Fex
Moderator
- Registriert
- 5 Okt 2011
- Beiträge
- 6.124
Gemeinsames Positionspapier
Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger e.V.
Bund Bayrischer Berufsjäger e.V.
Jährliches Übungsschießen
Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger und der Bund Bayrischer Berufsjäger setzen sich insbesondere aus Gründen des sicheren Schusswaffengebrauchs und des Tierschutzes dafür ein, dass zukünftig jeder Jäger, der in Deutschland die Jagd ausübt, den jährlichen Nachweis eines Übungsschießens zu erbringen hat. Hierbei soll jeder Einzelne insbesondere seine Treffsicherheit überprüfen und gegebenenfalls verbessern.Ziel ist es, auch nach der Jägerprüfung die Schießfertigkeit sowie den sicheren Umgang mit Jagdwaffen und Munition zu erhalten. Dieses ist nur dann gewährleistet, wenn ein regelmäßiges Training mit den eigenen Waffen erfolgt. Das Training umfasst den Kugel- bzw. Schrotschuss und, sofern im Besitz befindlich, auch den Gebrauch der Kurzwaffe. Das jährliche Übungsschießen sollte mindestens folgende Disziplinen umfassen:
Büchsenschießen:
10 Schuss auf bewegliche Ziele (z.B. Laufender Keiler, Schießkino)
10 Schuss auf stehende Ziele (z.B. Bockscheibe)
Flintenschießen:
15 Flugziele (z.B. Trap, Skeet, Jagdparcours)
10 Bodenziele (z.B. Kipphase, Rollhase)
Kurzwaffenschießen:
10 Schuss
Das Übungsschießen ist mit keinem Leistungsnachweis verbunden. Es kann auf allen behördlich zugelassenen Schießstätten erbracht werden und ist von der jeweiligen Schießstandaufsicht auf einem zu entwickelnden bundeseinheitlichen Formblatt zu bescheinigen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jagdscheines ist die Vorlage entsprechender Nachweise des regelmäßigen Übungsschießens. Im Jahr der bestandenen Jägerprüfung gilt das entsprechende Prüfungsschießen als Nachweis.
Hier kann man das Positionspapier herunterladen: Positionspapier Jagdliches Übungsschießen
Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger e.V.
Bund Bayrischer Berufsjäger e.V.
Jährliches Übungsschießen
Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger und der Bund Bayrischer Berufsjäger setzen sich insbesondere aus Gründen des sicheren Schusswaffengebrauchs und des Tierschutzes dafür ein, dass zukünftig jeder Jäger, der in Deutschland die Jagd ausübt, den jährlichen Nachweis eines Übungsschießens zu erbringen hat. Hierbei soll jeder Einzelne insbesondere seine Treffsicherheit überprüfen und gegebenenfalls verbessern.Ziel ist es, auch nach der Jägerprüfung die Schießfertigkeit sowie den sicheren Umgang mit Jagdwaffen und Munition zu erhalten. Dieses ist nur dann gewährleistet, wenn ein regelmäßiges Training mit den eigenen Waffen erfolgt. Das Training umfasst den Kugel- bzw. Schrotschuss und, sofern im Besitz befindlich, auch den Gebrauch der Kurzwaffe. Das jährliche Übungsschießen sollte mindestens folgende Disziplinen umfassen:
Büchsenschießen:
10 Schuss auf bewegliche Ziele (z.B. Laufender Keiler, Schießkino)
10 Schuss auf stehende Ziele (z.B. Bockscheibe)
Flintenschießen:
15 Flugziele (z.B. Trap, Skeet, Jagdparcours)
10 Bodenziele (z.B. Kipphase, Rollhase)
Kurzwaffenschießen:
10 Schuss
Das Übungsschießen ist mit keinem Leistungsnachweis verbunden. Es kann auf allen behördlich zugelassenen Schießstätten erbracht werden und ist von der jeweiligen Schießstandaufsicht auf einem zu entwickelnden bundeseinheitlichen Formblatt zu bescheinigen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jagdscheines ist die Vorlage entsprechender Nachweise des regelmäßigen Übungsschießens. Im Jahr der bestandenen Jägerprüfung gilt das entsprechende Prüfungsschießen als Nachweis.
Hier kann man das Positionspapier herunterladen: Positionspapier Jagdliches Übungsschießen
Zuletzt bearbeitet: