Ohne irgend jemanden näher zu kennen oder ide genauen Hintergründe:
In den 80er und anfangs der 90er Jahre hatten alle Abgeordneten des Landtags mit Jagdschein alle zwei Jahre einen Hirsch oder Gamsbock frei. "Die Berge" waren für diejenigen reserviert, die "ein wenig mehr Einfluss im Landtag" hatten. Geführt wurden die zumindest im Hochgebirg von den Berufsjägern. Da Gingen am Freitagnachmittag der Abgeordnete Sowieso mit dem Berufsjäger Herrn Wimmer auf die Diensthütte und am Sonntag früh kamen der "Sepp" und "Schorsch" vom Berg wieder runter. Wenn da ein Amtsvorstand was gegen einen Berufsjäger hatte, dann hat letzterer schon mal den ganz kurzen Dienstweg zum Schorsch genutzt und der wiederum hat seinen Einfluss im Ministerium genutzt. Ich will sagen, es gab nicht wenige Berufsjäger, die konnten sich viel erlauben und hatten gewissermaßen auch Narrenfreiheit. Es gab nicht wenige, die haben die auch genutzt.
Dann kam irgendwann eine Neuausrichtung, die kostenfreien Abschüsse für MdL waren Geschichte und vieles in der Wildbewirtschaftung lief dann auch anders als das, was die Berufsjäger Anfang der 80er Jahre gelernt haben.
Wie gesagt, alles grundsätzliches und auch die Namen oben sind frei erfunden.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Forstbetriebsleitung und der ältere Berufsjäger nicht in allen Dingen der letzten Jahre auf einer Linie lagen und der Herr evtl. ein Problem gehabt haben könnte, mit den Vorgaben durch die Betriebsleitung. Möglich, dass es da noch einiges an dreckigem Geschirr zu spülen gibt. Der Berufsjäger in Rente hat da über die Naturschutzwacht vielleicht eine Möglichkeit gesehen, seinen ehemaligen Vorgesetzten auf die Füße treten zu können, die Betriebsleitung war das vermutlich klar und so hat man es zu verhindern versucht.
Wenn es auf eine Privatfehde in der Uniform des Naturschutzes hinausläuft, dann ist weder im Interesse des staatlichen Naturschutzes noch der BaySF.
BTW: Im Text steht "pensionierter" Berufsjäger. Dementsprechend müsste der Herr verbeamtet sein und muss dann auch als Rentner eine Nebentätigkeit anmelden bzw. sich bei seinem letzten Arbeitgeber (eigentlich Dienstherrn) eine Genehmigung dafür einholen. Wenn absehbar ist, dass diese Nebentätigkeit des Berufsjägers auf Konflikte zu den Interessen des Dienstherrn abzielen, kann dieser diese Nebentätigkeit auch untersagen.