Nur weil gerade nix drin ist, bedeutet das nicht, das man die Verwendung als Waffentresor aufgibt. Zur Not reichen ein altes LG/LP - auch ein defektes - oder etwas MunitionNur vorsichtshalber, in dem Schrank mit Bestandsschutz verwahrst du, quasi nebenher, die Waffen, die nicht so oft/nicht mehr gebraucht werden.
Der Schrank ist somit immer ein Waffenschrank und keiner kann kommen und meinen, du hättest ja die Verwendung als Waffenschrank auf gegeben.
Ganz genau. Zwingende Voraussetzung ist die ununterbrochene vorschriftsmäßige Waffen(!)aufbewahrung.Nur vorsichtshalber, in dem Schrank mit Bestandsschutz verwahrst du, quasi nebenher, die Waffen, die nicht so oft/nicht mehr gebraucht werden.
Der Schrank ist somit immer ein Waffenschrank und keiner kann kommen und meinen, du hättest ja die Verwendung als Waffenschrank auf gegeben.
Wo genau steht das im WaffG? Ein A-Schrank bleibt ein A-Schrank, egal was ich reinlege. Er gehört auch immer noch mir....Ganz genau. Zwingende Voraussetzung ist die ununterbrochene vorschriftsmäßige Waffen(!)aufbewahrung.
Wird daraus ein Munitionsschrank ohne Waffe und das fällt bspw. bei einer Kontrolle auf, ist der Bestandsschutz weg.
Ab da beginnt Dein Problem. Wenn Du den alten Schrank nicht mehr zur Waffenaufbewahrung benützt, gibst Du den Bestandsschutz auf. Solange das unbemerkt bleibt ist es egal. Nun kommt aber mal die Kontrolle zur Waffenaufbewahrung und findet alle Deine Waffen vorschriftsmäßig im neuen Schrank verwahrt. - Bestandschutz bei Neuanschaffung ja, aber nur wenn die "bisherige Nutzung" nicht aufgegeben wird.Ich spiele nämlich mit dem Gedanken den alten Schrank einfach erstmal in den Keller zu stellen und wenn der neue voll ist einfach Langwaffen, die nicht regelmäßig gebraucht werden in den A/B-Schrank im Keller "auszulagern".
Ist mir neu.Ganz genau. Zwingende Voraussetzung ist die ununterbrochene vorschriftsmäßige Waffen(!)aufbewahrung.
Wird daraus ein Munitionsschrank ohne Waffe und das fällt bspw. bei einer Kontrolle auf, ist der Bestandsschutz weg.
Im § 36 WaffG. "bei Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung von Sicherheitsbehältnissen"Wo genau steht das im WaffG?
Seit wann kennen sich Kontrolleuere im Waffenrecht aus?Bei der Kontrolle wurde mir gesagt, ich solle mir einen einfachen Blechschrank für die Munition kaufen, dann kann ich da wieder Waffen rein tun.
Leider tatsächlich so. Anfang des Jahres am eigenen Leib durchexerziert das Thema, als plötzlich nur 2 statt 4 Bestandsschutzschränke der zuständigen Behörde bekannt waren.Ist mir neu.
Hab in meinem gemeldeten A auch nur Munition drin. Bei der Kontrolle wurde mir gesagt, ich solle mir einen einfachen Blechschrank für die Munition kaufen, dann kann ich da wieder Waffen rein tun.
Amadeus hat es dir ja bereits beantwortet. Der Bestandsschutz ist zwingend an die ununterbrochene vorschriftsmäßige Nutzung zur Waffenaufbewahrung gebunden.Wo genau steht das im WaffG? Ein A-Schrank bleibt ein A-Schrank, egal was ich reinlege. Er gehört auch immer noch mir....