Meine Meinung:
Also oftmals frage ich mich echt, ob manche über 7. Klasse und Tanzkursabschluß rausgekommen sind. Liest Euch doch mal die Fragen beim Thema durch. Da wird über Erfahrungen mit einer verbotenen Falle auf jagdbares Wild gefragt. Genausogut könnte er schreiben, welche nach dem Jagdgesetz verbotenen Gegenstände welche Wirkung haben (Leimruten, Gift, Scheinwerfer, Fallgruben mit Spießen..). Dann geht`s weiter über Verblendung mit "Grinser" (Du kannst das machen, wie Du willst, aber sei Dir bewußt, daß Du mit Deinem Handeln allen Jägern schadest) . Ich kenn den Poster nicht, vielleicht hat er beim Schreiben auch nicht nachgedacht, doch "das zweite Gesicht" hat uneingeschränkt Recht. Zur Info: Wir sind in einem ÖFFENTLICHEN Forum. Alle Fallenjagdgegner werden hurrah schreien. Wenn ein Jagdscheininhaber eine verbotene Totschlagfalle (die Conibear ist verboten, weil sie auf Zug und Druck auslöst) an Nichtkundige weitergibt, dann frage ich mich, was das hier im Forum zu suchen hat. Was man damit anrichten kann, wenn bspw. ein Kind mit dem Arm in der Falle hängt, weil die Falle vom Nichtkundigen für jeden zugänglich gestellt wurde, das hat er sich wohl nicht überlegt. Ja was wird denn der Hofbesitzer in diesem Fall sagen, wenn er einer 6-stelligen Schmerzensgeldforderung gegenübersteht? Und was steht dann in der Presse?
Die Fragestellung an sich und die Antworten verstärken meinen Eindruck, daß wir uns in vielen Bereichen selber das Wasser abgraben.