Der Zustand des Rotwilds in DE

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Nach meiner Auffassung betrifft der WUS Lebensmittelrecht, damit ist die UJB schon mal außen vor. Sieht man hier genauso, die WUS und Marken bekommen wir von der Veterinarbehörde. Die will aber den WUS auch nur im Zusammenhang mit der Trichinenprobe sehen, weil darauf das Untersuchungsergebnis dokumentiert wird. Ansonsten möchte nur der Veterinär beim Wildhändler einen WUS sehen. Die nehmen aber auch Sammel-WUS , auf denen alle Stücke einer Lieferung stehen oder alle Stücke einer Lieferung gleicher Wildart, da hat auch jeder Amtstierarzt seine eigenen Vorstellungen.
 
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Bei uns wird die Wildmarke an das erlegte Stück angebracht. Diese Nummer wird dann auch der RHG durch eine Vetrauensperson gemeldet und später dann auch über die Abschussmeldungen an die UJB. Unsere HG hat sich auf den körperlichen Nachweis bei allen Revieren innerhalb der HG verständigt, auch die Reviere die keinen Mindestabschussplan haben oder nicht erheblich gefährdet sind.

Diese Marken haben aber nichts mit WUS nach Lebensmittelrecht zu tun, sondern dokumentieren lediglich den (überprüften-durch körperlichen Nachweis) Abschuss
 
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Es kommen aber keine zwei Nummern an die Stücke. Der körperliche Nachweis der Rotwildpflegegemeinschaft wird mit den gleichen Nummern erbracht, die auch auf dem WUS erscheinen - sofern man einen ausfüllt. Händler brauchen den zwingend.
Unsere UJB hat separate Nummern für die MAP-Reviere, eine Art Kabelbinder. Alle andern Reviere nehmen die Schlachtviehmarken von der UVB.
 
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Es kommen aber keine zwei Nummern an die Stücke. Der körperliche Nachweis der Rotwildpflegegemeinschaft wird mit den gleichen Nummern erbracht, die auch auf dem WUS erscheinen - sofern man einen ausfüllt. Händler brauchen den zwingend.
Unsere UJB hat separate Nummern für die MAP-Reviere, eine Art Kabelbinder. Alle andern Reviere nehmen die Schlachtviehmarken von der UVB.
Meinst du diese? Die nutzen wir auch…

IMG_0158.jpeg
 
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Nur sind unsere orangegelb, nicht grün.

Hat aber nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.
 
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In einer Mitbewerberzeitschruft gab es gerade einen Artikel zur genetischen Verarmung des Rotwilds Niedersachsen und DE. Ich lag wohl leider doch nicht so daneben.
 
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Bei uns in Belgien (Wallonie) :

  1. Nur Rotwild unterliegt dem gesetzlichen Abschussplan, Doppelkronenhirsch bekommen eine rote Marke, Einkronen- und Kronenlose- hirsche eine violette, Kahlwild eine weisse ; die Marke muss an Ort und Stelle der Erlegung erfolgen, ein WUSchein, von einem Forstbeamten ausgefüllt, begleitet ab dann das Stück in die Verwertung, Ort, Datum, Uhrzeit, Hegering, Geschlecht, ung. Gewicht, Gesundheitszustand, Geweihbeschreibung mit Skizze, dient der Entnahme-Kontrolle UND Verfolgbarkeit;
  2. Das restliche Schalenwild bekommt eine WUMarke, Farbe ist Jagdjahr-abhängig, ist nur dafür da, dass man den Körper in der Nahrungskette zurückverfolgen kann, eine kundige Person muss eine Bescheinigung ausfüllen, die den Körper begleitet.
Beide WUM-Typen werden von der Forstbehörde, die auch zugleich als Jagdbehörde zuständig ist, jedes Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt.
in beiden Fällen dürfen von Jägern nur ganze Stücke veräussert werden, nur Wild-Schlachthöfe und deren Kunden (Metzger, Gastronomie) dürfen Teile vermarkten.

Alle Behörden sind für die Kontrolle zuständig aber von der lokale und föderale Polizei meist ignoriert, es bleibt im Domän der Forst- und der Nahrungsketteüberwachungsbehörde.

In Frankreich ist die WUM, le bracelet, nur als Entnahme-Genehmigung anzusehen.
 
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