Da wurde doch der Begriff "Pächter" verwendet, ergo handelt es sich bei dem Beständer nicht um den Eigenjagdbesitzer, so dass in den Pachtverträgen der Landwirte auch nicht drin stehen wird, dass die Wildschadenersatzpflicht des Beständers (Revierpächters) ausgeschlossen ist.
Mithin brauchen sich die Landwirte nicht wirklich in Rage zu reden, sie können einfach beim zuständigen Bürgermeister oder Amt eine Wildschadenmeldung einreichen, meist binnen 14 Tagen nach Feststellung, und schon läuft das Wildschadenverfahren an, mit Ortstermin, Schadenschätzer, Behördenvertreter und Beständer oder seinem Vertreter, egal ob es hohe Hochsitze oder niedrige gibt.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.
Mithin brauchen sich die Landwirte nicht wirklich in Rage zu reden, sie können einfach beim zuständigen Bürgermeister oder Amt eine Wildschadenmeldung einreichen, meist binnen 14 Tagen nach Feststellung, und schon läuft das Wildschadenverfahren an, mit Ortstermin, Schadenschätzer, Behördenvertreter und Beständer oder seinem Vertreter, egal ob es hohe Hochsitze oder niedrige gibt.
Gruss und Waidmannsheil, DKDK.