Bayern : Schalldämpfer werden erlaubt;

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GP warst schneller.

Mit einem eingetragenen SD kann ich überall dort in Schland jagen gehen, wo das Landesjagdgesetz das nicht verbietet.
 
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Ich hab irgendwo gelesen ,evtl. hier im Forum:what: ,das ab einem gewissen Abstand nicht mehr zu unterscheiden ist ob mit oder ohne SD geschossen wurde.
Weiß da jemand was genaueres?

Das ist richtig. Der Geschossknall wird nicht gedämpft. Habe selber aus ca. 400 Meter gesehen, wie jemand ein Stück Wild auf einer Offenlandfläche erlegte. War im ersten Moment auch überrascht, als ich später seinen Dämpfer sah, denn es war kein Unterschied zu hören ;)
 
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Das ist richtig. Der Geschossknall wird nicht gedämpft. Habe selber aus ca. 400 Meter gesehen, wie jemand ein Stück Wild auf einer Offenlandfläche erlegte. War im ersten Moment auch überrascht, als ich später seinen Dämpfer sah, denn es war kein Unterschied zu hören ;)

Wenn für dich die Laufzeit des Geschossknalls mit dem Mündungsknall zusammenfällt,
hörst du ohnehin nur "einen" Knall und kannst dessen "Zusammensetzung" rein mit dem Gehör nicht herausfiltern.
 
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27 Sep 2006
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Moin!

Dir ist aber schon klar dass das Ding eingetragen wird und was man zur Jagd an Papier mitführen muss?
Wo soll da das Problem herkommen?

Dass das FORMAL kein Problem ist ist klar. Ich kenne aber auch einige wenige PVB, bei denen es mich wegen ihres Kenntnisstandes in Sachen Waffenrecht und ihrer allgemeinen Diensteinstellung wundern würde, wenn eine Kontrolle ohne langwierige Diskussionen, schlimmstenfalls auf der Wache, ausginge - mit dem Potenzial, ein Jagd-WE komplett zu versauen. Das Ganze muss noch nichtmal böse Absicht oder Schikane sein, sondern im besten Wissen und Gewissen erfolgen. Nicht nur die SBs in den Waffenbehörden brauchen entsprechende Infos "a.d.D.". ;-)

Viele Grüße

Joe
 
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Wenn für dich die Laufzeit des Geschossknalls mit dem Mündungsknall zusammenfällt,
hörst du ohnehin nur "einen" Knall und kannst dessen "Zusammensetzung" rein mit dem Gehör nicht herausfiltern.

Du kannst ja mal ne Kurve rechnen, auf der das von der Mündung aus gesehen der Fall ist und hier posten.
Wird nicht so einfach sein, weil der Mündungsknall sich kugelförmig ausbreitet, der Geschossknall dagegen kegelförmig (zu allem Überfluss der Öffnungswinkel auch noch von der Geschwindigkeit des Geschosses abhängig ist), was auf dem Boden als Kegelschnitt eine Hyperbel gibt.
 
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Eine offizielle Mitgliederbefragung könnte den Rücken stärken und der Basis eine Stimme verleihen. Das wäre eines so großen Verbandes durchaus angemessen. Dabei kann man sachlich Vor- und Nachteile gegenüber stellen und durchaus damit werben dass ja keiner muss, sondern lediglich dass man dann ggf. kann. Es geht auch nicht um Herrn Vocke und seine Wähler es geht immer nur um die Jagd und deren Zukunft. Es ist halt nichts so beständig wie der Wandel und auch wenn ich für mich selbst starke Beharrungskräfte habe, so darf dies nicht zum ausschließlichen Maßstab für das Handeln bezogen auf die Zukunft sein. Nirgends wäre die so leicht wie beim SD gewesen, beim NZG kann man deutlich konträrer streiten. Leider ist auch das ein Streit um des Kaisers Bart der von den heimlichen Nutzern schon lange abgehandelt wurde.


Da sind wir beisammen. Wobei zumindest bei uns in der Kreisgruppe der Tenor nicht unbedingt gegen den SD gewesen wäre aber sicher nach dem Motto: Was hat er gesagt, SD ? Na, des brauchmer nimmer. :roll:
 
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11 Jun 2015
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Gestern Habe ich mit dem Amt telefoniert,

ich hatte meinen Antrag im Januar gestellt.

Aussage ist also jetzt möcglich und den Anträgen wird stattgegeben.
Eintragung in die WBK und in den JS ist schienbar notwendig.
Keine Befristung oder ähliches.
Voreintrag ist zu machen.
Aktuell klären die Amter noch wie genau die Eintragung in der JS über alle Landkreise hinweg gleich gemacht werden sollen das soll aber schnell entschieden sein. Daher warte ich jetzt nur noch auf den Bescheid!

Horrido Herr Vocke
 
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So, Antrag heute gestellt. Mündungsgewinde hat meine Liebe ja bereits.
Bin gespannt ob der Verweis auf die Mitteilung des Staatsministeriums ausreicht.
Wenn nicht, wird noch was zum Antrag nachgeschossen.

Anhang anzeigen 26297
 
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Kann ich eigentlich auch für meine gesamten Repetierer auf einmal einen Voreintrag beantragen?
 
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Kann ich eigentlich auch für meine gesamten Repetierer auf einmal einen Voreintrag beantragen?


Das weiß ich nicht. Ich habe jetzt mal einen Vordruck genutzt. Ich denke das regeln die Behörden je nach Landkreis unterschiedlich. (Manche sollen ja auch mehr als zwei KW genehmigen, das richtig formulierte Bedürfnis vorausgesetzt, andere bleiben strikt bei den zwei vorgegebenen)

Sollten sie allerdings zicken, dürfte es aber mit einzelnen Anträgen aber sicher klappen. Kostspieliger und aufwendiger ist es in der Tat, aber ich bin schon mal über den derzeitigen Stand froh.

Interessant wären sicherlich auch SD für Flinten, auch wenn ich mir nicht ganz im Klaren darüber bin, wie viel sie bringen. Sollten sie allerdings annähernd effektiv sein wie die Modelle, welche es für Büchsen gibt, wird da die Schmerzgrenze des Schallpegels mit Sicherheit unterschritten.
 
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Dann stellt sich mir noch die Frage, ob mit Schalldämpfer auf dem Schießstand geschossen werden darf, oder ob sich der Einsatz nur auf die Jagd beschränkt, irgendwo muss ich die Waffe mit SD ja einschießen können.
 
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Kennst du ein generelles Verbot von Schalldämpfern für Schießstände?
Vielleicht war der SD zu lange zu mystisch, dass man sich zu viele Gedanken macht.
Mündungsbremse, Zielfernrohr, Schalldämpfer...im Prinzip alles gleich zu behandelnde Gegensatände. Der SD muss nur unnötigerweise nich in ein Papier eingetragen sein.
 
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So, Antrag heute gestellt. Mündungsgewinde hat meine Liebe ja bereits.
Bin gespannt ob der Verweis auf die Mitteilung des Staatsministeriums ausreicht.
Wenn nicht, wird noch was zum Antrag nachgeschossen.

Würde mich wundern, wenn dein Antrag so durchgeht.
Ohne das Zauberwort "Gesundheitsschutz" bezweifle ich, dass du die jagdrechtliche Ausnahmegenehmigung bekommst.
 

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