Wenn ich Prüfungsleistungen von irgendwem anerkannt haben möchte, mache ich mich zunächst einmal selbst schlau, ob, durch wen und unter welchen Bedingungen das möglich ist. Soviel Eigeninitiative sollte ein erwachsener Mensch schon selbst aufbringen.
Wenn ich es mir bequem machen will, frage ich in einem Forum nach und hoffe, dass die Antwortenden nicht ebenso bequem sind, sondern "meinen" o.g. Part übernehmen.
Das hast DU im Hinblick auf Deinen Hinweis auf den ÖJV ganz offensichtlich nicht getan.
WER eine BPO festschreibt, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Und WER welche Form der Brauchbarkeit anerkennt schon gleich gar. Kleiner Tipp: Paragraf 36 Abs. 1 Satz 1 LJG RLP
Er hat zwar angedeutet, dass dies in der Antwort so enthaltenwar, begriffen hat er (und andere) es aber offenbar nicht, irgendwelche Ausführungen zu den sonstigen Gehorsamsfächern sind nämlich an dieser Stelle überflüssig.
Weshalb "vorbildlich"? Ist Tom Jagdausübungsberechtigter in RLP? Hat irgendjemand von ihm verlangt, dass er seinen Hund in RLP nur einsetzen darf, wenn dieser nach Vorgabe einer im Land gültigen PO offiziell als "brauchbar" anerkannt wurde?Bringt ihm dieses Papier irgendwelche sonstigen Vor- oder Nachteile?
Ich habe in den letzten 25 Jahren als Gast in mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer mit meinen Hunden gejagt. Keiner von denen ist je auf einer BP gelaufen oder wurde nach jeweils im Land gültigen Regelung formal als "brauchbar" anerkannt. Und oh Wunder, es hat nie irgendjemand interessiert.
Nein, ich habe keinerlei Probleme damit, es ist nur schlicht vollkommen unnötig!