A
anonym
Guest
die grunneiertillatelse hast , kannst Du jagen . Die Norweger sind da etwas unbürokratischer . ;-)
Ohne Plan was das sein mag - hört sich machbar an.
Und bürokratischer als Deutschland geht eh nicht. :lol:
die grunneiertillatelse hast , kannst Du jagen . Die Norweger sind da etwas unbürokratischer . ;-)
Dann fahre mal mit einem Auto über die Grenze zwischen Namibia und Botswana und wenige Stunden später wieder zurück ....Und bürokratischer als Deutschland geht eh nicht. :lol:
Wenn Du die Schiessprüfung bestanden , ....
Die ist fuer Auslænder mit entsprechendem anerkannten heimischen Jagdschein nicht erforderlich.
.... , entbindet aber nicht von der Schiessprüfung . .........
Wo steht das geschrieben? Kann auf keiner offiziellen Seite diese Vorschrift finden. Vielleicht kannst du die Vorschrift dazu einmal verlinken.
....Allgemein wird es meistens so gehandhabt , dass man auf einen Schiesstand geht mit einem Prüfer, seine 3 oder 5 Prüfungsschüsse abgibt ........
Ohne Plan was das sein mag - hört sich machbar an.
Und bürokratischer als Deutschland geht eh nicht. :lol:
Seltsame Aufzählung:Für alle Schweizer Jäger, die sich nicht in das deutsche Verwaltungsdickicht begeben möchten:
Bloß gut, dass es so etwas in der Schweiz nicht gibt - dort gelten alle Gesetze und Bestimmungen für die gesamte Schweiz und nicht bloß in einem Landkreis - oder wie diese Mini-Verwaltungseinheiten dort heißen.Also jedes Bundesland dreht an einem anderen Rad und macht das grad so wie Sie es mögen, ...
Habe ich das richtig verstanden, dass der deutsche Jagdschein in Graubünden nicht ausreicht dort einen Ausländerjagdschein erteilt zu bekommen?
Eigentlich ein Unding, dass die Möglichkeit einen Ausländerjagdschein zu erhalten nicht auf Gegenseitigkeit beruhen muss.
WaiHei