Werte Gemeinde-
Gerade eben wurde mir durch meinen Jagdherrn mitgeteilt, daĂ die von mir in seinem Beisein (nein, nicht Mithilfe)
angefertigte Kanzel mit BrĂŒstungshöhe 8,00m nicht aufgestellt werden darf, weil sie laut Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft zu hoch sei.
Zitat: "Wenn da einer runterfÀllt, bricht er sich das Genick!"
Hat ein Mitglied der Gemeinde so etwas schon einmal vernommen?
Die Lage:
Seit 2012 Sauen als Wechselwild, besonders in Nov/Dez und nach Schneeschmelze.
JĂ€hrlicher Schaden behoben mit 15-30 Mannstunden, ca. 80% durch meine Person.
Im etwa 1000m entfernten FluĂtal Fernwechsel der Sauen, die SchadflĂ€chen sind Ausflugsgebiet,
einzelne Rotten (3-6Sauen) bis 6 Tage im Revier.
Erlegte Sauen bei 1 PĂ€chter/6 Begeher: 5.
Die Kanzelhöhe wird durch die GelÀndeform und die Schadorte bestimmt.
Die Landwirte sind unzufrieden wegen der Jagd zum VergnĂŒgen und nach Witterung.
Das Durchschnittsalter der JĂ€ger betrĂ€gt 69 Jahre, ich bin der jĂŒngere AuĂenseiter.
Planvolle Jagd auf Sau nicht vorhanden, Fortbildungswillen gegenĂŒber
der wenig bekannten Wildart nicht vorhanden.
Leungung des Vorhandenseins der Sauen in mehreren FĂ€llen.
NĂ€chster Schweinemastbetrieb zur jĂŒngsten SchadflĂ€che: 600m.
Eigene VorschlĂ€ge wurden bisher allesamt abgelehnt, die Kanzel soll als SofortmaĂnahme Einblick in sehr welliges
GelĂ€nde am jĂŒngsten Schadort bringen.
Meine Herren, ich werde verarscht, wie die Bauernschaft meiner Heimat.
Also- ich selbst habe noch nichts gefunden, recherchiere natĂŒrlich weiter.
Hat irgendein zufÀlliger Mitleser tatsÀchlich tieferes Wissen in Sachen BG&verbotene Kanzelhöhe?
Bitte: Abschweifungen begrenzen!
derTschud