A
anonym
Guest
http://www.presseportal.de/polizeipress ... i_coesfeld
02.05.2010 | 10:11 Uhr
POL-COE: Nottuln, Jäger richtet seine Waffe auf freilaufende Hunde
Nottuln, Gladbeck (ots) - Ein 59-jähriger Jäger aus Rosendahl war mit einem PKW in seinem Jagdbezirk in Nottuln (Bauerschaft Gladbeck) unterwegs. Dabei begegnete ihm eine 51-jährige Frau, die mit ihren beiden Hunden in seinem Jagdbezirk spazieren ging. Beide Hunde waren dabei nicht angeleint. Nachdem die Geschädigte sich trotz Aufforderung weigerte, die Hunde anzuleinen, holte der Beschuldigte eine Langwaffe aus seinem PKW und richtete die Waffe kurzfristig auf die Hunde. Der Beschuldigte gab an, dass er die Waffe lediglich auf einen der Hunde gerichtet habe, da der Hund ihn beissen wollte. Ob die Frau auch bedroht wurde, steht derzeit noch nicht endgültig fest.Gegen den Jäger wurde Anzeige erstattet.
Kreispolizeibehörde Coesfeld
Wilder Westen im Münsterland ?
Hier in NRW ist es in dem Jagdbezirk nach meiner Kenntnis erlaubt , Hunde auf den Wegen ohne Leine neben dem Hundeführer laufen zu lassen.
Da soweit mir bekannt dieser Vorfall tagsüber sich mitten auf einem Feldweg zwischen weiten gerade frisch gepflügten Feldern ohne Bewuchs stattgefunden hat , hat sich hier wohl der Täter falsch verhalten
Solches dramatisches Fehlverhalten schadet dem Ansehen der gesamten Jägerschaft , wenn Jäger das Gewaltmonopol für sich beanspruchen und Mitmenschen bedrohen.
Eine Bedrohung ergibt sich selbst dadruch, wenn "als Einschüchterungsversuch oder Bestrafung" vor den Augen der Spaziergängerring deren Hunde erschossen werden sollen.
Fühlt sich ein Jäger neben seinem Auto stehend durch einen Hund bedroht, ist er sekundenschnell in seinem Auto in Sicherheit.
Ein Vorgang , sich zu Auto zu begeben, die Waffe heraus zu holen und sich Gedanken zu machen, welches der Ziele er in welcher Reihenfolge erschießen will sowie die Waffe in Anschlag zu bringen erfodert unbestreitbar mehr Zeit.
Selbst für den Fall, das jemand geltendes Landesrecht Forst/Hund/Landschaft verstoßen haben könnte , rechtfertigt nicht das Vorgehen mit Waffengewalt und eine Selbstjustiz , die Hunden vor den Augen der Eigentümerrin sofort erschießen zu wollen. Der Jäger bewertet die Situation , richtet darüber und vollstreckt sein Urteil , wie bei einem Standgericht im 3. Reich Nazideutschlands ?
Denkt mal nach: wenn Eure Frauen und Kinder nicht mehr mit dem Hund in der offenen Landschaft auf Feldwegen tagsüber ohne Gefährung durch schußgeile Jäger spazieren gehen dürfen , läuft was falsch in diesem Land
Wir sind nicht im Krieg.
Es ist nicht hinnehmbar , daß Jäger sich gottgleich auf die Stufe stellen über Leben und Tot von Spaziergängern entscheiden zu können , nur weil deren Verhalten nicht gefällt.
Keine Notwehr , kein Notstand , kein Jagdschutzgesetz greift , aber jagdliche Fundamentalisten greifen grundlos zur Waffe ?
Übelst , das ist meine Meinung !
02.05.2010 | 10:11 Uhr
POL-COE: Nottuln, Jäger richtet seine Waffe auf freilaufende Hunde
Nottuln, Gladbeck (ots) - Ein 59-jähriger Jäger aus Rosendahl war mit einem PKW in seinem Jagdbezirk in Nottuln (Bauerschaft Gladbeck) unterwegs. Dabei begegnete ihm eine 51-jährige Frau, die mit ihren beiden Hunden in seinem Jagdbezirk spazieren ging. Beide Hunde waren dabei nicht angeleint. Nachdem die Geschädigte sich trotz Aufforderung weigerte, die Hunde anzuleinen, holte der Beschuldigte eine Langwaffe aus seinem PKW und richtete die Waffe kurzfristig auf die Hunde. Der Beschuldigte gab an, dass er die Waffe lediglich auf einen der Hunde gerichtet habe, da der Hund ihn beissen wollte. Ob die Frau auch bedroht wurde, steht derzeit noch nicht endgültig fest.Gegen den Jäger wurde Anzeige erstattet.
Kreispolizeibehörde Coesfeld
Wilder Westen im Münsterland ?
Hier in NRW ist es in dem Jagdbezirk nach meiner Kenntnis erlaubt , Hunde auf den Wegen ohne Leine neben dem Hundeführer laufen zu lassen.
Da soweit mir bekannt dieser Vorfall tagsüber sich mitten auf einem Feldweg zwischen weiten gerade frisch gepflügten Feldern ohne Bewuchs stattgefunden hat , hat sich hier wohl der Täter falsch verhalten
Solches dramatisches Fehlverhalten schadet dem Ansehen der gesamten Jägerschaft , wenn Jäger das Gewaltmonopol für sich beanspruchen und Mitmenschen bedrohen.
Eine Bedrohung ergibt sich selbst dadruch, wenn "als Einschüchterungsversuch oder Bestrafung" vor den Augen der Spaziergängerring deren Hunde erschossen werden sollen.
Fühlt sich ein Jäger neben seinem Auto stehend durch einen Hund bedroht, ist er sekundenschnell in seinem Auto in Sicherheit.
Ein Vorgang , sich zu Auto zu begeben, die Waffe heraus zu holen und sich Gedanken zu machen, welches der Ziele er in welcher Reihenfolge erschießen will sowie die Waffe in Anschlag zu bringen erfodert unbestreitbar mehr Zeit.
Selbst für den Fall, das jemand geltendes Landesrecht Forst/Hund/Landschaft verstoßen haben könnte , rechtfertigt nicht das Vorgehen mit Waffengewalt und eine Selbstjustiz , die Hunden vor den Augen der Eigentümerrin sofort erschießen zu wollen. Der Jäger bewertet die Situation , richtet darüber und vollstreckt sein Urteil , wie bei einem Standgericht im 3. Reich Nazideutschlands ?
Denkt mal nach: wenn Eure Frauen und Kinder nicht mehr mit dem Hund in der offenen Landschaft auf Feldwegen tagsüber ohne Gefährung durch schußgeile Jäger spazieren gehen dürfen , läuft was falsch in diesem Land
Wir sind nicht im Krieg.
Es ist nicht hinnehmbar , daß Jäger sich gottgleich auf die Stufe stellen über Leben und Tot von Spaziergängern entscheiden zu können , nur weil deren Verhalten nicht gefällt.
Keine Notwehr , kein Notstand , kein Jagdschutzgesetz greift , aber jagdliche Fundamentalisten greifen grundlos zur Waffe ?
Übelst , das ist meine Meinung !