Bayrischer Gebirgsschweiss Hund

A

anonym

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Klosterförster schrieb:
Was faselst Du für einen Dünnschiss über den Hund, den ich mir vom Balkan geholt haben soll? Was weißt Du überhaupt über diesen Hund? Wenn ich mir eine Bracke anschaffe( die ich mir übrigens in der Steiermark geholt habe!!), t!


;) Schon besser, schon besser... er LERNT es.. ;)

Beste Grüsse, auch an die Frau Försterin... :)

Varmi
 
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Klosterförster schrieb:
frodo schrieb:
[quote="Klosterförster":2godz1jt]Amadeus, ausnahmsweise muss ich Dir Recht geben und einen Fehler eingestehen, es ist nicht der Gesetzgeber, sondern die Jagdnutzungsvorschrift der Landesforstverwaltung Niedersachsen, was aber de facto egal ist, auf jeden Fall werden hier nur geprüfte Hunde (min. JEP oder gleichwertige Prüfungen der Zuchtvereine) eingesetzt und das ist auch gut so! I
Ich unterstelle hierfür rein versicherungstechnische Motive, da auf einer JEP nichts geprüft wird, was für die Bewegungsjagd irgendwelche Relevanz hätte.

Wie konnte bei dieser Regelung übrigens Herr F. (der Meuteführer aus AB) seine Gebrauchskreuzungen im Saupark schnallen?

Deswegen hat sich der Forstamtsleiter auch ein rechtliches Problem eingehandelt!
Es gibt aber auch nicht nur versicherungsrechtliche Gründe dafür, auch der Tierschutz spielte eine Rolle. Es gab in einem Forstamt Probleme, als sog. Gebrauchskreuzungen ( in diesem Falle Heideterrier x Bullterrier) nicht so sehr freundlich mit Sauen umgegangen waren![/quote:2godz1jt]

Das stimmt wohl nicht so ganz Klofö!

Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!
 
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Eistaube schrieb:
Klosterförster schrieb:
Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!

Was rechtlich überhaupt kein Problem ist, solange der Hundeführer nur Hunde führt und nicht Sauen absticht. Aber es war ein schöner Nebenkriegsschauplatz.

WH
Amadeus
 
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Klosterförster schrieb:
frodo schrieb:
[quote="Klosterförster":1oetjvw6]Amadeus, ausnahmsweise muss ich Dir Recht geben und einen Fehler eingestehen, es ist nicht der Gesetzgeber, sondern die Jagdnutzungsvorschrift der Landesforstverwaltung Niedersachsen, was aber de facto egal ist, auf jeden Fall werden hier nur geprüfte Hunde (min. JEP oder gleichwertige Prüfungen der Zuchtvereine) eingesetzt und das ist auch gut so! I
Ich unterstelle hierfür rein versicherungstechnische Motive, da auf einer JEP nichts geprüft wird, was für die Bewegungsjagd irgendwelche Relevanz hätte.

Wie konnte bei dieser Regelung übrigens Herr F. (der Meuteführer aus AB) seine Gebrauchskreuzungen im Saupark schnallen?

Deswegen hat sich der Forstamtsleiter auch ein rechtliches Problem eingehandelt!
.....![/quote:1oetjvw6]

Was aus diesem Grund allein aber allenfalls ein disziplinarrechtliches Problem gewesen sein kann.

Wenn es nicht nur ein disziplinarrechtliches Problem ist, dann nicht aus dem Grund, daß Hunde keine Prüfung hatten.

WH
Amadeus
 
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anonym

Guest
Eistaube schrieb:
Klosterförster schrieb:
frodo schrieb:
[quote="Klosterförster":2ghu64ix]Amadeus, ausnahmsweise muss ich Dir Recht geben und einen Fehler eingestehen, es ist nicht der Gesetzgeber, sondern die Jagdnutzungsvorschrift der Landesforstverwaltung Niedersachsen, was aber de facto egal ist, auf jeden Fall werden hier nur geprüfte Hunde (min. JEP oder gleichwertige Prüfungen der Zuchtvereine) eingesetzt und das ist auch gut so! I
Ich unterstelle hierfür rein versicherungstechnische Motive, da auf einer JEP nichts geprüft wird, was für die Bewegungsjagd irgendwelche Relevanz hätte.

Wie konnte bei dieser Regelung übrigens Herr F. (der Meuteführer aus AB) seine Gebrauchskreuzungen im Saupark schnallen?

Deswegen hat sich der Forstamtsleiter auch ein rechtliches Problem eingehandelt!
Es gibt aber auch nicht nur versicherungsrechtliche Gründe dafür, auch der Tierschutz spielte eine Rolle. Es gab in einem Forstamt Probleme, als sog. Gebrauchskreuzungen ( in diesem Falle Heideterrier x Bullterrier) nicht so sehr freundlich mit Sauen umgegangen waren!

Das stimmt wohl nicht so ganz Klofö!

Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat![/quote:2ghu64ix]

Sowohl als auch!
 
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[quote="Eistaube"

Das stimmt wohl nicht so ganz Klofö!

Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!


ist doch nur konsequent ! seine hunde haben ja auch keine papiere!!! :wink: :lol: :wink:
 
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Amadeus schrieb:
Eistaube schrieb:
Klosterförster schrieb:
Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!

Was rechtlich überhaupt kein Problem ist, solange der Hundeführer nur Hunde führt und nicht Sauen absticht. Aber es war ein schöner Nebenkriegsschauplatz.

WH
Amadeus

Amadeus, da haben Leute mit in Sachen Recht wesentlich kompetenterem Hintergrund aber eine andere Auffassung! Ich kenne Deine Meinung - und mehr ist es nicht - dazu, wir haben die Rechtslage in Sachen Hundeführer ohne Jagdschein von unserem Justitiar überprüfen lassen und für diesen Herrn ist die Sachlage eindeutig! Da fallen mir spontan wieder die Reissäcke ein!
 
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Amadeus schrieb:
Eistaube schrieb:
Klosterförster schrieb:
Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!

Was rechtlich überhaupt kein Problem ist, solange der Hundeführer nur Hunde führt und nicht Sauen absticht. Aber es war ein schöner Nebenkriegsschauplatz.

WH
Amadeus

Das Gesetz bestimmt, das wer die Jagd ausübt im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muß!

Jagdausübung ist im Gesetz u.a. als Aufsuchen und Nachstellen von Wild definiert!

Einen Meuteführer mit 25 Hunden im Schlepptau, selbst wenn er nur ein Abfangmesser am Gürtel hat und dieses gelegentlich auch benutzt, kann man auch bei wohlwollender Betrachtung nicht mehr zum Treiber schönreden.
 
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anonym

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Eistaube schrieb:
Amadeus schrieb:
Eistaube schrieb:
Klosterförster schrieb:
Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!

Was rechtlich überhaupt kein Problem ist, solange der Hundeführer nur Hunde führt und nicht Sauen absticht. Aber es war ein schöner Nebenkriegsschauplatz.


Amadeus

Das Gesetz bestimmt, das wer die Jagd ausübt im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muß!

Jagdausübung ist im Gesetz u.a. als Aufsuchen und Nachstellen von Wild definiert!

Einen Meuteführer mit 25 Hunden im Schlepptau, selbst wenn er nur ein Abfangmesser am Gürtel hat und dieses gelegentlich auch benutzt, kann man auch bei wohlwollender Betrachtung nicht mehr zum Treiber schönreden.

Absolut korrekt!
 
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Eistaube schrieb:
Amadeus schrieb:
Eistaube schrieb:
Klosterförster schrieb:
Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!

Was rechtlich überhaupt kein Problem ist, solange der Hundeführer nur Hunde führt und nicht Sauen absticht. Aber es war ein schöner Nebenkriegsschauplatz.

WH
Amadeus

Das Gesetz bestimmt, das wer die Jagd ausübt im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muß!

Jagdausübung ist im Gesetz u.a. als Aufsuchen und Nachstellen von Wild definiert!

Einen Meuteführer mit 25 Hunden im Schlepptau, selbst wenn er nur ein Abfangmesser am Gürtel hat und dieses gelegentlich auch benutzt, kann man auch bei wohlwollender Betrachtung nicht mehr zum Treiber schönreden.

Du hast es selber schon erkannt, der Mann ist - solange weisungsgebunden - wie ein Treiber zu sehen. Selbst wenn man das aber anders sieht bliebe hinsichtlich der Jagdausübung nichts als eine OWi, hinsichtlich des Abfangmessers wäre zu prüfen ob der Mann über die Sachkunde verfügt, ein Wirbeltier zu töten.

WH
Amadeus
 
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Amadeus schrieb:
Eistaube schrieb:
Amadeus schrieb:
Eistaube schrieb:
Klosterförster schrieb:
Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!

Was rechtlich überhaupt kein Problem ist, solange der Hundeführer nur Hunde führt und nicht Sauen absticht. Aber es war ein schöner Nebenkriegsschauplatz.

WH
Amadeus

Das Gesetz bestimmt, das wer die Jagd ausübt im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein muß!

Jagdausübung ist im Gesetz u.a. als Aufsuchen und Nachstellen von Wild definiert!

Einen Meuteführer mit 25 Hunden im Schlepptau, selbst wenn er nur ein Abfangmesser am Gürtel hat und dieses gelegentlich auch benutzt, kann man auch bei wohlwollender Betrachtung nicht mehr zum Treiber schönreden.

Du hast es selber schon erkannt, der Mann ist - solange weisungsgebunden - wie ein Treiber zu sehen. Selbst wenn man das aber anders sieht bliebe nichts als eine OWi.

WH
Amadeus


der amadeus, wie immer im recht und das letzte wort ! :roll: :roll: :roll:
 
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Klosterförster schrieb:
Amadeus schrieb:
Eistaube schrieb:
[quote="Klosterförster":l25fno3q]
Die rechtlichen Probleme hat er deshalb bekommen weil der Hundeführer um den es dabei ging keinen Jagdschein hat!

Was rechtlich überhaupt kein Problem ist, solange der Hundeführer nur Hunde führt und nicht Sauen absticht. Aber es war ein schöner Nebenkriegsschauplatz.

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Amadeus

Amadeus, da haben Leute mit in Sachen Recht wesentlich kompetenterem Hintergrund aber eine andere Auffassung! Ich kenne Deine Meinung - und mehr ist es nicht - dazu, wir haben die Rechtslage in Sachen Hundeführer ohne Jagdschein von unserem Justitiar überprüfen lassen und für diesen Herrn ist die Sachlage eindeutig! Da fallen mir spontan wieder die Reissäcke ein!
[/quote:l25fno3q]

Ihr solltet dringend den Justitiar wechseln, falls er das behauptet, was ich zwischen Deinen Zeilen lese. Nehmt jemanden der Ahnung von Jagd und nicht nur vom öffentlichen Recht hat.

(Und ansonsten war der Jagdschein eh nur Nebenkriegsschauplatz, da wenn OWi. Es ging um Straftat nach Tierschutzgesetz und konkret nicht um das Verhalten einzelner Hunde (ob mit oder ohne Papiere) sondern einzig um die Frage ob es sich beim Einsatz von eingejagten Meuten um verbotene hetzjagd handelt. Und gerade da hat ja die JGHV-Führung keine besonders glückliche Figur gemacht.

Aber eigentlich müßte da doch längst eine rechtliche Würdigung durch ein (höheres) Gericht da sein, oder? Warum ist es denn da so still? Der mit erhöhter Energie betriebene Versuch des JGHVs, den Jagdeinsatz per Gesetz auf JGHV-Hunde zu beschränken, hat aber nichts mit einer Blamage in genau diesem Fall zu tun, oder?
 
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Tiroler Bracke schrieb:
Aber eigentlich müßte da doch längst eine rechtliche Würdigung durch ein (höheres) Gericht da sein, oder? Warum ist es denn da so still? Der mit erhöhter Energie betriebene Versuch des JGHVs, den Jagdeinsatz per Gesetz auf JGHV-Hunde zu beschränken, hat aber nichts mit einer Blamage in genau diesem Fall zu tun, oder?

Das würde mich auch interessieren.

WH
Amadeus
 
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anonym

Guest
TB, bitte verwechsele hier nicht die Umstände: unser Justitiar hat weder mit dem Saupark noch mit dem dortigen Problem etwas zu tun! Er (übrigens Jäger) hat lediglich geklärt, ob zur Hundeführung bei DJ ein Jagdschein benötigt wird!
 

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