Canadische Super X-Fallen/ Erfahrungen?

steve

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Nutria schrieb:
Diesen Leuten gehört der Jagdschein abgenommen, nichts anderes habe ich gemeint, um hier Missverständnissen vorzubeugen.
Nutria

Ist schon klar.

Nutria schrieb:
Im Grunde sind solche Jäger eine Schande und weils denen sogar egal ist, was mit den Tieren passiert kann man nur froh sein wenn sie frühzeitig die Bühne des Lebens verlassen. So nach dem Motto, wieder einer weniger der Schaden anrichtet :wink:
Nutria

'Bühne des Lebens verlassen' ist glaube ich ein allgemein verständlicher Ausdruck...wenn auch nicht für den Entzug des Jagdscheins. 8) :roll: :wink:
 
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Sorry Leute.
Aber wer hier verbotenen Fanggeräten ein Loblied singt, muß sich den Schuh anziehen, das er ein "Mittotengräber" der noch erlaubten Fangjagd ist. :x
Überlegt doch mal, was ihr postet. :evil:

Grüße
Hartmut
 

steve

Moderator
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das zweite Gesicht schrieb:
Sorry Leute.
Aber wer hier verbotenen Fanggeräten ein Loblied singt, muß sich den Schuh anziehen, das er ein "Mittotengräber" der noch erlaubten Fangjagd ist. :x
Überlegt doch mal, was ihr postet. :evil:

Grüße
Hartmut

Weshalb das denn? Mal ganz im Ernst, jeder weiß doch, dass es einige verbotene Fanggeräte gibt, die wirklich sehr wirkungsvoll waren. Ob das nun der Schwanenhals, das Eibazugseisen, die Conibearfalle oder der nordische Krähenfang sind...soll man das jetzt nicht mehr schreiben dürfen, oder was? Und vor allem, was sagt diese Feststellung, dass das wirksame Fanggeräte sind über die legale Fangjagd mit z.B. System Amann und Spittler aus? Richtig, goar nix...
 
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Natürlich kann man darüber reden.

Aber.... Posts aufmerksam lesen.
Wer verbotenen Fanggeräten ein Loblied singtt.... ist der Schlüssel.

Früher das gegenseitige totschlagen war auch wirkungsvoll.
Die Hexenverbrennungen waren auch wirkungsvoll.
Verbreiteten Angst und Schrecken und machten kusch.
Schei... Alles verboten. :(

Wer meine vorherige Aussage nicht verstanden hat, dem ist nicht zu helfen.
Grüße
Hartmut
 
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schweißarbeiter schrieb:
Tja da sind wir mal wieder bei Weltweit, in Kanada und Alaska regt es keinen auf wenn mal Brantenfänge vorkommen, die meisten Luchse und Vielfrase werden erst bei der Fallenkontrolle erlegt, klar wenn ein toter Luchs am Baum hängt ist dieser innerehalb kurzer Zeit von Wolf, Greifvögeln usw. gefressen, und der Balg ist wertlos. Tellereisen werden dort auch noch eingesetzt. Biber mit der Conibear gefangen ersaufen meist in der Falle weil die Kette verhindert das der Biber auftauchen kann. In Deutschland gibts da spezielle Gesetzte eine Falle muß entweder lebend unversehrt oder sofort tötend fangen, das heist wenn Du eine Conibearfalle gesetzeskonform stellen willst kannst Du auch gleich Abzugseisen oder Schwanenhals nehmen.
In Hessen sind diese Teile außerdem auch verboten.

Gruß B

Du weißt jetzt aber auch nicht wirklich wovon du schreibst oder. Wir verwechseln hier das alte Tellereisen mit der Conibearfalle (die übrigens gerade aus Tierschutzgründen zum sofortigen Totfang entwickelt wurde.) Auch in Nordamerika gibt es Tierschützer und aus diesem Grund werden die Fallen dort permanent weiterentwickelt.
Hier hat man das nicht nötig, technisch sind wir mit den Fallen immer noch auf dem Stand von vor dem Krieg (dem 1.)
Der Grund warum die Coni nicht mehr erlaubt ist ist nicht, dass sie nicht schnell töten würde, sondern dass sie nicht selektiv fängt sondern eben alles was durchwechselt. Hier in BW ist sie auch nicht mehr erlaubt ich bin mir aber nicht sicher ob es nicht noch Länder gibt die sie zulassen.

wh Highländer
 

steve

Moderator
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das zweite Gesicht schrieb:
Wer meine vorherige Aussage nicht verstanden hat, dem ist nicht zu helfen.
Grüße
Hartmut

Tja, mir ist eben nicht zu helfen. Wo keine Argumente sondern nur leere Phrasen geliefert werden, ist aber auch nichts zu verstehen.
 
A

anonym

Guest
Meine Meinung:

Also oftmals frage ich mich echt, ob manche über 7. Klasse und Tanzkursabschluß rausgekommen sind. Liest Euch doch mal die Fragen beim Thema durch. Da wird über Erfahrungen mit einer verbotenen Falle auf jagdbares Wild gefragt. Genausogut könnte er schreiben, welche nach dem Jagdgesetz verbotenen Gegenstände welche Wirkung haben (Leimruten, Gift, Scheinwerfer, Fallgruben mit Spießen..). Dann geht`s weiter über Verblendung mit "Grinser" (Du kannst das machen, wie Du willst, aber sei Dir bewußt, daß Du mit Deinem Handeln allen Jägern schadest) . Ich kenn den Poster nicht, vielleicht hat er beim Schreiben auch nicht nachgedacht, doch "das zweite Gesicht" hat uneingeschränkt Recht. Zur Info: Wir sind in einem ÖFFENTLICHEN Forum. Alle Fallenjagdgegner werden hurrah schreien. Wenn ein Jagdscheininhaber eine verbotene Totschlagfalle (die Conibear ist verboten, weil sie auf Zug und Druck auslöst) an Nichtkundige weitergibt, dann frage ich mich, was das hier im Forum zu suchen hat. Was man damit anrichten kann, wenn bspw. ein Kind mit dem Arm in der Falle hängt, weil die Falle vom Nichtkundigen für jeden zugänglich gestellt wurde, das hat er sich wohl nicht überlegt. Ja was wird denn der Hofbesitzer in diesem Fall sagen, wenn er einer 6-stelligen Schmerzensgeldforderung gegenübersteht? Und was steht dann in der Presse?

Die Fragestellung an sich und die Antworten verstärken meinen Eindruck, daß wir uns in vielen Bereichen selber das Wasser abgraben.
 
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Bora schrieb:
Da wird über Erfahrungen mit einer verbotenen Falle auf jagdbares Wild gefragt.

Also ich wohne im schönen Bayern und habe noch nie gehört, daß die Conibear-Falle verboten wäre :?: Aber vielleicht ist hier auch einfach nur die Welt noch in Ordnung 8)
 
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kammerjaeger schrieb:
Bora schrieb:
Da wird über Erfahrungen mit einer verbotenen Falle auf jagdbares Wild gefragt.

Also ich wohne im schönen Bayern und habe noch nie gehört, daß die Conibear-Falle verboten wäre :?: Aber vielleicht ist hier auch einfach nur die Welt noch in Ordnung 8)

Träum weiter.
Auch in Bayern ist die Conibaer verboten.
 
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kuno schrieb:
kammerjaeger schrieb:
Bora schrieb:
Da wird über Erfahrungen mit einer verbotenen Falle auf jagdbares Wild gefragt.

Also ich wohne im schönen Bayern und habe noch nie gehört, daß die Conibear-Falle verboten wäre :?: Aber vielleicht ist hier auch einfach nur die Welt noch in Ordnung 8)

Träum weiter.
Auch in Bayern ist die Conibaer verboten.

:oops: Richtig, Fakten ersetzen Halbwissen. Verboten ist nicht ganz das richtige Wort, ihr Einsatz ist nicht erlaubt. Aber das sind Haarspaltereien. Einzige Möglichkeit wäre dann quasi

§ 12b AVBayJG
Fallen für den Totfang
(...)
(2) Die Jagdbehörde kann über Absatz 1 hinaus den Einsatz anderer Schlagfallen im Einzelfall zulassen, wenn sie ein sofortiges Töten gewährleisten und Belange der öffentlichen Sicherheit und des Artenschutzes nicht entgegenstehen.


Was man sicherlich erden kann.
 
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Hallo,

ich habe mal in der DJZ oder dem Jäger einen Bericht über den Einsatz der Falle gelesen.
Der Autor hatte die Falle allerdings modifiziert, dass sie nur auf Zug (vgl. Eiabzugseisen) auslöst.
Ich hatte damals bei der Unteren Jagdbehörde nachgefragt, ob die so modifizierte Falle dann zulässig wäre.
Antwort: Generell nein! Aber man kann auf jeden Fall einen Antrag stellen. Wenn die Begründung plausibel ist und der zuständige Fallenbeauftragte sein OK gibt sollte das kein Problem sein.

Schöne Grüße
 
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das Problem ist hir das einige hier keine Ahnung haben und diese stark vertreten und mit dem deutschen Recht ist es ja auch nicht so einfach.
hier gibt es auch wieder wortspielerei die mann beachten muß.
und zwar

verboten
erlaubt
zugelassen

eine Falle nach Conibear bauart ist Nds nicht verboten, erlaubt oder zugelassen.
könnte mir jetzt einer ein Bundesland nennen in dem diese Falle zugelassen ist dürfte ich sie benutzen.
ist sie in einem Bundesland erlaubt, darf ich sie nicht benutzen.

und soweit ich weis, gibt es Bundesländer in denen sie erlaubt sind.

aber da jedes Bundesland andere Vorschriften hat und mann an die Ausführungsbestimmungen nur schwer heran kommt hat kaum einer noch einen Überblick.

es übt ja auch kaum noch einer die Fangjagt aus.
die meisten beklagen sich nur oder für Sie zählt nur noch Schalenwild.
 
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Hallo,

wie ich oben schon geschrieben habe ist sie eigentlich verboten in Bayern.

Allerdings haben anscheinend die Unteren Jagdbehörden einen gewissen Spielraum bei uns, wenn die Falle umgebaut wurde.

Wie es in den anderen Bundesländern ist kann ich nicht sagen.

Alles Gute
 
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moin,
Grundsätzlich sind diese Fallen für die Jagd= jagdbares Wild in NRW verboten.
Aber was ist mit Ratten???Ich fange in den kleinen Conibaerfallen mit einer Feder ca 100-150 Ratten im Jahr, und zwar ohne irdgendwelchen Beifang!!!
Die Fallen stelle ich an Gräben auf, wo die Ratten richtige Trampelpfade haben.
Man kann dort 2-3 Stück an eine Stelle fangen, dann habens die schlauen Bister kapiert!
Im übrigen glaube ich, daß man mit diesen Fallen sehr wohl selektiv fangen KÖNNTE, es ließe sich ohne weiteres eine Fangkiste bauen die mit entspr. Ködern dahinter beschickt wird.
Im übrigen sind diese Fallen bei uns für den Bisamfang geduldet!(vom Kreis)
gruß
dorfler
 

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