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Moin!
ICH verwechsle nichts, aber Du. Musst Du geliehene Waffen anmelden? Nein? Na also ...
Der Händler schickt Dir eine Waffe zur Ansicht, Du sagst: ja, kaufe ich, DANN schickt er Dir die Rechnung und melden den Vorgang. Die Ansicht ist von Vorneherein so angelegt, dass eine Rücksendung nicht nur möglich, sondern auch relativ wahrscheinlich ist.
NEIN, bei einer Ansichtssendung eben gerade nicht. Jedenfalls wäre mir kein Fall bekannt, wo das so gehandhabt worden wäre und ich habe das auch bei keiner meiner Waffen-Ansichtssendungen so gehandhabt.
Jain. Im Gegensatz zu einer Ansichtssendung hatte @Brause die Waffe aber schon gekauft. Dass er von dem Vertrag zurücktritt konnte der Händler nicht sicher wissen. Also hat er die Kette an seinem Ende so weit abgewickelt, wie er konnte und damit SEIN Risiko minimiert.
Na ja, das hängt davon ab, wie gutmütig sein SB ist ...
Ja und? Streng nach den Buchstaben des Gesetzes hätte er die Eintragung beantragen müssen, selbst wenn er die Waffe innerhalb von Sekunden an den BüMa übergeben hätte. Das Behörden da wie auch z. B. bei Erwerb zwecks Schenkung mal mitspielen ist in deren Ermessen. Deine Logik wäre: ich melde eine Waffe nicht an, weil ich sie innerhalb der 2 Wochen weiterverschenke. Dann schenken mein Bruder und ich uns die Waffe alle 13 Tage hin und her und keiner muss eintragen lassen? :what:
Viele Grüße
Joe
Mohawk;
jetzt verwechselt du aber " Besitz" und " Eigentum"... den auch über eine Leihwaffe; oder Knift zur Ansicht; übei ich die tasächliche Gewalt aus; sie befindet sich in meinem Besitz.
ICH verwechsle nichts, aber Du. Musst Du geliehene Waffen anmelden? Nein? Na also ...
Der Händler schickt Dir eine Waffe zur Ansicht, Du sagst: ja, kaufe ich, DANN schickt er Dir die Rechnung und melden den Vorgang. Die Ansicht ist von Vorneherein so angelegt, dass eine Rücksendung nicht nur möglich, sondern auch relativ wahrscheinlich ist.
Und eine Waffe die ich mir 3-4 Tage zur Ansicht kommen lasse ( bei Hochwertigen Waffen übrigens keine Seltenheit ) und innerhalb der 14 Tägigen Frist zur Anmeldung scho wieder im Rechtmäsigen Besitz des Eigetümers ist ( des Verkäufers) müßte ich nach eurerer Darstellung anmelden; obwohl die Knarre längst wieder weg ist ?
NEIN, bei einer Ansichtssendung eben gerade nicht. Jedenfalls wäre mir kein Fall bekannt, wo das so gehandhabt worden wäre und ich habe das auch bei keiner meiner Waffen-Ansichtssendungen so gehandhabt.
Hätter der Versendende Händler von Brause die Waffe Ordnungsgemäs mit Lieferschein nach Überprüfung der EWB zugesandt; und seine Frist ausgenützt; währe @ Brause überhaupt nicht ins Zwielicht geraten.
Jain. Im Gegensatz zu einer Ansichtssendung hatte @Brause die Waffe aber schon gekauft. Dass er von dem Vertrag zurücktritt konnte der Händler nicht sicher wissen. Also hat er die Kette an seinem Ende so weit abgewickelt, wie er konnte und damit SEIN Risiko minimiert.
ause aber keinerlei Einfluss auf das Handeln des Händlers hat; kann ihm das nun auch nicht negativ ausgelegt werden; den er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen :
Na ja, das hängt davon ab, wie gutmütig sein SB ist ...
Waffe bestellt; EWB liegt vor...
Waffe ausgeliefert; wurde sofort beanstandet und in diesem Falle sogar einem Händler und Büma ( inhaber einer Waffenhandelslizenz und damit zum Erwerb berechtigter)
zur Begutachtung und dann Rücksendung des Verkäufers überlassen... war also überhaupt nicht mehr Besitzer einer Waffe zu deren Anmeldung er 14 Tage Zeit gehabt hätte.
Ja und? Streng nach den Buchstaben des Gesetzes hätte er die Eintragung beantragen müssen, selbst wenn er die Waffe innerhalb von Sekunden an den BüMa übergeben hätte. Das Behörden da wie auch z. B. bei Erwerb zwecks Schenkung mal mitspielen ist in deren Ermessen. Deine Logik wäre: ich melde eine Waffe nicht an, weil ich sie innerhalb der 2 Wochen weiterverschenke. Dann schenken mein Bruder und ich uns die Waffe alle 13 Tage hin und her und keiner muss eintragen lassen? :what:
Viele Grüße
Joe