Bestandsschutz Waffenschrank

Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.456
Wie die Ämter unterschiedlich agieren, hab ich im Verein wieder gesehen. Kurzes Gespräch mit der Sabine im LRA, und das Erwerbsstreckungsgebot wird kurzer Hand verkürzt. Auch. Munitionserwerb für Altbesitz-, Erb- oder Fundwaffen? Kein Problem. " Was nützt die Waffe denn ohne Munition!".... Ich wollte für drei Erbwaffen meines Vaters den Mun-Erwerb haben, hab gefragt, was ich da erbringen muss. In M. keine Chance...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Jul 2015
Beiträge
495
... Ich wollte für drei Erbwaffen meines Vaters den Mun-Erwerb haben, hab gefragt, was ich da erbringen muss. In M. keine Chance...
Bliebe nur, die umzuwidmen, zu Sportwaffen.
Da die "gelbe" ja aber inzwischen gedeckelt ist müsstest Du die über den Landesverband einzeln auf die Grüne beantragen, mit Bedürfnisnachweis etc. etc. ... ich verstehe sehr gut, daß Du diesen Weg NICHT gehen willst.
Für Waffen, die eh in deinem Besitz sind. Unfassbar, diese schwachsinnige Gesetzeslage. :mad:

Ganz nebenbei würdest Du ja auch für die Waffen das bedürfnisfreie Erben"privileg" aufgeben.
Und wegen der Erwerbsstreckung noch nicht mal alle 3 zusammen umtragen.

Unflexible kundenfeindliche SB sind echt die Pest. :mad:
 
Registriert
13 Mrz 2009
Beiträge
11.456
Ich lass es jetzt mal. Ich wollte eigentlich auf Gelb reduzieren bis auf 10 oder 9. Wollte eigentlich noch ein Matchgewehr. 6,5 oder 7mm. Mittlerweile eher nur noch ein KK. Aber ich trenne mich zu schwer ...
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.051
Ab da beginnt Dein Problem. Wenn Du den alten Schrank nicht mehr zur Waffenaufbewahrung benützt, gibst Du den Bestandsschutz auf. Solange das unbemerkt bleibt ist es egal. Nun kommt aber mal die Kontrolle zur Waffenaufbewahrung und findet alle Deine Waffen vorschriftsmäßig im neuen Schrank verwahrt. - Bestandschutz bei Neuanschaffung ja, aber nur wenn die "bisherige Nutzung" nicht aufgegeben wird.
Steht wo?
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.051
§36 WaffG (4) 1. Satz
......gelten nicht bei Aufrechterhaltung....
Genau, das halte ich beim Altbesitz aufrecht. Und unter (4)1 steht dann " . . Vom bisherigen Benutzer weiter genutzt werden."

Da ich auch früher in einem Tresor Munition lagern dürfte, so lange eine Waffe in dem Kaliber NICHT gleichzeitig drin war, reicht nach meiner Auffassung eine einzelne Patrone aus um den Bestandschutz durch waffenrechtliche Nutzung zu erhalten.
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.395
Genau, das halte ich beim Altbesitz aufrecht. Und unter (4)1 steht dann " . . Vom bisherigen Benutzer weiter genutzt werden."

Da ich auch früher in einem Tresor Munition lagern dürfte, so lange eine Waffe in dem Kaliber NICHT gleichzeitig drin war, reicht nach meiner Auffassung eine einzelne Patrone aus um den Bestandschutz durch waffenrechtliche Nutzung zu erhalten.
Dünnes Eis!
die waffenrechtliche Nutzung bezieht sich in dem Fall auf Waffen, nicht um Munition (für die ja ein einfaches Blechkasterl reicht).
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.485
reicht nach meiner Auffassung eine einzelne Patrone aus um den Bestandschutz durch waffenrechtliche Nutzung zu erhalten.
a.A. Papsthart in Steindorf, Waffenrecht 11. Auflage zu § 36 RN 21 "Dies setzt voraus, dass die Sicherheitsbehältnisse vor dem Stichtag nicht nur angeschafft waren, sondern als Verwahrgelasse für Waffen tatsächlich genutzt worden sind und diese Nutzung bruchlos fortgesetzt wird."

Wenn es nicht schon passiert ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis eine Behörde diese Rechtsauffassung übernimmt. Den Fortgang der Dinge kann man sich denken.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
11 Apr 2017
Beiträge
92
Nach meiner Erfahrung fragt die Behörde bei Anmeldung eines neuen, besseren Schrankes (z. B. 0 oder 1), ob die bisherige Nutzung des A- oder B-Schrankes fortgesetzt werden soll.
 
Registriert
20 Nov 2016
Beiträge
630
Horrido zusammen,

als ich im Frühjahr den 0er Würfel für die Schlüssel (und die Kurzwaffen) angemeldet habe, wurde ich nicht gefragt:unsure:. Scheint wohl, wie immer, auf die Behörde anzukommen..

Allerdings habe ich einem anderen Schrank, außer Geschenkpaier (passt da super rein :) ), auch eine Langwaffe drinnen, die ich seltenst bis gar nicht nutze.

Aber die Behörde kann ja nicht wissen, was ich in welchem Schrank (habe 2 A/B mit Bestandsschutz & Schlüssel) habe. Außer bei einer Kontrolle, die ich bisher aber noch nicht gehabt hatte.

Einen Teil der Munition lagert zusätzlich in einem "Baumarkt" Würfel, wo ich blöderweise erst im Frühjahr gemerkt hatte, das er auch ein "B" Würfel ist😖

Was mich etwas gewundert hat, war das die SB nichts von meinen beiden alten Schränken wusste! Ich habe ihr dann, als bekennender Daten - Messi, die entsprechenden Mail - Verläufe mit ihrer Vorgängerin (von 01/2016) zugesendet. Sie schrieb mir dann, das es nun berichtigt sei.

RedNose
 
Registriert
15 Aug 2013
Beiträge
116
Horrido zusammen,

als ich im Frühjahr den 0er Würfel für die Schlüssel (und die Kurzwaffen) angemeldet habe, wurde ich nicht gefragt:unsure:. Scheint wohl, wie immer, auf die Behörde anzukommen..

Allerdings habe ich einem anderen Schrank, außer Geschenkpaier (passt da super rein :) ), auch eine Langwaffe drinnen, die ich seltenst bis gar nicht nutze.

Aber die Behörde kann ja nicht wissen, was ich in welchem Schrank (habe 2 A/B mit Bestandsschutz & Schlüssel) habe. Außer bei einer Kontrolle, die ich bisher aber noch nicht gehabt hatte.

Einen Teil der Munition lagert zusätzlich in einem "Baumarkt" Würfel, wo ich blöderweise erst im Frühjahr gemerkt hatte, das er auch ein "B" Würfel ist😖

Was mich etwas gewundert hat, war das die SB nichts von meinen beiden alten Schränken wusste! Ich habe ihr dann, als bekennender Daten - Messi, die entsprechenden Mail - Verläufe mit ihrer Vorgängerin (von 01/2016) zugesendet. Sie schrieb mir dann, das es nun berichtigt sei.

RedNose
Wenn du die Rechnung noch hast für den B Würfel, melde ihn doch einfach nach. Es gibt keine Meldefrist für Bestandsschutz im Bestandsschutz nur einen Stichtag für die Nutzung. Wichtig ist nur, davor als Waffenschrank genutzt.

Gruß
 
Registriert
3 Jun 2015
Beiträge
727
Zu den manchmal doch recht verwunderlichen Kommentaren oder Auskünften der Sachbearbeiter/innen: Ein älterer Kollege meinte dann immer: Bombensicheres Auftreten bei grenzenloser Ahnungslosigkeit.....
 
Registriert
12 Jul 2017
Beiträge
4.404
Wer schreibt, der bleibt pflegen wir hier zu sagen … jeden Schrank melden, Bestandsschutz schriftlich bestätigen lassen (auch bei Anmeldung neuer Schränke darauf verweisen, dass diese kein Ersatz sind).
 
Registriert
11 Aug 2012
Beiträge
3.914
Wer schreibt, der bleibt pflegen wir hier zu sagen … jeden Schrank melden, Bestandsschutz schriftlich bestätigen lassen (auch bei Anmeldung neuer Schränke darauf verweisen, dass diese kein Ersatz sind).

Melden in Sinne von Pflicht muss man da rein gar nichts.

Das einzige was man muss: Erbringung Nachweis der Möglichkeit konformen Unterbringung der erlaubnispflichtigen Gegenstände.

Heisst: Wenn Du einen Schrank hast, in dem Du 10 LW unterbringen darfst, dann kannst Du Dir auch einen zweiten - aktuell konformen! - holen, dazustellen und nutzen, damit Du alles locker und ohne Kratzer und Beulen verstauen kannst... das geht die einen Scheissdreck an. Und wenn Du jede Waffe in einen eigenen 0er stellen willst - Deine Sache!

Aber, und da bin ich wieder bei Dir:
Wenn so wie mit den A/B-Schränken Bestandschutzwahrung im Raume steht, dann gilt "Melden macht frei".

Und das habe ich auch allen geraten zu jener Zeit. War sinnvoll!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
138
Zurzeit aktive Gäste
438
Besucher gesamt
576
Oben