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...und eben genau das ist nach den einschlägigen NatSchGesetzen der Länder in D verboten.Wenn das Campen den Bauern mehr einbringt als Feldbewirtschaftung....na denn'e. Überall im Revier Camper.....na herzlichen Glückwunsch
MfG.
In Ba Wü leitet sich das aus dem NatSchGes BW ab, s. dort unter Teil 6 Erholung in Natur und Landschaft, § 44 Schranken des Betretungsrechts, ab.
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