Deutscher Ausländerjagdschein beantragen

A

anonym

Guest
Die ist fuer Auslænder mit entsprechendem anerkannten heimischen Jagdschein nicht erforderlich.

Der deutsche JS ist in Norwegen anerkannt , entbindet aber nicht von der Schiessprüfung . Bei Jagd auf privatem Grund kann davon abgesehen werden , auf staatlichem Grund ist sie mittlerweile überall Pflicht .
Mir sind durchaus Fälle mit Jagdverbot und Bussgeld bekannt .
Aber Hauptsache man hat immer seine Bescheinigung dabei .;-)
 
A

anonym

Guest
Wo steht das geschrieben? Kann auf keiner offiziellen Seite diese Vorschrift finden. Vielleicht kannst du die Vorschrift dazu einmal verlinken.

Moin Bonnie ,

die Vorschrift ist etwas verklausuliert . Lese dazu Paragraph 18 und den 21 .
Für die norwegischen Aufsichtspersonen gilt nur das , was dokumentiert ist . Das heisst ein Schiessnachweis muss erbracht worden sein . Ist der erbracht in Form eines deutschen Jagdscheines , so muss dieser amtlich übersetzt sein .
Nichtsdestotrotz kann der Grundeigner eine Schiessprüfung verlangen , weil es um einen Vertrag geht . ( Zivilrecht )
Die gängige Rechtspraxis verlangt die Schiessprüfung unabhängig von der vermeintlich klaren Gesetzeslage . ( NJFF fragen ;-))
Allgemein wird es meistens so gehandhabt , dass man auf einen Schiesstand geht mit einem Prüfer, seine 3 oder 5 Prüfungsschüsse abgibt und die Bescheinigung gegen eine geringe Gebühr erhält .
Dieses Verfahren ist deutlich billiger und effektiver als eine amtliche Übersetzung und lange Diskussionen mit der Aufsichtsperson , der sich einfach auf Pragraph 18 beruft und die Jagd verbietet .
Im Übrigen auch ein Test , ob die Waffe den Transport unbeschadet überstanden hat . ;-)




http://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2002-03-22-313/KAPITTEL_5#KAPITTEL_5
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Für alle Schweizer Jäger, die sich nicht in das deutsche Verwaltungsdickicht begeben möchten:
 
Registriert
1 Jul 2012
Beiträge
163
....Allgemein wird es meistens so gehandhabt , dass man auf einen Schiesstand geht mit einem Prüfer, seine 3 oder 5 Prüfungsschüsse abgibt ........

Hallo higraver

Die Durchfuehrung der Pruefung wære dann aber in dieser Form nicht rechtens. Die Schiesspruefung besteht aus 2 Teilen, einmal 30 Trainigsschuesse, die ueber 2 Tage verteilt absolviert werden muessen, um dann die eigentliche Pruefung abzulegen, darueberhinaus muss die Pruefung von 2 Personen bestætigt werden.

Ich denke aber, du oder Personen in deinem Umfeld haben umfangreiche schlechte Erfahrungen gemacht, die mit der normalen Vorgehensweise in jeder Hinsicht nicht im Einklang stehen.
 
A

anonym

Guest
Bonnie , was die Durchführung der Schiessprüfung angeht , hast Du natürlich absolut recht .
Nur Du weisst selber , dass Papier geduldig ist .

Ich habe leider auch schon deutsche Jäger hier getroffen , die erstmal lernen mussten , was es heisst nicht vom Hochsitz schiessen zu können .

Schlechte Erfahrungen kann ich so pauschal nicht bestätigen , es hat sich nur ein verbessertes Sicherheitsdenken etabliert .

Und was spricht dagegen einem deutschen Jagdgast die Schiessprüfung ablegen zu lassen ?
Richtig , nichts .
Dass das in verkürzter Form passiert , ist vielleicht in der Grauzone aber gibt den Mitjägern schon mal einen Hinweis wie es mit den Schiessfertigkeiten bestellt ist .
 
A

anonym

Guest
Richtig Oxyd .
Die muss man immer dabeihaben , wenn man auf staatlichem oder privatem Grund jagt .
Des weiteren die Bescheinigung über die abgelegte Schiessprüfung und die Quittung über die bezahlte Jägerabgabe für das Jagdjahr .
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Für alle Schweizer Jäger, die sich nicht in das deutsche Verwaltungsdickicht begeben möchten:
Seltsame Aufzählung:
  • Kopie Schweizer Jagdschein
  • Nachweis der bestanden Schweizer Jagdprüfung
  • Gültiger Schweizer Jagdschein oder amtliche Bestätigung, dass man in der Schweiz die Jagd ausüben darf

Das ist weder durchgängig eine ODER-Aufzählung, noch durchgängig eine UND-Aufzählung.


WaiHei
 
Registriert
9 Feb 2014
Beiträge
12
Falls es noch jemanden Interessiert habe ich noch kurz die Lösung des Problems, zumindest den Lösungsweg..

Auf Anfrage bei dem Bundesland Baden Württemberg , ist es unmöglich ein 3 Jahres JS zu bekommen da bei Ihnen die Bündner Prüfung nicht anerkannt wird, kurz und bündig g soll ich mich einfach in Bayern melden dann erhalte ich Ihn.

Diese brauchen ein BS oder einladungsnachweis des Jagdinhabers das ich Ihn Bayern Jagen werde, Versicherungsnachweis, 1 Passfoto, Kopie JS Schweiz, Pass oder ID und Sie Prüfen das Strafregister, danach erhalte ich Ihn für ein wenig Geld in bar, ist dann aber im ganzen Bundesland gültig.

In Niedersachsen das selbe, Versicherungsnachweis, 1 Passfoto, Kopie JS Schweiz, Einladung oder BS ein wenig Geld und ich erhalte Ihn 3 Jahre für ganz Deutschland und das ganze wird in 6 min erledigt sein.

Unter einem Link hier, gibt es noch eine Möglichkeit dass ich Ihn von einem Schweizer ausstellen lassen kann. Er braucht 2 Passfotos, Kopie ID oder Pass, Versicherungsnachweis, Kopie JS Schweiz, Prüfungsbestätigung Graubünden, kein BS ,dafür das doppelte an Geld und dauert 4 Wochen. Dafür ist das TOP Service und zu empfehlen wen die Zeit nicht drängt.

Also jedes Bundesland dreht an einem anderen Rad und macht das grad so wie Sie es mögen, ausser dass der Nachweis in Form vom BS oder einer Einladungsbestätigung da das im Jagdrechte geregelt ist.

Dieser wiederrum braucht meine Kontaktperson in der Schweiz nicht, dafür 2 Fotos, eins für an die Wand das anderen für den JS..

Also ich freu mich auf den Fakel und werde ganz stolz sein, dass es möglich war denn zu erhalten, auch als Bündner Jäger..

Eine Frage noch von mir, weiss jemand wie das mit Österreich läuft?
 

JMB

Registriert
2 Jan 2005
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25.979
Also jedes Bundesland dreht an einem anderen Rad und macht das grad so wie Sie es mögen, ...
Bloß gut, dass es so etwas in der Schweiz nicht gibt - dort gelten alle Gesetze und Bestimmungen für die gesamte Schweiz und nicht bloß in einem Landkreis - oder wie diese Mini-Verwaltungseinheiten dort heißen. :p

Habe ich das richtig verstanden, dass der deutsche Jagdschein in Graubünden nicht ausreicht dort einen Ausländerjagdschein erteilt zu bekommen?
Eigentlich ein Unding, dass die Möglichkeit einen Ausländerjagdschein zu erhalten nicht auf Gegenseitigkeit beruhen muss.


WaiHei
 
Registriert
8 Jun 2012
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344
Habe ich das richtig verstanden, dass der deutsche Jagdschein in Graubünden nicht ausreicht dort einen Ausländerjagdschein erteilt zu bekommen?
Eigentlich ein Unding, dass die Möglichkeit einen Ausländerjagdschein zu erhalten nicht auf Gegenseitigkeit beruhen muss.


WaiHei

haha der ist gut.....wenn nicht mal Schweizer aus anderen Landesteilen dort jagen dürfen....bei den Bündnern is nix mit Gegenseitigkeit!
 

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