Bedrohung mit Waffengewalt

A

anonym

Guest
http://www.presseportal.de/polizeipress ... i_coesfeld

02.05.2010 | 10:11 Uhr
POL-COE: Nottuln, Jäger richtet seine Waffe auf freilaufende Hunde
Nottuln, Gladbeck (ots) - Ein 59-jähriger Jäger aus Rosendahl war mit einem PKW in seinem Jagdbezirk in Nottuln (Bauerschaft Gladbeck) unterwegs. Dabei begegnete ihm eine 51-jährige Frau, die mit ihren beiden Hunden in seinem Jagdbezirk spazieren ging. Beide Hunde waren dabei nicht angeleint. Nachdem die Geschädigte sich trotz Aufforderung weigerte, die Hunde anzuleinen, holte der Beschuldigte eine Langwaffe aus seinem PKW und richtete die Waffe kurzfristig auf die Hunde. Der Beschuldigte gab an, dass er die Waffe lediglich auf einen der Hunde gerichtet habe, da der Hund ihn beissen wollte. Ob die Frau auch bedroht wurde, steht derzeit noch nicht endgültig fest.Gegen den Jäger wurde Anzeige erstattet.

Kreispolizeibehörde Coesfeld

Wilder Westen im Münsterland ?

Hier in NRW ist es in dem Jagdbezirk nach meiner Kenntnis erlaubt , Hunde auf den Wegen ohne Leine neben dem Hundeführer laufen zu lassen.

Da soweit mir bekannt dieser Vorfall tagsüber sich mitten auf einem Feldweg zwischen weiten gerade frisch gepflügten Feldern ohne Bewuchs stattgefunden hat , hat sich hier wohl der Täter falsch verhalten

Solches dramatisches Fehlverhalten schadet dem Ansehen der gesamten Jägerschaft , wenn Jäger das Gewaltmonopol für sich beanspruchen und Mitmenschen bedrohen.

Eine Bedrohung ergibt sich selbst dadruch, wenn "als Einschüchterungsversuch oder Bestrafung" vor den Augen der Spaziergängerring deren Hunde erschossen werden sollen.

Fühlt sich ein Jäger neben seinem Auto stehend durch einen Hund bedroht, ist er sekundenschnell in seinem Auto in Sicherheit.

Ein Vorgang , sich zu Auto zu begeben, die Waffe heraus zu holen und sich Gedanken zu machen, welches der Ziele er in welcher Reihenfolge erschießen will sowie die Waffe in Anschlag zu bringen erfodert unbestreitbar mehr Zeit.

Selbst für den Fall, das jemand geltendes Landesrecht Forst/Hund/Landschaft verstoßen haben könnte , rechtfertigt nicht das Vorgehen mit Waffengewalt und eine Selbstjustiz , die Hunden vor den Augen der Eigentümerrin sofort erschießen zu wollen. Der Jäger bewertet die Situation , richtet darüber und vollstreckt sein Urteil , wie bei einem Standgericht im 3. Reich Nazideutschlands ?

Denkt mal nach: wenn Eure Frauen und Kinder nicht mehr mit dem Hund in der offenen Landschaft auf Feldwegen tagsüber ohne Gefährung durch schußgeile Jäger spazieren gehen dürfen , läuft was falsch in diesem Land

Wir sind nicht im Krieg.

Es ist nicht hinnehmbar , daß Jäger sich gottgleich auf die Stufe stellen über Leben und Tot von Spaziergängern entscheiden zu können , nur weil deren Verhalten nicht gefällt.

Keine Notwehr , kein Notstand , kein Jagdschutzgesetz greift , aber jagdliche Fundamentalisten greifen grundlos zur Waffe ?

Übelst , das ist meine Meinung !
 
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Welches Problem hast du denn?

Vorurteile auf Grund eines lückenhaften Berichts, warte doch einfach ab was dabei rauskommt.

Wenn mich irgendein Köter angeht, wird er damit leben müßen, daß ich ihm meine Kanone zeige.
Mehr steht da erst mal nicht drin.
Alles andere ist wilde Spekulation.
 
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Moin!

Das Thema gibts schon. Und in dem Artikel steht wie so oft viel zu wenig, als dass man sich ein Urteil erlauben dürfte. Btw.: Ich habe auch schon mal auf Hunde "vorbereitet", weil der Dobermann und der Rotti trotz Teletakt nicht ganz so wollten wie Frauchen mit ihren 1,50m / 42 kg ... :roll:

Abwarten.

Viele Grüße,

Joe
 
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cast schrieb:
Wenn mich irgendein Köter angeht, wird er damit leben müßen, daß ich ihm meine Kanone zeige.
Mehr steht da erst mal nicht drin.
Alles andere ist wilde Spekulation.

Wer hat denn nun die Vorurteile?? :roll:

Ich glaube nicht, dass an diesem Bericht soviel missverständlich ist, denn das es solche Vollpfosten gibt wissen alle....

Petra
 

MOA

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Hallo!

Wer kann eigentlich mit Sicherheit sagen dass die Frau die Wahrheit sagt? Es steht ja wohl Aussage gegen Aussage, deshalb eine solche Tirade ins Netz zu stellen zeugt auch nicht gerade von großer Selbstbeherrschung.
Und was die Nazikeule schon wieder soll erschließt sich mir auch nicht. Es ist aber bezeichnend, dass gerade der der damit kommt kein Problem hat, jemandem aufgrund einer Aussage zu verurteilen. So ein Verhalten war nämlich in den diversen Regimen auch nicht gerade unüblich. :roll:

Grundsätzlich sind solche Anzeigen mit Vorsicht zu beurteilen, denn wenn jemand einem Jäger eins auswischen will gibt es nichts effektiveres als zu behaupten, dass man bedroht wurde.

Grüsse MOA
 
A

anonym

Guest
wer bewaffnet unterwegs ist , also auch als Jäger eine Waffe führt oder transportiert , darf diese niemals aus nichtigen Gründen einsetzen

laut Polizeibericht hat es der Jäger gezielt auf eine Provokation und Eskalation abgesehen statt die Situation zu entschärfen

ein Hund ist ein Rudeltier und er wird "sein Rudel" schützen vor möglichen Angreifern , die sich z.B. laut schreiend seinem Rudel nähern

bellt ein Hund, beisst er noch lange nicht, er warnt

das sollte jedem Jäger i.S. Tierpsychologie bekannt sein

ein schlauer Angreifer bricht den Vorgang ab , und entspannt die Situation durch Rückzug

hier sieht es so aus, als hätte der Jäger zwar seinen "Angriff" abgebrochen, aber nur um dann ganz gezielt seine Waffe aus dem Auto zu holen und noch einen neuen Angriff zu starten

als Machtdemonstration , zur Einschüchterung oder um den Hund vor den Augen der Besitzerrin zu erschiessen - zur Bestrafung des Hundes ? zur Bestrafung der Besitzerrin , die Erschießung Ihres Hundes vor Ihren Augen erleben zu müssen ?

ob er den Hund erschiessen wollte oder nur wie ein Terrorist eine Scheinhinrichtung exerzieren wollte als Gewaltdemontration

völlig egal: allein die Tatsache , sich die Waffe aus dem Wagen zu holen und in den Anschlag zu bringen , sagt über seine waffenrechtliche Eignung alles aus

keine Notwehr , und er geht erst mal los, sich zu bewaffnen

so lese ich den Polizeibericht
 
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Tue uns einen Gefallen und nutze gemäß deiner Signatur lieber ärztliche Hilfe, anstatt hier so einen Unsinn einzustellen.
 
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Dem Bericht nach kann das zwischen einem unterbelichteten Jäger der meinte unbedingt mit seiner Wumme rumwedeln zu müssen und einer zickigen Hundebesitzerin die das ganze erfunden hat weil ihr der Jäger nicht passt so ziemlich alles sein. Sinnfrei darüber zu spekulieren.
 
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farn schrieb:
.......
keine Notwehr , und er geht erst mal los, sich zu bewaffnen

so lese ich den Polizeibericht
Ich lese den Polizeibericht so, daß eine Frau einen Sachverhalt angezeigt hat, der sich so zugetragen haben kann oder auch nicht.

Und bis etwas feststeht, kannst du Dir Mutmaßungen und Deine Schlußfolgerungen daraus schenken.
 
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Petra schrieb:
cast schrieb:
Wenn mich irgendein Köter angeht, wird er damit leben müßen, daß ich ihm meine Kanone zeige.
Mehr steht da erst mal nicht drin.
Alles andere ist wilde Spekulation.

Wer hat denn nun die Vorurteile?? :roll:

Ich glaube nicht, dass an diesem Bericht soviel missverständlich ist, denn das es solche Vollpfosten gibt wissen alle....

Petra
Solche Vollpfosten, die ihre Hunde auch in der Brut- und Setzzeit wildern lassen und dann den Jagdschutzberechtigten denunzieren?
 
A

anonym

Guest
Dieser Thröd ist mehr als flüssig, nämlich überflüssig: Bitte entfernen.
 
A

anonym

Guest
Fritz1 schrieb:
Solche Vollpfosten, die ihre Hunde auch in der Brut- und Setzzeit wildern lassen und dann den Jagdschutzberechtigten denunzieren?

Wildern ist genau definiert und woher weist Du, daß der Hund gewildert haben soll ? Hätte der Jäger doch ganz sicher sofort im Polizeibericht als Grund seines Waffeneinsatzes benannt. Hat er aber scheinbar nicht. Im Bericht lese ich , er hätte Angst gehabt gebissen zu werden. Kein Wort von Wilderrei, richtig ?

Verstöß ein Hundehalter gegen bestehende Gesetze , hat der Jäger kein Recht sein persönlich gefälltes Urteil über den Hund vor Ort vollstrecken zu wollen. Er würde zudem strafrechtlich in die Eigentumsrechte des Hundehalters massiv eingreifen.

WILDERN ist genau definiert: es ist eine gerade aktiv stattfindende Tätigkeit

nach dem Gesetz darf auch ein Hund aus Jagdschutzgründen nicht erschossen werden, der mit blutiger Schnauze zurück kommt. Das Zurückkommen fällt nicht mehr unter den Begriff des Wilderns.

Vielleicht ist es nicht schlecht , sich mal mit den gesetzlichen Vorschriften auseinander zu setzen , für NRW hier z.B.

http://nrw.nabu.de/themen/jagd/beutegreifer/06991.html

Alles was darüber hinausgeht, ist nur frommes Wunschdenken eines Individuums, egal ob "Leinen Sie ihren Hund an " oder "show me your tits"

dem muß niemand ,der angepöbelt wird, nachkommen, auch nicht bei Androhung von Waffengewalt oder wie hier scheinbar mit sofortigem Waffeneinsatz

wenn ich mir als Jäger vorstellen muß , daß meine Kinder , Frau , Oma auf dem Nachmittagsspaziergang mit Hund über Wirtschaftwege der latenten Gefahr ausgesetzt sind , einem schießwütigen durchgedrehten Jagd- Fanatisten in die Finger zu fallen : das darf nicht sein

spontane Selbstjustiz mit der Jagdwaffe in Jägerhand ist absolut unakzeptabel

Fehlverhalten von Spaziergängern : zur Anzeige bringen

Schußwaffenmißbrauch : zur Anzeige bringen
 
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farn ist ein vegan troll...den bericht spamt er forenübergreifend in den cyberspace, und wird komisch, wenn man ihm erklärt, das es da noch gar nichst aufregendes zu zu sagen gibt...
klingt ein bisschen wie der betreiber des anti-jagd-blogs...der ist auch immer schnell mit der nazi-keule dabei, und hat auch selten fakten zur hand. 8)
 
A

anonym

Guest
bis jetzt ist der Polizeibericht nichts anderes als die Widergabe einer Anzeige die eine Frau erstellt hat. Es war keiner von uns als Augenzeuge bei dem Vorfall vor Ort . Es soll auch schon passiert sein das Leute zu Unrecht angezeigt wurden und das der Anzeigenerstatter gelogen hat. Bekanntlich hat jede Medaille 2 Seiten. Die 2. Seite ist uns nicht bekannt. Es wird Sache der Gerichte sein die Wahreit ans Licht zu bringen. Bis dahin gilt der juristische Grundsatz in dubio pro reo
 

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