Die Frage hab ich mir auch gestellt. Dass der Verkäufer den Verkauf prompt meldet ist verständlich, der muss ja nicht zwingend davon ausgehen, dass die Waffe gleich zurückkommt.
Den SB versteh ich ja auch irgendwie, wenn der Verkäufer versäumt, den Rückerhalt zu melden muss er davon ausgehen, dass sich die Waffe bei mir befindet...
Selbst wenn ich nicht vom KV zurückgetreten wäre, sondern auf Erfüllung bestanden hätte (also die Lieferung einer - wie beschrieben - neuen/neuwertigen Büchse diesen Typs) wäre das gleiche Dilemma aufgetreten. Die Waffe mit Nummer ABC wäre zurückgegangen und mir würde Waffe mit Nummer XYZ zugesand. Der SB geht davon aus, ich hätte zwei Waffen gekauft, weil der Verkäufer den Verkauf beider Waffen meldet und Waffe ABC nicht wieder zurückmeldet.
Es ist doch nur logisch, dass ich die (eine) Waffe melde und eintragen lasse, die ich behalte... Warum muss alles immer so schwierig sein...