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Nein und nochmals nein. Schiessen mit einer Schreckschusswaffe im öffentlichen Bereich ist schießen ohne Schießerlaubniss und somit eine Straftat bei der der Staatsanwalt ermitteln muss und nicht nur kann.Von Salutschüssen mit mitgebrachten Schrotflinten oder Karabinern würde ich dringenst abraten. Allerhöchstens noch Schreckschusswaffen.
-> Zuverlässigkeit weg!
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