Müssen Pirschwege / Wege zum Ansitz in der Dämmerung nachts beleuchtet werden nach der UVV Jagd?
Hintergrund: ein Mitbeständer ist in der Dämmerung auf dem Weg vom Ansitz zum Auto gestürtzt und hat sich den Knöchel verstaucht. Jetzt will sein Anwalt von uns Mitbeständern Schmerzensgeld, da wir unsere Fürsorgespflicht verletzt hätten. In der heutigen Zeit, so die Argumentation, sind diese schönen, kleinen LED-Solarlampen so günstig, dass es zumutbar ist, die Waldwege damit in der Dämmerung kenntlich zu machen.
Ich finde, der Anwalt hat eigentlich Recht, oder?
Also zumindest der Rückweg sollte beleutet sein, beim Hinweg ist es ja meinstens noch hell.