Brauchbarkeit in DE länderübergreifend gültig?

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Ich bin in Sachen Hund relativ häufig im europäischen Ausland unterwegs und bin überrascht und erfreut, wie intensiv auch dort auf Prüfungen geführt wird.
Ja, auch in andere Länder wird gepruft. Kenne da nur NL und SE aber das gibt's in andere Länder bestimmt auch. Prudungen sind aber leicht anders und vielleicht ein weniger burokratisch wie in .DE.
Kenne jemand die jetzt ein hund ausbildet in Deutschland und das ist im grunde genommen vielleicht etwa gleich was der hund können muss aber der aufwand mit prufungen ist viel grosser.
 
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Ja, auch in andere Länder wird gepruft. Kenne da nur NL und SE aber das gibt's in andere Länder bestimmt auch. Prudungen sind aber leicht anders und vielleicht ein weniger burokratisch wie in .DE.
Kenne jemand die jetzt ein hund ausbildet in Deutschland und das ist im grunde genommen vielleicht etwa gleich was der hund können muss aber der aufwand mit prufungen ist viel grosser.
Das kommt sicher auf die Rasse an, ich habe schon einen Hund in NL auf einer Prüfung geführt - nach deutscher PO.
 
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Ich will dir gar nichts unterstellen, war nur erstaunt das du Vorstehhunde erwähnt hast. Ansonsten gibt es für Vorstehhunde in Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn ähnliche Prüfungen wie in Deutschland. Die stehen uns nichts nach.In Frankreich, Serbien, Kroatien ist mehr eine Mischung aus Anlagen / Leistungsprüfungen in Form von Field-Trialprüfungen etabliert. Wie das in anderen Ländern läuft weiß ich nicht.
...dann sind wir ja einer Meinung!
 
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Wenn ich Prüfungsleistungen von irgendwem anerkannt haben möchte, mache ich mich zunächst einmal selbst schlau, ob, durch wen und unter welchen Bedingungen das möglich ist. Soviel Eigeninitiative sollte ein erwachsener Mensch schon selbst aufbringen.
Wenn ich es mir bequem machen will, frage ich in einem Forum nach und hoffe, dass die Antwortenden nicht ebenso bequem sind, sondern "meinen" o.g. Part übernehmen.
Das hast DU im Hinblick auf Deinen Hinweis auf den ÖJV ganz offensichtlich nicht getan.
Wenn man bei jedem Post wo jemand zu "Bequem" zum selbst nachlesen ist gleich so ein Fass aufmacht, könnte man das Forum gleich schließen. Weil das gilt für so ziemlich jede Frage. Aber freu dich doch, dann hast du wenigstens etwas zutun.
:ROFLMAO: WER eine BPO festschreibt, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Und WER welche Form der Brauchbarkeit anerkennt schon gleich gar. Kleiner Tipp: Paragraf 36 Abs. 1 Satz 1 LJG RLP
Ich kenne die Paragrafen, verstehe aber immernoch nicht was du von mir willst. Da steht nicht das die PO des LJV gültig ist. Weiß auch nicht was an meiner Aussage falsch ist.
Weshalb "vorbildlich"? Ist Tom Jagdausübungsberechtigter in RLP? Hat irgendjemand von ihm verlangt, dass er seinen Hund in RLP nur einsetzen darf, wenn dieser nach Vorgabe einer im Land gültigen PO offiziell als "brauchbar" anerkannt wurde?Bringt ihm dieses Papier irgendwelche sonstigen Vor- oder Nachteile?
Ich habe in den letzten 25 Jahren als Gast in mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer mit meinen Hunden gejagt. Keiner von denen ist je auf einer BP gelaufen oder wurde nach jeweils im Land gültigen Regelung formal als "brauchbar" anerkannt. Und oh Wunder, es hat nie irgendjemand interessiert.
Nein, ich habe keinerlei Probleme damit, es ist nur schlicht vollkommen unnötig!
Ich weiß nicht ob Tom JAB in RLP ist. Keine Ahnung. Ich weiß auch nicht wofür er die Brauchbarkeit in RLP haben möchte. Ich gehe davon aus er möchte den Hund in RLP jagdlich einsetzten.

Fakt ist aber wenn sein Hund beispielsweise in der Pfalz platt gefahren wird und Ansprüche geltend gemacht werden, wird es Ihm wenig helfen, dass dich in den letzten 25 Jahren keiner nach der BP gefragt hat. Von daher interessiert es auch niemanden ob du das unnötig findest. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht was das für eine Argumentation ist. "Ich wurde da nie nach gefragt also ist es unnötig".

Lass Ihn doch einfach wenn ihm das wichtig und gut ist. Ist doch besser wie jemand dem alles scheiß egal ist.
 
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Wenn ich Prüfungsleistungen von irgendwem anerkannt haben möchte, mache ich mich zunächst einmal selbst schlau, ob, durch wen und unter welchen Bedingungen das möglich ist. Soviel Eigeninitiative sollte ein erwachsener Mensch schon selbst aufbringen.
Wenn ich es mir bequem machen will, frage ich in einem Forum nach und hoffe, dass die Antwortenden nicht ebenso bequem sind, sondern "meinen" o.g. Part übernehmen.
Das hast DU im Hinblick auf Deinen Hinweis auf den ÖJV ganz offensichtlich nicht getan.



:ROFLMAO: WER eine BPO festschreibt, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Und WER welche Form der Brauchbarkeit anerkennt schon gleich gar. Kleiner Tipp: Paragraf 36 Abs. 1 Satz 1 LJG RLP



Er hat zwar angedeutet, dass dies in der Antwort so enthaltenwar, begriffen hat er (und andere) es aber offenbar nicht, irgendwelche Ausführungen zu den sonstigen Gehorsamsfächern sind nämlich an dieser Stelle überflüssig.



Weshalb "vorbildlich"? Ist Tom Jagdausübungsberechtigter in RLP? Hat irgendjemand von ihm verlangt, dass er seinen Hund in RLP nur einsetzen darf, wenn dieser nach Vorgabe einer im Land gültigen PO offiziell als "brauchbar" anerkannt wurde?Bringt ihm dieses Papier irgendwelche sonstigen Vor- oder Nachteile?
Ich habe in den letzten 25 Jahren als Gast in mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer mit meinen Hunden gejagt. Keiner von denen ist je auf einer BP gelaufen oder wurde nach jeweils im Land gültigen Regelung formal als "brauchbar" anerkannt. Und oh Wunder, es hat nie irgendjemand interessiert.
Nein, ich habe keinerlei Probleme damit, es ist nur schlicht vollkommen unnötig!
Jagdausübungsberechtigter bin ich nicht, aber ich habe seit kurzem einen Pirschbezirk in Rheinland Pfalz. In den letzten Wochen bin ich zweimal angesprochen worden, ob ich einen brauchbaren Hund habe und eine Nachsuche/Kontrollsuche machen kann.
Regional stehen scheinbar zu wenig Hunde zur Verfügung, die Hundeführer sind oft ausgelastet. Zudem gibt es anscheinend persönliche Animositäten innerhalb der Jägerschaft, die dazu geführt haben, dass viele ihre Hunde für diesen Bezirk nicht mehr zur Verfügung stellen.

Da es schon einige Artikel gab, in denen darüber berichtet wurde, dass Jäger ihren Jagdschein verloren haben, weil sie mit einem Hund nachgesucht haben, der keine Brauchbarkeit hatte, bin ich diesbezüglich vorsichtig.
 

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