Zitat:
"Der Bauer verpachtet dem Jäger garnichts.
Das Recht an der Jagd ist ein ehemals Hoheitliches Recht.
Diese Recht obliegt nunmehr den Gemeinden. Die Gemeinde wiederum verpachtet dieses Jagdrecht an den meist ..meistbietenden.
Der Bauer oder Grundstückseigner ..und nur der allein ist berechtigt jedweder anderen Person das Betreten seiner Grundstücke zu verwehren.
Er kann sogar dem Jäger das Betreten verbieten. Aber nicht das der Jäger da einen Hasen oder sonstwas erlegt."
Darf der Gründstückseigentümer dem Jagdausübungsberechtigten das Betreten wirklich verbieten??
Soll angeblich in Hessen so sein.
Beste Grüße
Terry
"Der Bauer verpachtet dem Jäger garnichts.
Das Recht an der Jagd ist ein ehemals Hoheitliches Recht.
Diese Recht obliegt nunmehr den Gemeinden. Die Gemeinde wiederum verpachtet dieses Jagdrecht an den meist ..meistbietenden.
Der Bauer oder Grundstückseigner ..und nur der allein ist berechtigt jedweder anderen Person das Betreten seiner Grundstücke zu verwehren.
Er kann sogar dem Jäger das Betreten verbieten. Aber nicht das der Jäger da einen Hasen oder sonstwas erlegt."
Darf der Gründstückseigentümer dem Jagdausübungsberechtigten das Betreten wirklich verbieten??
Soll angeblich in Hessen so sein.
Beste Grüße
Terry