pflichtige Waffe? Das ist doch sicherlich nicht erlaubt oder?

Deshalb solltest du die Schritte erstmal mit deinem SB abklären, wie dort weiter vorgegangen wird.
Dieser sollte dann evtl. auch vermitteln.

Da heute keiner mehr bei der Behörde sein wird, entweder morgen probieren sonst direkt Montag morgens anrufen, das gleiche gilt für deinen Waffenhändler, der sollte sich auch mit seinem SB in Kontakt setzen.

Bei DHL dann nach dem Gespräch mit dem SB Kontakt suchen.

Edit: heute ist ja Donnerstag, wie komme ich nur auf Freitag :lol:
 
A

anonym

Guest
Borne schrieb:
Auf jedenfall!
Da du eine Rechnung bzw. auch Erwerbsbestätigung von dem Händler über die Waffe erhaben hast (solltest du zumindest), ist diese dir damit überlassen worden.

NEIN!!!! Rechnungen haben nichts mit dem Erwerb zu tun, sondern die Erlangung der tats. Gewalt. Und was es damit auf sich hat, habe ich bereits weiter oben geschrieben; er hat gar nichts erworben oder höchstens ein wesentliches Teil, ein anderes ist verlustig. Beide sind in der Pflicht, denn der Händler kann über den Zustand des Paketes bei Erhalt nichts sagen.
 
A

anonym

Guest
Borne schrieb:
Jaegerberle schrieb:
DAnn muss ich ja die komplette Sendung an der Post wieder abgeben. Damit gebe ich ja einer nicht berechtigten Person eine EWB-Pflichtige Waffe? Das ist doch sicherlich nicht erlaubt oder?

Deshalb solltest du die Schritte erstmal mit deinem SB abklären, wie dort weiter vorgegangen wird.
Dieser sollte dann evtl. auch vermitteln.

Da heute keiner mehr bei der Behörde sein wird, entweder morgen probieren sonst direkt Montag morgens anrufen, das gleiche gilt für deinen Waffenhändler, der sollte sich auch mit seinem SB in Kontakt setzen.

Bei DHL dann nach dem Gespräch mit dem SB Kontakt suchen.

Edit: heute ist ja Donnerstag, wie komme ich nur auf Freitag :lol:

Da geht gar nichts an DHL außer einem Foto und der Meldung, der Rest wegen dringendem Straftatverdacht an die Polizei einschl. Paket und Rest der Waffe. Wenn hier immer Leute schreiben müssen, die von Recht erkannbar nicht oder nicht viel Ahnung haben, ist das wenig hilfreich.
 
A

anonym

Guest
Jaegerberle schrieb:
DAnn muss ich ja die komplette Sendung an der Post wieder abgeben. Damit gebe ich ja einer nicht berechtigten Person eine EWB-Pflichtige Waffe? Das ist doch sicherlich nicht erlaubt oder?

Wäre es, wenn man es müßte. Die Polizei ist in D immer noch Strafverfolgungsbehörde; hier wurde eine Straftat begangen, von wem auch immer. Das kann doch nicht so schwer zu begreifen sein. Diese wird dann bei der DHL ermitteln, die Firma intern ggf. noch selbst.
 
A

anonym

Guest
Borne schrieb:
Ebenfalls den Schaden bei DHL Anzeigen und diesen Schritt mit dem SB abklären.

Du musst auch die Frist von 7 Tagen beachten:
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/dow ... 1-2011.pdf

(Letzte Seite von dem PDF!)

Noch eines: Hier liegt nicht nur ein Schaden vor, sondern mind. Diebstahl oder denkbarerweise auch Vortäuschung einer Straftat. § 37 II WaffG verlangt unverzügliche Meldung bei der zuständigen Behörde, die die Polizei unterrichtet, und da muß nichtmal unbedingt ein Verdacht auf eine Straftat vorliegen. Empfehle aber angesichts des ganz offensichtlichen SV von selbst auch gleichzeitig die Polizei einzuschalten. Unverzüglich wäre heute morgen nach Erhalt gewesen.............!!!!!
 

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