Bestandsschutz Waffenschrank

Wheelgunner_45ACP

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Nur vorsichtshalber, in dem Schrank mit Bestandsschutz verwahrst du, quasi nebenher, die Waffen, die nicht so oft/nicht mehr gebraucht werden.
Der Schrank ist somit immer ein Waffenschrank und keiner kann kommen und meinen, du hättest ja die Verwendung als Waffenschrank auf gegeben.
Nur weil gerade nix drin ist, bedeutet das nicht, das man die Verwendung als Waffentresor aufgibt. Zur Not reichen ein altes LG/LP - auch ein defektes - oder etwas Munition:cool:
 
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Guter Idee, ich glaube ich lager da dann einfach übergangsmäßig ne Packung Schrotpatronen drin... dann gibt es definitiv nix zu diskutieren, warum der gerade nicht verwendet wird :)
 
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Nur vorsichtshalber, in dem Schrank mit Bestandsschutz verwahrst du, quasi nebenher, die Waffen, die nicht so oft/nicht mehr gebraucht werden.
Der Schrank ist somit immer ein Waffenschrank und keiner kann kommen und meinen, du hättest ja die Verwendung als Waffenschrank auf gegeben.
Ganz genau. Zwingende Voraussetzung ist die ununterbrochene vorschriftsmäßige Waffen(!)aufbewahrung.
Wird daraus ein Munitionsschrank ohne Waffe und das fällt bspw. bei einer Kontrolle auf, ist der Bestandsschutz weg.
 
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Ich habe noch einen A Tresor (Altbesitz)
In diesem sind meine Waffen die ich selten nutze, Flinten etc.,
Schlüssel des A Tresors liegt im neuen großen Klasse 0 mit Kombinationsschloss.

Aktuelle Gesetzeslage voll erfüllt, komplizierter muss man es nicht machen.
 
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Ganz genau. Zwingende Voraussetzung ist die ununterbrochene vorschriftsmäßige Waffen(!)aufbewahrung.
Wird daraus ein Munitionsschrank ohne Waffe und das fällt bspw. bei einer Kontrolle auf, ist der Bestandsschutz weg.
Wo genau steht das im WaffG? Ein A-Schrank bleibt ein A-Schrank, egal was ich reinlege. Er gehört auch immer noch mir....
 
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Ich spiele nämlich mit dem Gedanken den alten Schrank einfach erstmal in den Keller zu stellen und wenn der neue voll ist einfach Langwaffen, die nicht regelmäßig gebraucht werden in den A/B-Schrank im Keller "auszulagern".
Ab da beginnt Dein Problem. Wenn Du den alten Schrank nicht mehr zur Waffenaufbewahrung benützt, gibst Du den Bestandsschutz auf. Solange das unbemerkt bleibt ist es egal. Nun kommt aber mal die Kontrolle zur Waffenaufbewahrung und findet alle Deine Waffen vorschriftsmäßig im neuen Schrank verwahrt. - Bestandschutz bei Neuanschaffung ja, aber nur wenn die "bisherige Nutzung" nicht aufgegeben wird.
 
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Ganz genau. Zwingende Voraussetzung ist die ununterbrochene vorschriftsmäßige Waffen(!)aufbewahrung.
Wird daraus ein Munitionsschrank ohne Waffe und das fällt bspw. bei einer Kontrolle auf, ist der Bestandsschutz weg.
Ist mir neu.
Hab in meinem gemeldeten A auch nur Munition drin. Bei der Kontrolle wurde mir gesagt, ich solle mir einen einfachen Blechschrank für die Munition kaufen, dann kann ich da wieder Waffen rein tun.
 
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Ich habe mir den §36 WaffG jetzt nochmal im Original angeschaut und muss Amadeus grundsätzlich recht geben, sicherlich könnte man das jetzt wieder anders auslegen und diskutieren, aber das haben Gesetze ja grundsätzlich so ansich...

Die sauberste Lösung wird für mich sein:

1) 1er Schrank kaufen und häufig genutzte Waffen da lagern
2) den A/B-Schrank ins Büro stellen und z.B. meine Flinte da drin lagern
3) B-Schrank Schlüssel in den 1er packen (der A-Schrank hat ein Zahlenschloss)

Ist zwar nicht Ideal weil ich dann erstmal einen halbvollen und einen fast leeren Schrank habe, aber rechtlich sehe ich das als einzige Lösung die indiskutabel ist.

Puh, dann wurde es ja doch nochmal etwas komplexer... danke für die Hinweise :)


Gruß,

Stocki
 
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Bei mir ist es im Grunde egal. Vaters Sammlung ist in einen neuen Nuller geschlachtelt. Und ich werde die nächsten Jahre eher verkaufen. So wird das eher lockere in den andern Schranken.
Von Vater hab ich sogar noch einen A im Lager stehen, wollte ich auch für Munition nehmen. Hab aber keinen Platz mehr in der Wohnung....
 
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Ist mir neu.
Hab in meinem gemeldeten A auch nur Munition drin. Bei der Kontrolle wurde mir gesagt, ich solle mir einen einfachen Blechschrank für die Munition kaufen, dann kann ich da wieder Waffen rein tun.
Leider tatsächlich so. Anfang des Jahres am eigenen Leib durchexerziert das Thema, als plötzlich nur 2 statt 4 Bestandsschutzschränke der zuständigen Behörde bekannt waren.

Hätte nicht für möglich gehalten, dass man daraus so ein Gezeter machen kann. Wie das im Härtefall dann aussieht, wenn man es darauf ankommen lässt, weiß ich aber nicht. Versuche hier immer einen Umgang ohne RA mit meiner Behörde zu pflegen… verarschen lassen sollte man sich aber trotzdem nicht.
 
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Wie gesagt, dass haben die Kontrolettis zu mir gesagt. Und die haben bei der Kontrolle, hab ja doch viel altes Zeugs, doch einen halbwegs kompetenten Eindruck gemacht. Sind auch normal SBs in der Waffenbehörde München.
Ich werde in den A nie wieder LW rein tun.
In den anderen Schränken ist noch etwas Luft.... Und soll ja weniger werden.
 
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Wo genau steht das im WaffG? Ein A-Schrank bleibt ein A-Schrank, egal was ich reinlege. Er gehört auch immer noch mir....
Amadeus hat es dir ja bereits beantwortet. Der Bestandsschutz ist zwingend an die ununterbrochene vorschriftsmäßige Nutzung zur Waffenaufbewahrung gebunden.

Er bezieht sich ja auf den einzelnen Schrank, dass dieser weiterhin(!) zur Aufbewahrung genutzt werden darf. Das ist keinerlei personenbezogene Ausnahmegenehmigung.

Sobald dieser nicht mehr zur Waffenaufbewahrung dient, erlischt der Bestandsschutz.

@P.O.Ackley Gut möglich, dass hier die einzelnen Behörden etwas „Spielraum“ haben. Mir wurde das so schriftlich ausformuliert, als ich darauf bestanden habe. Dass ich jeden einzelnen Schrank melden muss, steht ja so auch nirgends…

P.s. Der Nachweis der ununterbrochenen ordnungsgemäßen Nutzung zur Waffenaufbewahrung meiner Bestandsschutzschränke war schlicht eine schriftliche Erklärung meinerseits gegenüber dem Amtsleiter. Das reichte als Nachweis aus.
 

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