Betreten von landw. Flächen

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Bei uns in der Gegend hat ein Modellflieger Verein ein Vereinsheim und seinen Startplatz. Manchmal verirren sich Modelle ausserhalb auf den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen.

Dürfen die da so einfach das Land betreten und ihre Modelle bergen
und was sagt der Jagdpächter dazu? O.K., die machen das nicht während der Brut-und Setzzeiten. In mähreifes Getreide gehen sie auch nicht. Aber dürfen die das überhaupt?

Lieschen Müllers Meinung ist mir bekannt.
Doch was sagen die _Rechtsexperten_?
 
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M&M schrieb:
Lieschen Müllers Meinung ist mir bekannt.
Doch was sagen die _Rechtsexperten_?

Bin zwar weder Lieschen Müller noch Rechtsexperte, aber normalerweise sollte die Antwort im Landes-Naturschutzgesetz stehen
 
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und wenn, dann hat der Jagdpächter dazu überhaupt nichts zu sagen - das ist einzig die Frage was der Grundstückseigentümer dazu sagt...
 
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Pigeon schrieb:
und wenn, dann hat der Jagdpächter dazu überhaupt nichts zu sagen - das ist einzig die Frage was der Grundstückseigentümer dazu sagt...

Dem Vernehmen nach hat der Jagdpächter es fertig gebracht ein Modell an sich zu nehmen und nicht wieder raus zu rücken. "Man würde die Hasen stören."
Auaaa... IMHO könnte das sogar den Jagdschein kosten.
Fundunterschlagung?

Solche Weidmänner braucht man für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.
 
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M&M schrieb:
Und dann kostet es den Jagdschein!

Quatsch! das kostet ihn höchstens 500 Euro (wenn überhaupt und er ganz grosses pech hat) und das wars.

Kann auch sein, dass er das Ding zurück gibt wenns zu ner Anzeige kommt und das Verfahren eingestellt wird und fertig.
 
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"Richtige" Flieger wie z.B. Piloten von Segelflugzeugen oder Hängegleitern haben in D normalerweise eine permanente Außenlandegenehmigung.
Der Grundbesitzer darf die Bergung des Fluggerätes nicht verhindern oder gar das Ding in Besitz nehmen.
Er darf es auch nicht als Pfand nehmen, bis sein Schaden bezahlt ist o.ä..
Er hat aber selbstverständlich Anspruch auf Schadensersatz. Hier greift die Haftpflichtversicherung des Flugzeuges bzw. Piloten.
Für Modellflugzeuge gilt das meines Wissens nicht, d.h. ein außengelandetes Modell begründet kein Betretungssrecht.
Der Grundbesitzer darf sich aber das Flugzeug auch nicht aneignen, sofern seine Schäden beglichen werden.
Der Jagdpächter darf aber sicherlich gar nix.
Im Falle einer Jagdstörung müsste er den üblichen Dienstweg beschreiten.

Grüße
 
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Jagdflieger schrieb:
Für Modellflugzeuge gilt das meines Wissens nicht,

Die Dinger gelten vermutlich als Spielzeug. Schonmal irgendwo gelesen, dass die Benutzung von Spielzeug verboten ist???

Jagdflieger schrieb:
d.h. ein außengelandetes Modell begründet kein Betretungssrecht.

Das Betretungsrecht hat er so oder so, wenn auf dem Feld nix steht. Und selbst wenn, kann er sich sein Ding holen und muss halt eventuellen Schaden bezahlen.

Freies Land, freies Betretungsrecht auf unbefriedeten Grundstücken!

Das sowas überhaupt diskutiert werden muss, kann einen schon sehr nachdenklich stimmen...
 
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saujager1977 schrieb:
Das sowas überhaupt diskutiert werden muss, kann einen schon sehr nachdenklich stimmen...
Da stimme ich Dir völlig zu. Aber es soll sich nur um einen einzigen Spi... äh... Jagdgenossen handeln, der sich und seine Häschen gestört fühlt. Er soll in der inmittelbaren Nähe wohnen und seine Jagdhunde scheinen nicht so ganz wesensfest zu sein. Er beschwert sich dass die dann immer bellen würden. Das ist wohl m.M. nach eher der Grund welcher.

@ Jagdflieger, nicht ganz richtig. Dicke Flugmodelle können durchaus unter die LuftVo fallen und dürfen dann ohnehin geborgen werden - wo auch immer. Man will jedoch keinen Ärger sondern nur den weichen Weg gehen und ihm eventuell mit "leicht verständlichen" ;-))) Zitaten und Quellen kommen, falls er sich mal wieder als Herr über Leben und Tod aufspielt.

Wirklich kein Vorbild für die Jägerschaft, aber nun.
 
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sofern "die Dinger" Modellflugzeuge sind und keine 10 cm Flieger mit aufgedrillten Gummizug (sowas gab es mal auch in ganz groß) sind es eben keine "Spielzeuge".

welch Auswirkung Hängegleiter im Alpengebiet auf Verhalten von Gams (bzw. deren Aufenthalte im Berwald) haben wurde bereits vor Jahren in WuH beschrieben
Streß durch Dauerbetrieb von hochdrehenden Modellflugmotoren kann bei Personen ebenso ausgemacht werden (s.a. Betreibererlaubnis der Bezirksregierung) wie die Greifvogelshilouette der Fluggeräte auf "Häschen"
Vll. "verirren" sich zukünftig weniger Flugzeuge wenn der Traktor mit Doppelterrareifen parat steht... :wink:
ich persönlich mag die Dinger besonders in unmittelbarer Nachbarschaft zum Flughafen Ffm, Nbg, H, M, S, D (wenns da nicht wieder brennt) Bonn (oder heißt das jetzt Köln oder Köln-Bonn?); dort können sie sich verirren soviel sie bezahlen können...
 
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Saujager,

spielen darfst du natürlich, aber wenn der Fußball auf die Nachbarswiese rüberfliegt, darfst Du die nicht ohne weiteres betreten, um den Ball zu holen.

Das freie Betretungsrecht gilt für ungenutzte Grundflächen, unbefriedet hilft nix.

Daß normalerweise in der Lage sein sollte, sich gütlich zu einigen sollte, steht auf einem anderen Blatt.
Mit manchen Zeitgenossen ist das leider kaum möglich.

Modellflugzeuge fallen m.W. ab 25 kg unter die Luftverkehrszulassungsordnung. Ob damit andere Rechte verbunden sind, weiß ich nicht.
So schwere Modelle hatte ich nie.

Grüße


Grüße
 

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