Bestandswahrung in Bayern bei fehlender Registrierung des Waffenschrankes

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Moin!

Mohawk, jetzt fang nicht du auch noch an die Aussagen zu verdrehen. Ich habe nie behauptet es wäre (delikt-) relevant (= nicht nicht-relevant)! Ganz im Gegenteil argumentiere ich genau auf der selben Linie. Ich bestreite die undifferenzierte Behauptung von JMB es wäre eindeutig "nicht-deliktrelevant", nur weil keine Zahlen/Statistiken dazu vorliegen, da das unstrittig ein unzulässiger Umkehrschluss ist.

Ist es nicht. Grundsätzlich soll der Gesetzgeber keine unnötigen Gesetze erlassen - vereinfacht ausgedrückt - und das bedeutet, dass er diese Notwendigkeit belegen muss. Das erfolgte nicht. Darüber hinaus sind z.B. die bei den "großen" Ereignissen in den letzten Jahren verwendeten Waffen eben keine aus LWB-Schränken gestohlenen gewesen, was bei Ermangelung flächendeckender Daten eher für die nicht-vorhandene Deliktrelevanz spricht.

Das stellt sich für mich nun also nicht so dar, als würden Waffendiebstähle mit Aufbrüchen aus VDMA 24992-Behältnissen nicht oder nur äußerst selten vorkommen.

Erstmal danke für die Auflistung. Mir stellt sich da aber gleich die Frage, ob die Verbreitung von O / Ier-Schränken in dem Zeitraum überhaupt schon so groß war, dass deren nciht-Erscheinen in der Statistik nicht einfach nur ein Seltenheitsartefakt ist? Sprich: was nciht da ist kann nicht aufgebrochen werden.

Viele Grüße

Joe
 
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Ist es nicht. Grundsätzlich soll der Gesetzgeber keine unnötigen Gesetze erlassen - vereinfacht ausgedrückt - und das bedeutet, dass er diese Notwendigkeit belegen muss. Das erfolgte nicht.

Hallo Mohawk, ich bin normalerweise von dir gewohnt, dass du Fäden aufmerksam liest.
Ich hab mich bei meiner Fürsprache für EN 1143-1 überhaupt nie auf den Punkt der Deliktrelevanz gestützt, der kam von woanders her. Ich bin lediglich darauf eingegangen, dass diese nirgends belegt oder widerlegt wird, aber trotzdem unablässig wiederholt und als Fakt dargestellt wird.

Meine Lieblingsphrase ist in diesem Thread nämlich der "technisch normative Standpunkt". Schon allein weil es sich auf eine nicht existente Bauvorschrift (VDMA 24992) bezog, gehörte das Gesetz endlich aktualisiert.
Es gab also sehr wohl eine Notwendigkeit, völlig unabhängig von der Deliktrelevanz.

Das habe ich in vorangegangen Posts, inklusive Quellenangaben, bereits lang und breit erklärt.

[…]
Die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag über den Diebstahl von Schusswaffen aus Waffenschränken war m.W. "Da die Deliktrelevanz nahe Null liegt gibt es darüber keine Statistik."[…]
Diese oder eine ähnlich lautende Antwort in einer kleinen Bundestagsanfrage bzw. Antwort hat es nie gegeben. Die Aussage wurde von JMB demnach frei erfunden, ob mutwillig oder fahrlässig bewerte ich nicht. Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren, ich erbete schon seit zwei Seiten eine Quelle dazu.

Das die Neuregelung wegen dieser angeblichen "Nicht-Deliktrelevanz" eventuell nicht nötig gewesen wäre (der Tonfall reicht hier bis verfassungswidrig), wurde also von anderen ins Spiel gebracht, nicht von mir. Ich habe auch nie das Gegenteil behauptet es wäre deliktrelevant. Aber ich habe Zahlen recherchiert und hier veröffentlicht, die starke Zweifel an der Nicht-Deliktrelevanz nähren.

Diese diskussionsintensive Sichtweise kann aber sowieso nur maximal ein Teilaspekt in der Betrachtung über die Notwendigkeit der Neuregelung sein und nicht der einzige zu würdigende Aspekt.

Erstmal danke für die Auflistung. Mir stellt sich da aber gleich die Frage, ob die Verbreitung von O / Ier-Schränken in dem Zeitraum überhaupt schon so groß war, dass deren nciht-Erscheinen in der Statistik nicht einfach nur ein Seltenheitsartefakt ist? Sprich: was nciht da ist kann nicht aufgebrochen werden.
So unterschiedlich sind die Sichtweisen. JMB bspw. fordert ja einen aussagekräftigen Beleg dafür, dass Waffen die aus A/B-Schränken geklaut wurden, nicht auch ebenfalls aus 0/1er Schränken geklaut hätten werden können. Wie sollte das nach deiner These, die ich unterstütze, denn nun aber überhaut möglich sein?
Wie hätte der Gesetzgeber anhand von Statistiken im Vorfeld der Gesetzgebung darlegen können sollen, dass 0er/1er-Schränke weniger häufig aufgebrochen würden als a/b-Schränke wenn doch kaum 0er/1er als Waffenschränke im Umlauf sind???
Er konnte sich nur auf die nachvollziehbaren Erläuterungen aus Fachkreisen stützen, die einhellig der Meinung sind, dass eine Schrank nach En1143-1 wesentlich Aufbruchsicherer ist als einer nach VDMA 24992 und dementsprechend hat er das neue Gesetz formuliert.
Aus wie vielen A- o. B-Waffenschränken wurden denn widerrechtlich Waffen entnommen, die so aus einem 0er o. 1er nicht entnommen worden wären?
Bei der Anfrage ging es nicht um die von MIR aufgestellte These "Wäre das bei 0/1 nicht genau so passiert?", sondern um "Wie viele Waffen wurden denn aus den bisherigen Waffenschränken entwendet?".
Wieviele Waffen aus bisherigen Schränken entwendet wurden ist mit meiner Aufzählung aus Post #105 ansatzweise deutlich geworden. Es sind alles andere als wenige. Es ist also ebenso unlauter zu unterstellen, dass die Waffen die in den anderen Erhebungen als gestohlen gemeldet wurden, fast ausschließlich außerhalb des Waffenschrankes gestohlen worden wären.

Da ich keinen gesteigerten Wert darauf lege unbedingt das letzte Wort zu haben, bin ich hier jetzt raus, da ich mich schon zu wiederholen drohe und mir die aktuelle Gesetzeslage dann doch zu egal ist, als dass ich dafür weiter in die Bresche springen wollte. Sachfragen beantworte ich nach Möglichkeit dennoch gerne.
 
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z/7

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sind alles andere als wenige.
Also das ist doch sehr relativ. Selbst wenn man Deine hessischen Zahlen mit 13 multipliziert, ist man im Schnitt noch gut im zweistelligen Bereich. Daß diese Waffen dann tatsächlich bei Verbrechen eingesetzt wurden ist statistisch noch weniger beeindruckend belegt. Da scheinen mir auf dem Postweg mehr abhanden zu kommen....
 
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70 in 6 Jahren, macht 11,7 / Jahr, *13 wg. Anteils Hessen an Gesamtbevölkerung --> 152 in D pro Jahr, bei 5,83 Mio. legalen Waffen sind das eine Verlustquote von 0,0026%. Grob gesagt ist das der eine Euro vom Brutto-Durchschnittsverdienst in D, den man mal im Einkaufswagen stecken lässt.

Ja, das zurückziehen der Norm schuf ein formales Problem. Aber ein reales hat es da nie gegeben, nicht im Vergleich zu ganz anderen Baustellen.
 

z/7

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Mit denen kann man sich nicht so schön profilieren.

CdB
Ob das der Grund ist? Vllt auf Seiten der Politik. Die meisten Wähler bekommen das doch gar nicht mit, viel zu speziell. Ich denke eher, daß die ganze Angelegenheit dem Ursprung der EU in der EWG geschuldet ist. Die Wirtschaft spielt in dem Verein nach wie vor die entscheidende Rolle. Die entsprechende Lobby diktiert, der ahnungslose Parlamentarier schreibt mit. Und weil Vollkasko en vogue ist, wird eben Sicherheit als dominante Begründung für die Presse in den Vordergrund gestellt. Die technischen Darstellungen von @Jungfeldjäger sind sehr viel plausibler.
 

JMB

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Ich habe nie behauptet es wäre (delikt-) relevant (= nicht nicht-relevant)!
Also ist es zwar nicht "relevant", Du forderst aber trotzdem eine Verschärfung?


Schon allein weil es sich auf eine nicht existente Bauvorschrift (VDMA 24992) bezog, gehörte das Gesetz endlich aktualisiert.
Es gab also sehr wohl eine Notwendigkeit, völlig unabhängig von der Deliktrelevanz.
Aus Deinem ersten Satz ergibt sich vielleicht die formale Notwendigkeit eine gültige Vorschrift zu haben, d.h. aber nicht automatisch auch eine Verschärfung, wie die Zahlen von Mohawk zeigen: "Null Komma Promille"!
DA ergibt sich eine Notwendigkeit, in anderen Bereichen mit Zig-Tausenden Toten wird dagegen seit Jahrzehnten NICHTS von der Politik unternommen und kaum einer regt sich darüber auf ...


Darüber hinaus sind z.B. die bei den "großen" Ereignissen in den letzten Jahren verwendeten Waffen eben keine aus LWB-Schränken gestohlenen gewesen, was bei Ermangelung flächendeckender Daten eher für die nicht-vorhandene Deliktrelevanz spricht.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass wenn "massenhaft" Waffen aus verschlossenen A/B-Schränken gestohlen worden wäre, dass das von den Gegnern privaten Waffenbesitzes nicht ausgeschlachtet worden wären - egal, ob "Aktionsbündnis" oder Politik.


Ja, das zurückziehen der Norm schuf ein formales Problem. Aber ein reales hat es da nie gegeben, nicht im Vergleich zu ganz anderen Baustellen.
Eben!


Da scheinen mir auf dem Postweg mehr abhanden zu kommen....
Und wie CdB schon schrieb: Behördenwaffen!
"152 in D pro Jahr, bei 5,83 Mio. legalen Waffen" und wie viele Behördenwaffen bei einem Gesamtbestand von ...?
Wenn man dann die Militärwaffen (v.a. die in Depots eingelagerten und nicht "in Benutzung" befindlichen) herausrechnet wird es noch "gruseliger".
Mal eben "Tausend Schuss 9 mm" im "Fehlbestand", eine Maschinenpistole, die nur gegen Unterschrift überhaupt ausgegeben werden darf ist unauffindbar und die Tatsache wird von der Polizei monatelang verheimlicht ...
Eine Polizistin lässt ihre Pistole auf einer öffentlichen Toilette liegen, eine andere verschafft ihrem kriminellen Freund eine Schusswaffe, ...

Alles kein Problem!
Aber die privaten Waffenschränke ...
Einfach lächerlich!


WaiHei
 
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Ich hoffe mal, Du meinst mit "Du glaubst doch nicht wirklich, ..." den Nachtdurchflatterer und nicht mich? Denn selbst das Bekanntwerden von zwei, drei entsprechenden Fällen hätte man ja unter "Daten" verbuchen können. Gibt es aber nicht, also: "keine Daten" legt den Verdacht mehr als nahe, dass es auch "kein Problem" gibt.
 
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Tach alle zusammen,

ich habe bereits einen A-Schrank für Langwaffen und einen B-Würfel für meine Kurzwaffen.
Möchte mir jetzt mein erstes Jagdgewehr zulegen. Streng genommen müsste ich mir doch jetzt für diese neue Waffe einen Schrank in 0/1 holen, oder?
Wird das bei den Behörden in Bayern so streng gehandhabt?
 
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Würde mir die jeweiligen Vorschriften bzw. Gesetze ansehen und die Behörde anrufen.

In meinen Augen kannst du schonmal den Waffenschrankkatalog aufschlagen und dir einen neuen aussuchen, denn deine alten Schränke hast du vor dem Bestandwahrungszeitpunkt im 2017 nicht mit einer eingetragenen LW/KW im eigentlichen Sinne genutzt.

Dies würde auch der Logik entsprechen, dass ein Jäger mit einem A/B Schrank, welcher 2018 seinen Jagdschein nicht verlängert und seine Waffen abgegeben hat, nun auch ab der nächsten Jahresjagdscheinverlängerung einen neuen kaufen muss.

Wie gesagt, ruf lieber deine Behörde an und berichte uns.
 
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Tach alle zusammen,

ich habe bereits einen A-Schrank für Langwaffen und einen B-Würfel für meine Kurzwaffen.
Möchte mir jetzt mein erstes Jagdgewehr zulegen. Streng genommen müsste ich mir doch jetzt für diese neue Waffe einen Schrank in 0/1 holen, oder?
Wird das bei den Behörden in Bayern so streng gehandhabt?
Kommt darauf an - wie lange hast Du den Schrank schon und hat Deine Behörde davon Kenntnis?
Bist Du bisher schon Sportschütze? (Edit: aber nur KW?)
 
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Den Schrank habe ich mir kurz VOR der Änderung gekauft. Habe WBK grün und gelb, eingetragen sind ein alter 98er, ein KK-Anschütz, eine SpoPi und eine 9mm.
 

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