Nach meiner Auffassung betrifft der WUS Lebensmittelrecht, damit ist die UJB schon mal außen vor. Sieht man hier genauso, die WUS und Marken bekommen wir von der Veterinarbehörde. Die will aber den WUS auch nur im Zusammenhang mit der Trichinenprobe sehen, weil darauf das Untersuchungsergebnis dokumentiert wird. Ansonsten möchte nur der Veterinär beim Wildhändler einen WUS sehen. Die nehmen aber auch Sammel-WUS , auf denen alle Stücke einer Lieferung stehen oder alle Stücke einer Lieferung gleicher Wildart, da hat auch jeder Amtstierarzt seine eigenen Vorstellungen.