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Im Gesetz auch (noch) nicht speziell behandelt. Hier wird nur auf einhändig, feststellbare "Taschenmesser" im Bezug auf das Führen in der Öffentlichkeit Bezug genommen.Nach meiner Meinung sind z. Zt. feststellbare Messer keine feststehenden Messer.
Dazu gibt es die Ausnahme mit entsprechender Begründung.
"Besitzverbote" gibt es hier keine.
Springmesser sind in bestimmten Formen auch schon länger verboten. Nur mit entsprechendem Längen/Breitenverhältnis ab 18Jahren, wie z.B. auch Dolche, verkäuflich. Gibt/gab da von Böker und Benchmade welche. Zum Beispiel....
Lässt sich aber alles ganz einfach nachforschen. Einfach auf eine Seite eines namhaften Online Messerhändlers gehen. Da steht das was erlaubt ist.
Ist aber für Politiker und Medienexperten nicht machbar. Wenn ich aber selbst Aussagen von LKA Experten zu Dekomunition höre, ist es eh ein Glücksspiel, was dann vor Gericht beim Gutachten raus kommt. Im Zweifel gegen den Angeklagten....
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